Landespflegegeld - Erinnerung, bzw. Hinweis

Ein Hinweis für in Bayern lebende Personen, denen ein Pflegegrad von mindestens 2 zugesprochen wurde:

Pflegebedürftige mit Hauptwohnsitz in Bayern haben seit 2018 Anspruch auf das Landespflegegeld. Anspruchsberechtigt sind alle Pflegebedürftigen, die einen Pflegegrad 2 oder höher zugesprochen bekommen haben.
Dabei ist es egal ob sie zuhause oder in einem Wohnheim /Pflegeheim leben.

Das Antragsformular kann hier abgerufen werden: Landespflegegeld

Weiterführende Information findet ihr auch auf unseren Seiten unter: Spezielle Anträge

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