Kindergrundsicherung für behinderte Kinder

Hallo Monika,
oh wie peinlich…
Du hast recht und ich war zu übereifrig…

LG
Susanne

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Hallo zusammen,
es ist gut, dass das Thema und damit unsere Gruppe, die bisher anscheinend schlichtweg vergessen wurde jetzt von mehreren Seiten in die Öffentlichkeit und auch in die Fachgremien gebracht wurde.
Nun bleibt zu hoffen, dass man uns und unsere Kinder in den zu schaffenden Regelungen so berücksichtigt, dass es wirklich zu keiner Verschlechterung und auch nicht zu noch mehr Bürokratie für uns kommt.

Ich denke es war sehr wichtig, das noch bevor alles festgemeißelt und beschlossen ist von so vielen Betroffenen und den Verbänden Einwände geltend gemacht wurden.
Allen einen herzlichen Dank, die das initiiert und fleißig Mails geschrieben und in Beiträgen informiert und diskutiert.
Das gibt mir gerade ein bisschen Hoffnung, das es doch noch Solidarität und Engagement mit und für uns gibt.
Viele liebe Grüße
amai

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Antwort vom bmfsfj:

"vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Ich bitte zu entschuldigen, dass wegen der Vielzahl der eingehenden Schreiben die Beantwortung erst heute erfolgen kann.

Zu Ihrem Anliegen teile ich Ihnen Folgendes mit:

Die Einführung der Kindergrundsicherung soll für Familien mit erwachsenen behinderten Kinder zu keinen Verschlechterungen gegenüber der aktuellen Rechtslage führen. Im aktuell laufenden Gesetzgebungsverfahren wurden verschiedene Verbände formal beteiligt und um schriftliche Äußerung gebeten, darunter der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V., die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. sowie der Deutsche Behindertenrat. Die von Ihnen geäußerten Bedenken werden derzeit einer erneuten Überprüfung unterzogen. Sollten sich im Zuge dessen Anpassungen am Gesetzentwurf als erforderlich erweisen, werden diese entsprechend vorgenommen.

Über den weiteren Verlauf und die Ergebnisse des Gesetzgebungsverfahrens wird das Bundesfamilienministerium auf seiner Internetseite www.bmfsfj.de informieren."

Na, dann wollen wir mal hoffen…
Die Mail speichere ich ab und drucke sie mir zusätzlich auch aus. Hoffe, dass ich sie nie zur Durchsetzung benötigen werde…

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Antwort auf meine Mail an die Diakonie, die in ihrer Stellungnahme behinderte Kinder, insbes. Volljährige ÜBERHAUPT NICHT erwähnt haben:

"herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 8.9. an die Diakonie Deutschland. Sie weisen darauf hin, dass die Situation von Menschen mit Behinderung, insbesondere von Volljährigen, die weiterhin von ihren Eltern betreut werden, in der Diakonie-Stellungnahme zur Kindergrundsicherung nicht aufgegriffen wurde. Dabei besteht hier großer Klärungsbedarf. Ich stimme dieser Einschätzung zu und danke Ihnen herzlich für diesen Hinweis.

Ich möchte Sie informieren, wie die Stellungnahme zu verorten ist. Sie ist eine kurzfristige Stellungnahme an das Ministerium, der weitere, detailliertere Stellungnahmen im parlamentarischen Verfahren folgen werden.

Die Stellungahme ist in einer Situation entstanden, in der die beteiligten Verbände genau zwei Tage Zeit hatten, sich gegenüber dem Ministerium zu äußern. Daher haben sich die Sozial- und Wohlfahrtsverbände im Stellungnahmeverfahren eng ausgetauscht und verschiedene Schwerpunkte gesetzt.

Das liegt daran, dass eine umfassende Detailprüfung zu jedem Sachverhalt in der kurzen Zeit nicht von jedem Verband einzeln geleistet werden konnte. Daher haben sich die Verbände auf jeweils unterschiedliche Schwerpunkte konzentriert, um wenigstens insgesamt sachgerecht antworten zu können. Anders war die Begutachtung in Gänze aufgrund des sehr kurzen Verfahrens nicht möglich, und so wurde gewährleistet, dass die Stellungnahmen der Verbände dann in der Gesamtschau alle Aspekte abgebildet haben.

Eine umfassende Gesamt-Darstellung erfolgt mit einer gemeinsamen Stellungnahme des Bündnis Kindergrundsicherung, die dann auch anlässlich des parlamentarischen Verfahrens weiter lobbyiert und veröffentlicht wird.

In dem Zusammenhang wird dann auch die Diakonie-Stellungnahme wie weitere einzelverbandliche Stellungnahmen noch erweitert werden.

Mit freundlichen Grüßen"

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Antwort auf eine Schriftliche Anfrage der Linken an die Bundesregierung:

Sehr geehrter Herr Kollege,
Ihre Frage beantworte ich wie folgt:

Frage Nr. 9/201:
Wie wird bei der geplanten neuen Kindergrundsicherung sichergestellt, dass der
Kindergeldanspruch bzw. dann Kindergarantiebetrag für Eltern volljähriger behinderter
Kinder gewährleistet bleibt und nicht durch die Sozialämter aufgrund der direkten
Zahlung an die Kinder verrechnet wird?
Antwort:
Nach geltender Rechtslage wird ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, beim
Kindergeld berücksichtigt, wenn es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer
Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten und die Behinderung vor Voll-
endung des 25. Lebensjahres eingetreten ist (vgl. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Einkommen-
steuergesetzes). Eine Änderung dieser grundlegenden Anspruchsvoraussetzungen ist
nicht beabsichtigt. Im Rahmen der Einführung einer Kindergrundsicherung ist vorgese-
hen, dass die Eltern weiterhin Anspruchsberechtigte des Kindergeldes sind.

Für volljährige Kinder soll künftig lediglich die Möglichkeit geschaffen werden, dass die
Auszahlung des Kindergeldes an das Kind selbst erfolgen kann. Diese Regelung soll
jedoch keine Anwendung auf Kinder finden, die wegen körperlicher, geistiger oder seeli-
scher Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten und deren Behinderung
vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist
Die Ressortabstimmung zum Gesetzentwurf zur Einführung einer Kindergrundsiche-
rung ist noch nicht abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen
Ekin Deligöz

Ekin Deligöz
Parlamentarische Staatssekretärin
Mitglied des Deutschen Bundestages
HAUSANSCHRIFT Glinkastraße 24, 10117 Berlin
POSTANSCHRIFT 11018 Berlin
TEL +49 (0)30 18555-1122
E-MAIL pstin-deligoez@bmfsfj.bund.de
INTERNET www.bmfsfj.de
ORT, DATUM Berlin, den 21. September 2023

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