Mich beeindruckt das Engagement von uns Eltern und ich wäre so froh, wenn das nicht nötig wäre. Warum werden wir Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung bei fast jeder Gesetzgebung/Gesetzesänderung „vergessen“?
Wahrscheinlich weil man damit rechnet, dass die meisten Eltern durch den Alltag so belastet sind, dass sie keine Kraft haben sich zu wehren…
Wenn dann auch die Behinderten- Verbände nicht öffentlich überlaut werden, wähnt man sich in Sicherheit, wird schon keiner merken…
Und warum will man uns immer mehr verdrängen und uns in unserer Kompetenz an den Rand stellen?
Wo sind jetzt die Selbstvertreter und ihre Kompetenz? Verstehen sie um was geht? Sind sie eingebunden? Denken sie auch an ihr Zuhause und Elternhaus? Wissen sie um das Ausmaß und der Bedeutung, wenn ihre Eltern keine Unterstützung mehr bekommen? Sie am Ende gar nicht mehr unterstützen können?
Weil es öffentlich fast nur noch um Integration geht ( auch wichtig, ohne Frage), aber kaum noch um Inklusion.
Kommt das Gesetz so wie befürchtet, mit den genannten Nachteilen für uns, werden wir sofort Klage einreichen.
Neben der Betreuung unseres Sohnesm der Pflege der 94 -jährigen Schwiegermutter, der Ausarbeitung eines Behinderten-Testaments ( damit auch der behinderte Sohn neben den beiden Geschwistern seinen Anteil vom bescheidenen Reihenhaus erhält, für das wir fleißig gearbeitet und gespart haben), neben der Regelung der Betreuung, wenn wir Eltern nicht mehr leben, haben wir ja auch sonst nichts zu tun (Sarkasmus aus).
Hallo Susemichel,
danke, dass du dieses Thema hier angestoßen hast.
Mir fehlt der laute Aufschrei und die Information in den Medien, mir fehlt die Solidarität in den eigenen Reihen der erst zukünftig Betroffenen, die jetzt eben noch jüngere Kinder unter der Volljährigkeitsgrenze haben sowie in denen der Selbstvertreter.
Ich würde mir so sehr wünschen, das wir zusammen noch einmal so viel bewegen könnten wie vor einigen Jahren, wo wir betroffenen Eltern die RBS 3 für unsere Kinder verhindern und die RBS 1 bei den allein oder daheim lebenden bzw. RBS 2 bei stationär untergebrachten Kindern erkämpfen konnten.
Wir Eltern von behinderten Kindern sind oft doppelt oder dreifach eingebunden und belastet durch die Pflege unserer Kinder UND unserer Eltern. Der Politik muss endlich bewusst werden, wie alles zusammenbrechen wird ohne uns pflegende Angehörige, gerade in Zeiten wo die professionelle Pflege schon oft zusammengebrochen ist!
Statt unsere Leistungen wert zu schätzen und auch finanziell anzuerkennen und uns dabei zu unterstützen, diese Pflege weiter erbringen zu können geht man nun auch noch her und verschlechtert die Situation der Familien mit erwachsenen behinderten Kindern erheblich, weil man uns schlicht nicht mitdenkt und ignoriert.
Mit dem Kindergeld unterstützen wir persönlich nicht nur Extras, die das Leben unseres Kindes lebenswerter machen z.B. die Freizeitgestaltung mit dem Besuch im Kino oder das Eis oder Stück Kuchen im Café, nein da geht es um lebensnotwendige Dinge wie Medikamente, die nicht (mehr) verschreibenssfähig sind oder Nahrungsergänzungsmittel für unsere erwachsenen Kinder, um Zuzahlungen für Medikamente und Brillen und zunehmend immer mehr einfach für gesundes Essen. Wer keinen eigenen Garten hat weiß wie stark gerade die Kosten für Obst und Gemüse gestiegen sind.
Danke an alle, die gerade aufklären, nachfragen, Mails schreiben!
Gibt es eigentlich schon irgendwo eine Petition, die man mitzeichnen kann? Ist das Thema schon bei Kobinet-Nachrichten aufgetaucht?
Viele liebe Grüße
amai
Halllo amai,
von einer Petition habe ich noch nichts gehört oder gelesen…
Und bei Kobinet-Nachrichten sind einige Artikel zur Kindergrundsicherung zu lesen- immer mit demgleichen Tenor: Zu wenig Geld.
Nicht in einem Artikel wird auf die Problematik der volljährigen erwerbsunfähig behinderten Kinder und der Familien eingegangen!
Und das auf eine Seite, die über tagesaktuelle Behindertenpolitik informieren will…
Kobinet ist auch längst nicht mehr das, was es einmal war…
Hier wurde einmal heiß diskutiert, heute sehr oberflächlich und weichgespült geworden- so empfinde ich es und lese dort kaum noch…
Auch vom Bundesbehindertenbeauftragten Jürgen Dusel nichts zur Problematik zu hören oder lesen…Es wäre sein Auftrag! Peinlich.
Hallo amai,
ja, diese Solidarität von damals würde ich mir auch wieder wünschen…
Ich war damals ja nur „Wasserträger“, den Überblick und die Kompetenz hatten andere, die ich noch heute dafür bewundere.
Neben dem Ärger und der ganzen Schreiberei hat es auch Spaß gemacht, Teil eines großen Ganzen zu sein und die Freude nachdem hart errungenen Erfolg war umwerfend.
Gerade folgende Mail von Tacheles bekommen, bitte einmal lesen…
Ist das so in unserem Sinn formuliert?
wir haben aus Ihrem Vorschlag folgendes geschrieben, können Sie da mal drüber schauen:
Zu Artikel 3 - Änderung des Einkommenssteuergesetzes
Zu Nr. 2, § 74 Abs. 3 EStG-E
Es sollte als zusätzliche Bedingung eingefügt werden, dass das Kind außerhalb des elterlichen Haushalts wohnt.
Dies hätte insbesondere Auswirkungen für Familien, in denen volljährige pflegebedürftige Kinder leben und Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII beziehen. Nach dem Urteil des BSG vom 08.02.2007, Az.: B 9b SO 6/05 R und das Urteil des BFH vom 18.04.2013, Az.: V R 48/11 ist es Eltern möglich, das Kindergeld nicht an das Kind weiterzuleiten bzw. abzuzweigen.
Begründet wird dies höchstrichterlich damit, dass Eltern behinderter Kinder Leistungen erbringen, die über den normalen Unterhalt und das normale Existenzminimum hinausgehen. Dies hat zur Folge, dass den volljährigen Kindern Grundsicherungsleistungen ohne die Anrechnung des Kindergelds gezahlt werden.
Würde nun der eigene Auszahlungsanspruch volljähriger Kinder so normiert, wie er im Entwurf enthalten ist, ist zu befürchten, dass die Sozialämter die betroffenen Behinderten dazu auffordern, diesen vorrangigen Anspruch geltend zu machen.
Dies würde zu einer deutlichen Verschlechterung der finanziellen Situation von Familien führen, die aktuell von dieser Rechtsprechung profitieren.
Außerdem kann durch diese weitere Bedingung das Kindergeld, das zum Lebensunterhalt des Kindes gedacht ist, bei daheim lebenden Kindern durch die Eltern wirklich zum Lebensunterhalt genutzt werden und das volljährige Kind kann dieses Geld nicht in Konfliktfällen dem Zugriff der Eltern entziehen.
Was meinen Sie?
Mit freundlichen Grüßen
Es sollte als zusätzliche Bedingung eingefügt werden, dass das Kind außerhalb des elterlichen Haushalts wohnt.
Diese Formulierung ist kontraproduktiv- muss m.E. raus!
Meine schnelle Antwort an Tacheles:
Ihre Mail ist im Spam gelandet, daher habe ich sie erst jetzt gelesen…
Ich habe die Mail gerade an weitere betroffene Eltern weitergeleitet, die noch besser im Thema drin sind, als ich.
Ich melde mich spätenstens morgen bis 12 Uhr bei Ihnen bitte geben Sie uns noch die Zeit.
Aber folgende Formulierung von Ihnen ist kontraproduktiv und springt mir sofort ins Auge:
„Es sollte als zusätzliche Bedingung eingefügt werden, dass das Kind außerhalb des elterlichen Haushalts wohnt.“
Achtung! Das darf eben nicht darin stehen, sonst sind die Eltern, deren o.g. Personengruppe zu schützen ist, die Dummen!
Das wollten wir ja gerade vermeiden!
So sollte es sein!
Ich bitte daher im Verlauf des weiteren Verfahrens zu prüfen, ob dies nicht abgemildert werden kann. Möglich wäre dies z.B. durch einen Zusatz im neuen Abs. 3 des § 74 EStG , dass der eigene Auszahlungsanspruch des Kindes entfällt, soweit ein Fall des § 5 Abs. 2 Nr. 3 Kindergrundsicherungsgesetzes oder des § 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG vorliegt.
Die Kinder, die noch im Haushalt der Eltern leben, sind durch das Urteil des BSG (relativ) geschützt, die wenigen anderen aber gar nicht!
Hier würde mit Ihrem Text den Sozialämter alle Tore geöffnet werden!
Bitte drüber lesen! Das sollte „narrensicher“ formuliert sein, hier bin ich überfordert…
Hallo Susemichel,
ich stimme dir absolut zu, auch ich bin der Meinung gerade diese Formulierung wäre für alle behinderten Menschen in Wohngemeinschaften oder Wohneinrichtungen fatal!
Sie würden dann bestimmt sofort von den Behörden aufgefordert werden, die Auszahlung zu beantragen (bzw. soll die Auszahlung per Gesetz für alle volljährigen Bezieher ja sogar automatisch geschehen?), damit der Kindergarantiebetrag als Einkommen angerechnet und gleich von der Grundsicherung nach SGB XII wegen vollständiger und dauerhafter Erwerbsminderung abgezogen werden kann.
Wir Eltern mit behinderten Kindern würden wieder mal deutlich schlechter gestellt. Den Politikern muss klar werden, das wir dieses Geld nicht nur für mehr Lebensqualität unserer Kinder einsetzen, sondern ganz konkret für Dinge, die nicht auskömmlich durch den Regelsatz eingerechnet und enthalten sind. Medikamente, die nicht von der Kasse getragen werden für Erwachsene , gesundes Essen, Brillen, Nahrungsergänzungsmittel und Vitamine,Kleidung, bis hin zu Möbeln und Hygieneartikel , Duschgel, Shampoo für den persönlichen Bedarf, den sich viele behinderte Menschen vom äusserst knappen Taschengeld auch kaum leisten können.
Außerdem werden meiner Meinung nach durch den vorgeschlagenen Satz die Probleme, die sich durch den Wegfall des Anspruchs auf das Kindergeld ergeben,z.B. für die Beihilfeberechtigung bei Beamten , den steuerlichen Nachteilsausgleichen die bisher dann noch auf die Eltern übertragen werden können in keinster Weise verhindert und mitgedacht.
Ich bin gerade persönlich total durch akute familiäre Probleme überlastet, so das mir extrem die Zeit fehlt und auch das Geschick Schreiben präzise und leicht verständlich auszuformulieren. Diese neue Baustelle macht meine Situation absolut nicht leichter, ich sehe die Gefahr und schaffe es nicht zur Zeit aktiv dagegen anzugehen, so wie ich es möchte und es nötig wäre.
Umso dringender bräuchte es Unterstützer aus den Reihen der Behindertenverbände, den Sozialverbänden und den Behindertenbeauftragten von Ländern und Bund.
Wer mir noch als möglichr Ansprechpartner einfällt wäre Corinna Rüffer MdB ( Grüne), selbst Mutter eines Kindes mit Behinderung und in der Behindertenpolitik engagiert.
Corinna Rüffer
Viele Grüße
amai
Zur Diskussion gestellt, aus mehreren Texten zusammengeklöppelt, als Antwort auf die o.g. Mail von Tacheles…
Bitte lesen- ich bin Laie und kann Kritik vertragen. Es soll ja gut werden. Ist an alles gedacht?
Die im Haushalt der Eltern lebenden volljährigen behinderten Kinder sind ja zusätzlich das Urteil
des BSG vom 08.02.2007, Az.: B 9b SO 6/05 R und das Urteil des BFH vom 18.04.2013, Az.: V R 48/11 ist es Eltern möglich, das Kindergeld nicht an das Kind weiterzuleiten bzw. abzuzweigen.
Textentwurf:
Zu Artikel 3- Änderung des Einkommenssteuergesetzes
Zu Nr. 2, § 74 Abs. 3 EStG-E
Es sollte eine Ausnahmebedingung eingefügt werden, dass Eltern volljähriger behinderter Kinder weiterhin den Anspruch und Auszahlungsanspruch auf den Kindergrundsicherungsgarantiebetrag haben, sofern ein Fall des § 5 Abs. 2 Nr. 3 Kindergrundsicherungsgesetzes oder des § 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG, auch nach dem Auszug des Kindes, vorliegt und die Kinder Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII beziehen.
Eltern von behinderten Kindern haben, auch nach dem Auszug aus dem Elternhaus, einen hohen Aufwand an Unterstützung zu leisten und zudem hohe finanzielle Aufwendungen für ihre Kinder-z.B für nicht erstattungsfähige Medikamente, Zahnersatz, Brillen, Fahrtkosten und bestimmte Therapien.
Würde nun der eigene Auszahlungsanspruch volljähriger Kinder so normiert, wie er im Entwurf enthalten ist, ist zu befürchten, dass die Sozialämter die betroffenen Behinderten dazu auffordern, diesen vorrangigen Anspruch geltend zu machen. Darunter fielen auch alle volljährigen behinderten Kinder in Wohngemeinschaften oder Wohneinrichtungen.
Dies würde zu einer deutlichen Verschlechterung der Situation der volljährigen pflegebedürftigen Kinder und ihrer Eltern führen. .
Gute Nacht und liebe Grüße
Susanne
Die im Haushalt der Eltern lebenden volljährigen behinderten Kinder sind ja zusätzlich geschützt durch das Urteil des BSG vom 08.02.2007, Az.: B 9b SO 6/05 R und das Urteil des BFH vom 18.04.2013, Az.: V R 48/11. Es ist Eltern möglich, das Kindergeld nicht an das Kind weiterzuleiten bzw. abzuzweigen.
Guten Morgen zusammen,
denke, ich würde „volljährige behinderte Kinder“ durch „volljährige dauerhaft voll erwerbsgeminderte Kinder“ ersetzen…
Und sollte im ersten Absatz …„und die Kinder Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII beziehen“ stehen oder lieber nicht?
Brauche Euer Schwarmwissen- um 12 Uhr muss ich antworten,
LG
Susanne
Korrigierter Vorschlag:
Zu Artikel 3- Änderung des Einkommenssteuergesetzes
Zu Nr. 2, § 74 Abs. 3 EStG-E
Es sollte eine Ausnahmebedingung eingefügt werden, dass Eltern volljähriger dauerhaft voll erwerbsgeminderter Kinder weiterhin den Anspruch und Auszahlungsanspruch auf den Kindergrundsicherungsgarantiebetrag haben, sofern ein Fall des § 5 Abs. 2 Nr. 3 Kindergrundsicherungsgesetzes oder des § 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG, auch nach dem Auszug des Kindes, vorliegt und die Kinder Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII beziehen.
Eltern von volljährigen dauerhaft voll erwerbsgeminderten Kindern haben, auch nach dem Auszug aus dem Elternhaus, einen hohen Aufwand an Unterstützung zu leisten und zudem hohe finanzielle Aufwendungen für ihre Kinder- z. B. für nicht erstattungsfähige Medikamente, Zahnersatz, Brillen, Fahrtkosten und bestimmte Therapien.
Würde nun der eigene Auszahlungsanspruch volljähriger Kinder so normiert, wie er im Entwurf enthalten ist, ist zu befürchten, dass die Sozialämter die betroffenen Behinderten dazu auffordern, diesen vorrangigen Anspruch geltend zu machen. Darunter fielen auch alle volljährigen behinderten Kinder in Wohngemeinschaften oder Wohneinrichtungen.
Dies würde zu einer deutlichen Verschlechterung der Situation der volljährigen dauerhaft voll erwerbsgeminderten Kinder und ihrer Eltern führen. .
Hallo zusammen.
Aktuelle Stellungnahme vom bvkm:
6.09.2023
Stellungnahme des
Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen
zum Referentenentwurf eines Gesetzes
zur Einführung einer Kindergrundsicherung
und zur Änderung weiterer Bestimmungen
Kindergrundsicherung | Bundesverband für Körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm.de)
LG
Monika
Sehr gut, dass der BVKM an dem Thema dranbleibt. Über Twitter habe ich Kontakt mit Simon von tacheles. Sie wollen ihre Stellungnahme noch einmal anpassen. Je mehr Einwände in unserem Sinne kommen, desto besser ist.
Ich bin nach 40 Jahren Betreuung und Pflege echt bürokratiemüde und möchte nicht schon wieder Widersprüche und Klagen einreichen müssen.
Hallo an alle,
ich bin begeistert! So treffend formuliert vom bvkm!
Noch dazu dieser Artikel in der Frankfurter Rundschau: