Guten Abend,
Als erstes entschuldige ich mich für die Rechtschreibfehler
Es geht um meinem Sohn geboren 2014
Ab 12.2018 ist er in SPZ zur Behandlung; wo auch direkt eine Kombinierte Umschriebene Entwicklungsstörung ( Sprache-Motorik-Kognitiv) festgestellt worden ist.
Daraufhin folgte Logo für ca. zwei Jahre
Und Ergo die bis 12.2023 ging dann macht er jetzt Pause
06.2021 sind wir umgezogen von NRW nach Niedersachsen und somit Kinderarzt und SPZ Wechsel.
09.2021 wurde mein Sohn eingeschult und direkt traten massive Probleme, daraufhin sind wir zum Kinderarzt gegangen. Habe alle Berichte abgegeben und die Situation in der Schule geschildert, die Diagnose war ADHS. Seitdem nimmt mein Sohn Medikinet. Ab 09.2023 bekam er auch Schulbegleitung 1:1
Parallel waren wir zu weiteren Untersuchungen beim Kinderpsychologen, da immer noch Auffälligkeiten waren.
12.2023 wurde endlich Asperger Autismus diagnostiziert, und besucht jetzt zwei mal die Woche ein Autismuszentrum.
Per Zufall erfuhr ich, dass ich Pflegegrad für meinen Sohn beantragen könnte. Hab es auch direkt getan und am 27.02 kommt die Gutachterin zu uns nach Hause.
Das Problem mich hat keiner vorher informiert oder aufgeklärt dass ich evtl. einen Pflegegrad beantragen kann!!!
Ich habe alle Berichte von SPZ, Logo und Ergo ab 2018 da. Ist es Evtl. möglich falls mein Sohn einen Pflegegrad bekommt, das wir es dann Rückwirkend ab 2018 oder mindestens ab 2021 wo die Diagnose ADHS festgestellt worden ist? Vielen Dank im Voraus
Hallo Hassan. Herzlich Willkommen in der Community von intakt.info
Da habt ihr ja auch schon eine ganz schön lange Diagnostikreise hinter euch.
Leider kann man den Pflegegrad nicht rückwirkend beantragen, sondern es geht immer um den Ist-Zustand bei Antragstellung.
Allerdings kann man dann nach der Feststellung des Pflegegrads mit der Begründung, dass man vorher nicht wusste, dass man einen Pflegegrad beantragen konnte, das Pflegegeld bei der Pflegekasse für den ganzen Monat rückwirkend bekommen.
Denn normalerweise ist es so, dass wenn man zum Beispiel am 15.2. den Antrag auf Pflegeleistungen gestellt hat, dann bei Feststellung einer Pflegebedürftigkeit das Datum der Antragstellung gilt und man auch nur anteilig für den Monat das Pflegegeld bekommt.
Bei uns war das nämlich auch der Fall und nach Rücksprache mit der Pflegekasse haben wir dann aber noch das Geld für den restlichen Monat nachgezahlt bekommen, weil wir auch vorher nicht wussten, dass unserem Kind ein Pflegegrad zugestanden hätte.
Wenn du dazu noch mehr Fragen hast, dann melde dich gerne.
Erst mal wünsche ich euch morgen eine gute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, dass ihr euch gesehen und verstanden fühlt und dass am Ende das dabei rauskommt, was ihr euch erhofft habt!
In unserem Fachbeitrag Was ist der Pflegegrad? findest du auch noch mehr Informationen zur Begutachtung.
Viele Grüße,
Henriette
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Hallo Hassan,
ich kann mich hier @Henriette315 nur anschließen!
Ich möchte nur noch ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2021 ergänzen, aus dem hervor geht, dass unter ganz bestimmten Umständen der Pflegegrad auch weit über einen Monat rückwirkend anerkannt werden kann. Ob das auch bei dir der Fall ist können wir nicht beurteilen, da wir keine Rechtsberatung anbieten. Hierfür kannst Du dich aber entsprechend an einen Anwalt oder eine Rechtsberatung wenden und dich dazu beraten lassen.
Viele Grüße,
Joshua
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Guten Morgen,
Ich danke euch
Eben würde uns leider den heutigen MDK Termin abgesagt. Sowas von ärgerlich, ich wollte es einfach hinter mir bringen. Hab auch mein Sohn nicht zur Schule geschickt.
Ersatztermin erst Ende März!!!
Schönen Tag wünsche ich euch
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Hallöchen
Habt ihr eine Idee wegen die Fristen die Eingehalten werden müssen? Hab etwas von 25 Tage gelesen ist es richtig.
Also es hieß den Termin wurde Krankheitsbedingt abgesagt. Antrag hab ich am 29.01 Telefonisch gestellt.
Gruss
Hallo Hassan,
dass der Begutachtungstermin vom MD sehr kurzfristig abgesagt wird, ist leider keine Seltenheit.
Ja das stimmt, die Pflegekasse muss in den meisten Fällen nach 25 Arbeitstagen (also 5 Wochen, Feiertage ausgenommen) eine Entscheidung über den Antrag fällen. Das ist nicht der Fall, wenn die Pflegekasse keine Schuld an der Fristüberschreitung hat. Wenn die Frist abgelaufen ist muss die Pflegekasse dem Antragsteller für jede angefangene Woche 70 € überweisen (§ 18c Abs. 5 SGB XI).
Darüber hinaus muss sie, wenn eine Begutachtung nach 20 Arbeitstagen (also 4 Wochen, Feiertage ausgenommen) noch nicht erfolgt ist eine Liste mit mindestens drei unabhängigen Gutachtern zusenden, von denen der Antragsteller einen Gutachter auswählen kann (§ 18 Abs. 3 SGB XI).
Viele Grüße,
Joshua
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