Mobilitätshilfe Schulweg

Hallo, meine Frage bezieht sich auf den Schulweg. Unser Sohn wechselt auf eine Schule mit privatem Träger. Von unserem Wohnort fahren keine Busse. Alle öffentliche Wege in die Stadt sind mit der Bahn. Er hat die Merkzeichen G, aG, H, B. Bus könnte er alleine fahren - fährt aber nicht in die Stadt. Vom Hauptbahnhof in der Stadt kommt er nicht barrierefrei an die Schule. (Fußweg zu weit, Anschlussbus 1 Möglichkeit, die in der Zeit der Anschlusserreichung nicht umsetzbar ist) . Schon der Ausstieg aus dem Zug kann sich schwierig gestalten, weil dieser nicht immer barrierefrei am Bahnsteig hält. (Stufe nach oben oder unten, Abstand zum Bahnsteig). Er benutzt in der Regel keinen Rollstuhl, kann aber diese Barrieren nur mit „Stütze“ (Arm eines anderen) bewältigen. Kennt jemand dieses Problem und hat bereits Erfahrung über Mobilitätshilfe oder Fahrdienst (Zug - Schule - Zug) und die Kostenübernahme oder rechtliche Vorraussetzungen? Herzlichen Dank

Hallo @Samsi,

herzlich willkommen bei intakt.info, schön dass du hier bist. Aus eigener Erfahrung heraus kann ich hierzu nicht viel sagen, aber es gab neulich auch schon eine Frage zum Thema Schulbegleitung. Das kannst du hier nachlesen. Schulbegleitung Kind Diabetes
Möglicherweise sind dort Informationen auch interessant für dich, zum Beispiel eben beim Mobilen Sonderpädagogischen Dienst anzufragen, die dürften sich mit einer solchen Frage auch auskennen oder zumindest weiterhelfen können, auch wenn die die Unterstützung nur für den Schulweg erforderlich sein sollte und nicht die komplette Schulbegleitung.

Liebe Grüße,
Judith

Hallo Judith,

danke für deine Nachricht. Die Schulbegleitung hat unser Sohn schon seit der 1. Klasse.
Ich habe nun alle Stellen durch - Behindertenbeauftragte Stadt/Land, Teilhabebüro, Bezirk, Schule, Lebenshilfe.
Für den Besuch einer Privatschule gibt es keine Schulwegunterstützung. Dafür sind die öffentlichen Stellen nicht zuständig. Nur bei öffentlichen Schulen und Förderschulen in privater Trägerschaft.
Ich dachte vielleicht jemand anderes hatte bereits Erfahrung damit.

Liebe Grüße
Samsi

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Guten Morgen @Samsi,

danke für die weiteren Informationen! Das ist für andere, die den Beitrag lesen, ggf. auch nochmal hilfreich. Mir war das mit der privaten Schule nicht ganz klar. Jetzt verstehe ich das Problem…
Ich markiere mal unsere Lehrer @Holger, @Florian --> Habt ihr vielleicht noch eine Idee?
Ein Fahrdienst kommt vermutlich auch nicht in Frage, wenn zur Schule die Kosten nicht übernommen werden…
Liebe Grüße,
Judith

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Hallo Samsi,

in Deutschland besteht ja eine Schulpflicht. Ich bin jetzt etwas irritiert, dass die Fahrtkosten bei dem Besuch von Privatschulen nicht übernommen werden. Zudem es ja eigentlich eine Teilhabe Leistung wäre. Bei letzterem würde ja vom Kostenträger der individuelle Hilfebedarf ermittelt werden.

  • Schülerbeförderung: Für Schülerinnen und Schüler, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges auf Schülerbeförderung angewiesen sind, werden die dafür erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, soweit die Beförderungskosten nicht anderweitig abgedeckt sind. Anderweitig kann in Bayern die Schülerbeförderung über die Vorschriften über die Schülerbeförderung ( Fahrpreis- und Verkehrsvergünstigungen ) gedeckt sein. Ab dem 01.08.2019 entfällt die regelhafte Eigenbeteiligung in Höhe von 5 Euro monatlich bzw. der in § 9 Absatz 2 des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes genannte Betrag.

So würde es in Bayern aussehen: Sozial-Fibel: Bildung und Teilhabe, Leistungen für | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (bayern.de)

Danke für die Antworten.
Der Textauszug beschreibt genau das Problem: „ …der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges…“
Dann sind die Kommunen für die Schulfahrt und deren Unterstützung zuständig. Ginge er in das Gymnasium, das in der selben Straße ist, würde die Fahrt gezahlt und organisiert werden. Die Montessorie Mittelschule ist aber privat und nicht die nächstgelegene Mittelschule.
Die Fahrt wird ja für alle Schüler der Montessorieschule nicht gezahlt. Da entsteht kein Nachteil. So auch die Begründung eines Gerichtsurteils, das diese Frage für Walddorfschulen geklärt hat.


Hier der Link.
Das sind die Informationen, die ich durch Fragen an verschiedenen Stellen zusammentragen konnte in den letzten Wochen.
Liebe Grüße und vielen Dank
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Hallo @Samsi,

das klingt wirklich vertrackt… :thinking:
Also spontan finde ich keinen Ansatz für den Weg aus deinem Dilemma.
Wenn ich alles richtig verstanden habe, nutzt ihm eine Ein-/Ausstiegshilfe am Zug nichts, weil er dann mit dem Bus nicht weiter kommt.
Letztlich ginge es um die Kostenübernahme eines Einzeltransports von zuhause oder vom Bahnhof zur Schule, richtig? Und da kommt richtig was zusammen…

Klar, die Kommune steigt da aus, weil es ja nicht sein müsste. Wenn überhaupt sähe ich noch eine Chance beim Bezirk… Aber bei dem warst du auch schon, sagst du. Hast du mal beim MSD körperliche und motorische Entwicklung nachgefragt? Vielleicht haben die noch eine Idee??

Ich kenne einen Fall, da bekam ein Jugendlicher mit Rollstuhl, der an die Nicht-Sprengel-Mittelschule ging (Profilschule Inklusion) einen Einzeltransport vom Landkreis bezahlt. Da war aber, glaub ich, das Argument die Barrierefreiheit der Schule, die an der Sprengelschule nicht gegeben war… Könnte man in die Richtung argumentieren, dass das sozusagen die nächst gelegene, baulich geeignete Mittelschule ist? Dann sähe es vielleicht anders aus…

Viele Grüße,
Holger

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Hallo Holger,

vielen Dank für deine Antwort. Die zuständige Mittelschule ist neu renoviert und barrierefrei. Damit können wir nicht argumentieren. Auch beim Bezirk war man sehr bemüht, mit mir eine rechtlich mögliche Lösung zu finden. Es hat sich keine gefunden.
Bezüglich MSD: Ich habe auch mit der Lebenshilfe gesprochen. Auch da müsste ich selber zahlen und bei einer einfachen Fahrt von ca. 50€ ist ein Taxi günstiger.
Letztlich bleibt die Verhinderungspflege für die Fahrt vom Wohnhaus zum Bus im anderen Ort und mittags zurück vom Bus nach Hause. Oder die Nachbarschaftshilfe.
Die vielen Anfragen und Telefonate haben sich dennoch gelohnt, weil die Behindertenbeauftragen nun sensibilisiert sind, wenn der Verkehrsverbund WÜ/SW im nächsten Jahr umgestaltet wird. Bis dahin bleibt es wohl unsere eigene Aufgabe und Leistung.
Vielen Dank und viele Grüße
samsi

Hallo Samsi,

ja, echt schwierig… bei MSD meinte ich speziell den für körperliche und motorische Entwicklung. Je nach eurem Wohnort (du schreibst WÜ/SW) wäre da Würzburg oder Schonungen zuständig. Euer Problem ist ja tatsächlich ein Spezielles für den diesen Bereich. Versprechen kann ich dir nicht, dass es dort eine Lösung gibt, aber vielleicht gab es da schon mal einen ähnlichen Fall… und noch eine weiterführende Idee. Und zudem kann der MSD die neue Schule in Bezug auf das körperliche Handicap deines Sohnes beraten, sofern das nötig ist. Das würde ich dir auf jeden Fall empfehlen. Wenn du Kontaktdaten oder Genaueres brauchst, sag Bescheid. Gerne auch per PN.

Du hast bei der Lebenshilfe wohl gefragt, ob der Fahrdienst deinen Sohn mitnimmt? Möglicherweise gibt es noch einen anderen Fahrdienst, der vielleicht ohnehin in dem Bereich fährt? Je nachdem wo ihr wohnt, könnten das die Johanniter, die Malteser, Köhler Transporte, der ASB oder auch andere sein. Versuchen könntest du es.

Viele Grüße
Holger

Hallo Holger,

vielen lieben Dank.

Der MSD Schonungen begleitet uns schon seit dem Kindergarten (da erst MSH). Diese K-Schule gehört zur Lebenshilfe.

Tatsächlich hat jemand im Bereich der Lebenshilfe rechtlichen Rat/Überprüfung eingeholt und ist zu keinem anderen Ergebnis gekommen.

Ich selbst habe noch ein KMK gefunden.

In Verbindung mit:

Nun gilt es zu prüfen, ob die Kosten für das Teilstück nicht niedriger sind, als die Kosten ins Körperbehindertenzentrum.

Wenn ich da weiter bin, gebe ich noch einmal Rückmeldung.

Es tut sehr gut, wenn andere durch Mitdenken und Ideen/Ratschläge unterstützen. Dann bleibt man dran und ist nicht so schnell entmutigt!

Herzlichen Dank.

Viele Grüße

Samsi

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Hallo Samsi,

gut, dass du schon in Schonungen mit angebunden bist! Hatte ich gerade nicht mehr auf dem Schirm, dass da ja die Lebenshilfe der Träger ist. Alles klar.

Ja, was du da noch im SchFG gefunden ist, wäre vielleicht auch noch eine Möglichkeit. Allerdings wundert mich das ein bisschen, weil ja eigentlich nicht der Schulträger der Kostenträger für den Schülertransport ist, sondern die jeweilige Kommune, in der der Schüler wohnt bzw. die entsprechende Stelle auf Landkreisebene (z.B. die APG im Landkreis WÜ). Bei Schülern, die an Förderzentren (staatlich anerkannt) unterrichtet werden und gefahren werden müssen, kümmert sich der Schulträger um die Beförderung und bekommt diese von der Regierung refinanziert. Ob es diese Möglichkeit bei staatlich genehmigten Schulen (wie der Montessori-Schule) auch gibt, weiß ich nicht.

Vielen Dank, dass du uns auf dem Laufenden hältst! Sicher kann die Info auch anderen Eltern weiter helfen!!

Viel Erfolg und viele Grüße,

Holger

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