Kindergrundsicherung für behinderte Kinder

Mit Erschrecken habe ich in der Pressekonferenz zur Kindergrundsicherung gestern von Frau Paus gehört, Volljährige Kinder sollen diese direkt ausgezahlt bekommen.
Kein Wort zu erwachsenen behinderten Kindern…
Wenn es so kommt, dann geht unser fast 40- jähriger schwerstbehinderter Sohn dabei leer aus. Er wohnt unter unserer Unterstützung in unmittelbarer Nähe und erhält Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII. Dann wäre es anrechenbares Einkommen, also weg. Kalte Abzweigung des Kindergeldes!
Wie es sich dann für uns Eltern bzgl. der steuerlichen Absetzbarkeit des Behindertenpauschbetrages, der außergewöhnlichen Belastungen, der Fahrtkosten etc. verhält, ist fraglich. Denn dann wäre die Kindergrundsicherung keine Leistung an die Familie mehr.
Mein Mann ist Beamter im Ruhestand. Wie es sich dann auf den Familienzuschlag, der ja Bestandteil der Besoldung ist, auswirkt, ist genauso fraglich.
Ich mache mir schon finanziell einige Sorgen.
Das Kindergeld haben wir immer für Zuwendungen außerhalb des Regelsatzes der Grundsicherung für den Sohn verwendet, für rezeptfreie Medikamente, Brille, Freizeitaktivitäten etc., die er vom Regelsatz nicht ansparen kann.
Wir wollten ihm ein möglichst selbstbestimmtes und in Maßen angenehmes Leben bereiten, trotz Behinderung. Ich bin wirklich verunsichert…

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Ich hoffe, der BVKM, die Lebenshilfe und alle anderen Organisationen bleiben dran.

„Die finanzielle Entlastung von Eltern erwachsener Kinder mit Behinderung darf durch die Kindergrundsicherung nicht entfallen“, stellt Beate Bettenhausen, Vorsitzende des bvkm, klar. „Wir werden deshalb wachsam sein und genau beobachten, welche Pläne die Bundesregierung in Bezug auf den Kindergeldanspruch von Eltern erwachsener Kinder mit Behinderung entwickelt.“

https://bvkm.de/ratgeber/kindergrundsicherung/

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Ich denke aber auch, dass man mehr Öffentlichkeit f0r diese Thema schaffen muss, bevor Tatsachen geschaffen werden, die dann evtl. nur noch durch lange Klagewege zu beseitigen sind. Das hatten wir doch schon einmal, Stichwort Regelbedarfstufe 3 für erwachsene behinderte Kinder im Haushalt der Eltern.
…Hoffen allein wird nicht helfen.

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Dieses gerade gefundene Positionspapier des Deutschen Behindertenrates beschreibt die Auswirkungen der Kindergrundsicherung für volljährige behinderte Kinder sehr genau.
Liest so etwas kein verantwortlicher Politiker?

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Kindergrundsicherung: Die Bundesregierung hat sich am 28. August auf Eckpunkte zur Kindergrundsicherung geeinigt. Ab 2025 soll die neue Leistung u.a. aus einem für alle Kinder gleich hohen Kindergarantiebetrag bestehen, der das heutige Kindergeld ablöst. Bei dieser Neuausrichtung sind die Belange von Eltern erwachsener Kinder mit Behinderung zu berücksichtigen, fordert der bvkm in seinem Positionspapier zur Kindergrundsicherung. Denn ihnen kann ein Leben lang ein Anspruch auf Kindergeld zustehen. In dem nun startenden Gesetzgebungsverfahren wird sich der bvkm deshalb insbesondere dafür einsetzen, dass bestehende Ansprüche der Eltern nicht verloren gehen.

Quelle: Newsletter - Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm)

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Ich habe die Frage an die beiden Bundestagsabgeordneten der aktuell regierenden „Ampel“-Parteien aus meiner Region gestellt: Karsten Klein (FDP) und Niklas Wagener (Grüne).

Wie werden Sie sicherstellen, dass der Kindergeldanspruch für Eltern volljähriger behinderter Kinder gewährleistet bleibt?

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Hallo Inge,
ich bedanke mir für Deine Mithilfe.

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Es sollte natürlich „ich bedanke mich“ heißen…

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Hier der Referentenentwurf:

http://portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2023/2023-08-30_RefE_BKG.pdf

Und hier die Lösung ( nicht von mir, dazu wäre ich gar nicht fähig):

mir liegt Ihr Entwurf des Gesetzes zur Kindergrundsicherung vor (Bearbeitungsstand: 30.08.2023 19:33). Ich möchte darauf hinweisen, dass das Gesetz, so wie formuliert ist, für Eltern behinderter Kinder eine Verschlechterung darstellen würde. Ich denke nicht, dass dies beabsichtigt ist. Da das Gesetz noch im Entwurfsstadium ist, handelt es sich ggf. um ein Versehen.

Konkret betrifft das Problem alle Fälle, in denen Eltern behinderter, volljähriger Kinder Kindergeld beziehen, während die Kinder selbst Grundsicherungsleistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII beziehen. Derzeit ist anerkannt, dass eine Anrechnung bzw. Abzweigung des Kindergeldes an den Träger der Grundsicherung nicht erfolgt (vgl. BSG, Urteil vom 08.02.2007, Az.: B 9b SO 6/05 R; BFH, Urteil vom 18.04.2013, Az.: V R 48/11), wenn das volljährige, behinderte Kind im Haushalt der Eltern lebt und von diesen betreut wird. Begründet wird dies höchstrichterlich, dass Eltern behinderter Kinder Leistungen erbringen, die über den normalen Unterhalt und das normale Existenzminimum hinausgehen.

Nunmehr sieht der § 74 Abs 3 EStG n.F. aus dem Entwurf vor, dass ein eigener Auszahlungsanspruch volljähriger Kinder entsteht. Auch wenn es sich um eine „Kann-Bestimmung“ handelt, ist dies insoweit problematisch, da aufgrund des Nachrangs der Sozialhilfe (§ 2 SGB XII) zunächst alternative Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen sind. Es ist zu befürchten, dass die Träger der Grundsicherung sich auf diesen Sachverhalt berufen werden.

Demgemäß wird, wenn dieses Gesetz so in Kraft tritt, ab 2025 die Grundsicherungsleitungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII um den Garantiebetrag gekürzt werden, unabhängig davon, ob die Auszahlung tatsächlich an das Kind erfolgt oder nicht. Eltern wiederum könnten, wenn die Auszahlung an das Kind tatsächlich erfolgt (wobei auch dann die Grundsicherung entsprechend gekürzt würde) den steuerlichen Freibetrag nicht geltend machen, da dieser ja durch den Kindergrundsicherungsbetrag abgegolten wurde. Jedenfalls wird in allen Fällen dann das Familieneinkommen um den Kindergarantiebetrag gekürzt werden, im Vergleich zu der bisherigen Rechtslage.

Ich kann mir kaum vorstellen, nachdem die Kindergrundsicherung die Armut von Kindern verringern soll, dass behinderte Kinder - die Schwächsten unserer Gesellschaft - und deren Familien schlechter gestellt werden sollen. Dies wäre ein grober gesetzgeberischer Unfall.

Ich bitte daher im Verlauf des weiteren Verfahrens zu prüfen, ob dies nicht abgemildert werden kann. Möglich wäre dies z.B. durch einen Zusatz im neuen Abs. 3 des § 74 EStG , dass der eigene Auszahlungsanspruch des Kindes entfällt, soweit ein Fall des § 5 Abs. 2 Nr. 3 Kindergrundsicherungsgesetzes oder des § 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG vorliegt.

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Ich habe erfahren, dass die beteligten Verbände den Referentenentwurf am 31.09. erhalten haben. Frist zur Stellungnahme 7 Tage !!!
Und das bei dieser komplexen Materie!
Also will man es durchpeitschen…

Du meinst sicher 31.08.23. vielen Dank für deine tolle Recherche. Das hilft ungemein und zeigt, dass unsere Angehörigen immer wieder durch Eltern in der Einforderung ihrer Rechte unterstützt werden müssen!!! Recht haben und Recht zugestanden bekommen und vor allem das Wächteramt der Eltern, dass das Recht nicht einfach weggenommen wird, ist einfach nötig. Ich habe auch alles machbare angestochen und hinterfrage auch die Lebenshilfe e.V. (Bundesverband) wie sie dazu steht und ob da Aktionen und Reaktionen angedacht sind!!!

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Du hast recht…der 30.08.!

Ohne Brille sollte ich nicht schreiben…

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31.08.

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Ich finde die Lösung: Zusatz im neuen Absatz 3 des § 74 EStG, dass der eigene Auszahlungsanspruch entfällt, soweit ein Fall nach § 5 Abs. 2 Nr.3 des KiGru-Gesetzes oder nach § 32 Abs. 4 Nr. 3 des EStG vorliegt, so genial wie einfach…
Das ist doch nur ein „Federstrich“ und sollte doch machbar sein…

Moin, eine Anfrage an den Bundesverband der Lebenshilfe zum Thema läuft…….

Für mich tut sich jetzt auch ein Themenfeld auf, wo es schon länger brodelt:

Wer steht noch hinter den Eltern?

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Ich hätte mir von den Verbänden VdK, Lebenshilfe, SoVd etc. gerne mehr aktuelle öffentliche Aussagen dazu gewünscht, schließlich vertreten sie ja unsere Kinder/Mitglieder…ich lese momentan zum o.g. leider nichts…

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Ich habe gerade eben länger mit einem Vorstandsmitglied auf Landesebene telefoniert. Wir sind dran. Unsere Drähte glühen. (Ehrenamt kennt kein Feierabend) :slight_smile: Ein Elternverband sollte und muß sich der Brisanz bewusst sein und vor allem zeitnah eine Reaktion bringen. Ich denke, es kommt. Der Bundesverband mit Ulla Schmidt an der Spitze, die ja immerhin nah am Regierungsgeschehen ist, wird sich hoffentlich sehr gut noch positionieren können und damit auch Einfluss geltend machen. Die Zeit rennt.

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Ulla Schmidt habe ich gestern persönlich angeschrieben…

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Ebenso den Bundesverband VdK, bvkm, Tacheles etc.
Einige betroffene Eltern sind auch sehr rührig…Es muss im Vorfeld geklärt werden!

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