Nachzahlung Unterkunftskosten

Hallo,
mein Sohn soll die Unterkunftskosten nachgezahlt bekommen (Berechung war unklar). Mittlerweile stehen diese für das Jahr 2019 komplett und natürlich für 2020 aus.
Ich habe keine Vorstellung über die Höhe der Nachzahlung.
Mit welchen Folgen (Betreuung/Grundsicherung - Vermögensgrenze 5000) werde ich bei der Überschreitung des Vermögenstandes rechnen müssen.
Würde mich über eine schnelle Hilfe sehr freuen.
(Prüfbogen der Grundsicherung im Oktober, Landespflegegeld kommt in Oktober, Aufwandsentschädigung…)

Hallo James,

wer hat denn die nicht ausgezahlten Unterkunftskosten vorgelegt oder gestundet ?

LG
Monika

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Hallo Monika,
es handelt sich um Eigenheim, Dachgeschoß für meinen Sohn ausgebaut. Nebenkosten werden pauschal von Ihm an uns gezahlt (Strom, Müll, Gas). Der Wohnraum wird kostenlos zur Verfügung gestellt.

LG
James

Hallo James,

also stehen Euch die Unterkunftskosten zu?

Was wird denn jetzt nachgezahlt, nur die Nebenkosten da ihr den Wohnraum kostenlos zur Verfügung stellt…oder verstehe ich das falsch?

Hat Dein Sohn in der ganzen Zeit die Nebenkosten vorgestreckt ?

LG
Monika

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Hallo Monika,
bisher hat mein Sohn Grundsicherung und Heizkosten anteilig bekommen. Wir bekommen immer wieder gesagt, das uns noch Unterkunftskosten zustehen. Das Amt kam erst wegen nicht bekannter Berechnungsformel, jetzt wegen Überlastung nicht dazu.
Wir haben mit unserem Sohn vereinbart, daß er eine Pauschale für die anfallenden Nebenkosten an uns ausrichtet. Die Pauschale deckt die Kosten für Strom, Müll und Heizung ab.
Alle anderen Kosten haben wir bisher übernommen.
Mir ist auch noch unklar, was in unserem Fall in den Unterkunftskosten enthalten sein soll.

LG
James

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Hallo James,

hier in dem Merkblatt zur Grundsicherung findest Du ausführliche Infos zur Grundsicherung,
zB ab Seite 11
b) Ohne Mietvertrag: Differenzmethode:

Meine Tochter wohnt auch bei uns.
Wir nehmen auch keine Miete sondern auch nur die Nebenkosten anteilmäßig.

Der Regelsatz setzt sich so zusammen:

Alles was wir davon zahlen plus der Nebenkosten wird als Pauschale auf unser Elternkonto monatlich überwiesen.

Da bleibt außer Taschengeld nur wenig Geld übrig.

Alle Kosten die ihr bisher übernommen habt könnt ihr ja nachweisen und auch abrechnen.

Dein Sohn sollte das Schonvermögen von 5000 Euro nicht überschreiten.
Es hat also wenig Sinn nicht alles ab zu rechnen um dem Sohn mehr Geld zu lassen.

LG
Monika

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Hallo Monika,
erstmal vielen Dank für die Hilfe.
Die beiden Tips habe ich mir schon angesehen. Den Regelbedarf bekommen wir ja (das war die Bezeichnung Grundsicherung).
Ich habe das Problem, daß mir immer noch nicht ganz klar ist, welche Kosten ich von meinem Sohn verlangen darf (Kosten für Müll, dezentrale Heizung, Wasser, Strom, Telefon, sind mir klar und auch für die Verpflegung).
Viel übrig im Monat bleibt auch bei uns nicht.
Ich mache mir Sorgen, da ich nicht weiß, ob ich das Schonvermögen einhalten kann, da die ausstehenden Kosten für Unterkunft und das Landespflegegeld (Höhe bekannt) bei meinem Glück zusammen kommen und noch Vermögen vorhanden ist.

LG
James

Im Bescheid steht der Regelbedarf und angemessene UK-Kosten (Miete u. Heizkosten). Miete entfällt, somit sind die Heizkosten und Warmwasserversorgung nach Differenzmethode dabei. Wenn ich das ganze richtig verstehe, würde somit noch Grundsteuer, Kanal- und Wasser, Müll und Wohngebäude fehlen.
Ich bin mir auch immer unsicher, welche Anschaffungen (zB. Markise über seinen Balkon, Fliegengittertür ich selbst übernehmen muss, bzw. mein Sohn (evtl. anteilig).

Hallo James,

alle ausstehende Kosten für Unterkunft müssten ja eigentlich Euch Eltern zustehen.
Ohne Mietvertrag kann das eigentlich auch kein so hoher Betrag sein.

Die Nebenkosten rechnen wir centgenau (mit Kopien unserer Rechnungen) für das Amt aus.

Das sind die anteiligen Müllgebühren, Grundsteuer, Schornsteinfeger, Wasserkosten, Heizung, Allgemeinstrom (Treppenhaus/Keller), Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Wartung der Heizung.
Als wir noch das Eigentum abgezahlt haben wurden auch anteilige Zinsleistungen abgerechnet aber natürlich keine Abtragung.

Bei den Anschaffungen würde ich es halten wie bei einem Mietverhältnis.
Alles was ein Mieter selber anschaffen muss würde ich auch abrechnen.
Zur Markise zB:

LG
Monika

Hallo Monika,
vielen lieben Dank.

Eine Fliegengittertür und eine Markise sind bereits vorhanden.
Da unser Sohn eine Spastik hat und die Markise nicht nachrüstbar ist, möchte er eine andere.
Allerdings hat mein Sohn einen eigenen fast 4 Meter langen Balkon.
Die Fliegengittertür wird von seiner Katze geöffnet (Magnete) und seine letzte Katze musste nach einem Sturz vom Balkon eingeschläfert werden.
Durch die Situation benutzt mein Sohn seinen Balkon nicht mehr.
Dadurch das ich Betreuer mit Vermögensfürsorge bin, habe ich mich nicht getraut diese Ausgaben
meinen Sohn zu gestatten.
Gäbe es von Deiner Seite aus da Bedenken?

LG
James

Hallo James,

meine Tochter ist nicht entmündigt und kann mit ihrem Geld machen was sie möchte.
Wir Eltern als gerichtlich bestellte Betreuer stehen ihr beratend zur Seite.
https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Betreuerpflichten

Wenn meine Tochter einen neuen PC benötigt und sie das Geld dafür hat kann sie ihn sich auch kaufen.
Kassenbeleg wird dem Gericht dann eben vorgelegt.

Eure Situation kann ich nicht beurteilen. :wink:

LG
Monika

Hallo Monika,

mein Sohn ist ebenfalls nicht entmündigt. Ich bin nur gerichtlich bestellter Betreuer so wie Ihr.
Ich habe die Vermögensvorsorge, damit ich eingreifen kann, falls mein Sohn einen Vertrag eingeht, ohne diesen zu verstehen.
LG
James

Hallo Monika!
Wie hat sich das alles erledigt?

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Ja das ist definitiv so und es kommt auch darauf an wie hoch die Summen sind über die wir hier sprechen, beispielsweise ob man sich ein Brötchen kauft oder einen Computer für mehrere tausend Euro,

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Ich habe keine Vorstellung über die Höhe der Nachzahlung.
Mit welchen Folgen (Betreuung/Grundsicherung - Vermögensgrenze 5000) werde ich bei der Überschreitung des Vermögenstandes rechnen müssen.

Hallo,

die Nachzahlung ist zunächst mal kein Vermögen, sondern Einkommen. Da es sich aber um eine Leistung nach SGB XII handelt, wird dieses „Einkommen“ nicht berücksichtigt.
Zu Vermögen wird dieses Geld erst im Folgemonat nach der Nachzahlung. Ich denke aber, das lässt sich vermeiden, indem damit die bisher entstandene „Schuld“ umgehend beglichen wird.

LG Michael

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Hallo @MichaelK,
schön, mal wieder von dir hier in unserer neuen Community zu lesen!! :smiley: Du gehörst in dieser Runde ja auch zu den „Urgesteinen“ von intakt - im besten Sinne natürlich! :wink:
LG
Holger

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