Hallo. Mein Sohn (15 Jahre) hat eine angeborene Neuropathie, die sich v.a. als Muskelschwäche in den Füßen bemerkbar macht. Er kann aber (mit Orthesen) noch gut laufen. Aufgrund der fortschreitenden Deformitäten am Fuss hatte er jetzt eine grosse Fuß-OP und wird in den nächsten 6 Wochen Rollstuhl und dann Gehhilfen benötigen. Jetzt stellt sich uns die Frage, wie er zur bzw. von der Schule gebracht werden soll, da wir kein Auto besitzen und beide berufstätig sind. Die Krankenkasse erklärt sich als nicht zuständig. Wir haben zwar einen Antrag auf Schülertransport beim Amt eingereicht, es wurde uns daber nicht viel Hoffnung gemacht, da es sich ja nur um eine vorübergehende Situation handelt. Einen Krankentransport selbst zu zahlen würde pro Fahrt ca. 150 Euro kosten. Hat jemand Ideen oder Tipps? Ach ja, wir wohnen in Berlin. Vielen Dank und viele Grüße, Finn
Hallo Finn,
ich habe dir gerade eine PN geschickt mit Infos zu dem Modalitäten für einen Antrag zur Beförderung übers Schulamt.
Ansonsten fiele mir alternativ nur ein eine/n Nachbarn oder Bekannte/n zu finden und beim Schulamt nachfragen, ob sie einen Teil der Kosten übernehmen, Rest über Steuer?
Natürlich geht das nur, wenn dein Sohn relativ einfach aus dem Rollstuhl umgesetzt werden kann und der Rollstuhl gefaltet werden kann bzw. jemand ein Auto hat, wo er reinpasst.
Viele liebe Grüße und alles Gute für die OP und eine schnelle Genesung deines Sohnes
amai
Hallo Finn,
zuerst einmal ein gutes neues Jahr. hat sich bei euch inzwischen schon etwas ergeben? Wie sieht es eigentlich mit den Freikilometern im Jahr im Rahmen der Teilhabe, bzw. Eingliederungshilfe? Das ist vom Bundesland zu Bundeland verschieden. Mobilitätshilfe nennt sich das und kann über den zuständigen Leistungsträger beantragt werden. Vielleicht würde das auch noch weiterhelfen? Wir haben ja in Deutschland immerhin eine Schulpflicht. Ansonsten könnte man es vielleicht auch noch über eine Stiftung probieren. Dazu müsste dann das Amt für Soziales bestätigen, dass für eine Kostenübernahme keine Voraussetzung vorliegt (Da tun die sich schwer…) und mit der schriftlichen Ablehnung könntet ihr es dann probieren, bei einer Stiftung vorstellig zu werden. Adressen von Stiftungen gibt es in der Regel auch über die Sozialen Dienste Vorort.
Hallo Kirsten,
Vielen Dank und ebenfalls alles Gute zum neuen Jahr. Über die Mobilitätshilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe mach ich mich mal schlau.
Ich warte noch auf die Antwort vom Amt. Da mein Sohn doch ganz gut mit Gehhilfen klarkommt, werden wir die Fahrten mit einem normalen Taxi organisieren und dies erst einmal selbst zahlen. Weisst Du, ob das Amt i.A. Taxikosten übernimmt, falls der Antrag auf Schülerbeförderung genehmigt wird, oder will das Amt das dann über spezielle Mobilitätsanbieter (Kleinbusse) regeln? Ich würde ja annehmen, dass die Taxikosten i,m Vergleich viel geringer wären, aber das ist ja oft nicht das Entscheidende.
Darf ich Dich noch etwas fragen: Wir sind am überlegen für unseren Sohn ein elektrisches Lastenrad anzuschaffen. Die elektrischen Therapiedreiräder finder er - verständlicherweise - nicht so cool und eher stigmatisierend. Ich nehme an, dass beim Kauf eines Lastenrads keinen Zuschuss von der Krankenkasse oder dem Amt gibt, oder?
Nochmals vielen Dank und viele Grüße
Finn
Vielen Dank, amai. Wir sind noch in Diskussion mit dem Amt, werden aber das Ganze erstmal per Taxi regeln. In der Schule helfen dann Freunde bzw. der Schulhelfer. Herzliche Grüße und alles Gute zum neuen Jahr, Finn
Hallo Finn,
Danke und auch euch ein Gesundes, Gutes Neues Jahr.
Natürlich versuchen Sie es vorrangig mit Sammelbeförderung/Kleinbus zu organisieren. Allerdings kann es dann dazu kommen, daß dein Kind nicht pünktlich zum Unterricht da ist oder sehr früh abgeholt wird oder ziemlich lange auf der Tour mitfahren muss. Vielleicht hilft da ein ärztl. Attest eine Einzelbeförderung durchzusetzen zusammen mit dem individuellen Stundenplan (es wäre für dein Kind z. B. doch unzumutbar wenn er morgens Freistunden hätte und trotzdem zu acht Uhr mitfahren müsste und es gar keinen Raum gibt, in dem er sich aufhalten könnte. Wie sieht es mit der Aufsichtspflicht aus, könnte die Schule die in solchen Fällen gewährleisten? Ist er überhaupt körperlich nach der Operation in der Lage eine längere Zeit mitzufahren oder muss er nach dem langen Sitzen in der Schule möglichst schnell heim und liegen/ausruhen, um die Heilung der Wunden und die Genesung nicht zu gefährden oder hat noch notwendige Termine zur Physiotherapie? ) Es gibt durchaus Einzelbeförderungen. Falls die Gründe und Argumente dem Amt nicht für die Bewilligung einer solchen reichen, so müssten sie meiner Meinung nach doch zumindest die Kosten übernehmen, die für eine Sammelbeförderung anfällt.
Ich kann mir aber auch vorstellen, dass es gerade bei nur kurzem Bedarf der Beförderung und je nach Wohnort und Schule es sogar relativ aufwändig und schwierig ist, ein weiteres Kind in bestehende Touren einzuplanen, was wieder ein Argument für die Einzelbeförderung wäre.
Ich wünsche euch gute Verhandlungen und ein wohlwollendes Amt, alles erdenklich Gute für deinen Sohn und seine Genesung
Liebe Grüße
amai
Hallo Finn,
was mich immer wieder ärgert, ist dass die Sozialhilfeträger immer noch sagen „Also WIR sind nicht zuständig, versuchen Sie es mal woanders…!“ . Es ist eigentlich schon lange klar geregelt, dass sie den Antrag an die ihrer Ansicht nach zuständigen Sozialhilfeträger weiterleiten müssen, damit der Betroffene bzw. die Eltern eben nicht weiter auf die Suche gehen müssen. Das Vorgehen haben wir in diesem Beitrag skizziert.
In eurem Fall ist ja OFFENSICHTLICH, dass die Fahrt benötigt wird.
Im SGB I ist auch klar geregelt, dass ab dem Erstantrag (auch beim falschen Träger) der Antrag gestellt ist und damit ggf. auch ein anderer Träger rückwirkend bezahlen muss. Nur ist man natürlich immer unsicher, ob das dann wirklich bezahlt wird, ob hinterher Kürzungen vorgenommen werden, weil z.B. statt eines Taxis nur ein Sammeltransport bezahlt wird. Das ist wirklich eine blöde Situation - v.a. weil es eigentlich ja darum geht, dass das Kind wieder auf die Beine kommt und in der Schule nichts verpasst.
Viel Kraft dir weiterhin und alles Gute für deinen Sohn!
Viele Grüße,
Holger
Hallo Finn,
im Prinzip braucht ein Hilfsmittel eine Zulassung und eine Hilfmittelnummer, also es muß anerkannt und gelistet sein. Natürlich gibt es auch Einzelfallentscheidungen. Ein langwieriger Weg, manchmal aber auch, wenn gut begründet, auch mal mit Erfolg gekrönt. Ich würde mich da einfach ausgiebig beraten lassen, mit einem Kostenvoranschlag und Rezept bei der Krankenkasse anfragen, mit der möglichen Ablehnung auf das Amt zugehen, das für die Teilhabeleistung zuständig ist und auf die Mobilität hinweisen. Wenn dort weder Kostenübernahme noch Zuschuss möglich ist, wieder mit beiden Ablehnung auf eine Stiftung zugehen. Oder auch bei örtlichen Lions Club, Rotaryern etc.
ich habe für meinen Sohn seinerzeit auch über eine Stiftung (die schriftlichen Ablehnungen waren Voraussetzung) einen Fahrradhänger mitfinanziert bekommen. Es ist viel Arbeit, aber es lohnt sich, wenn dann dem Betroffenen geholfen werden kann.
Natürlich geht da der Sinn des Hilfsmittels vor und weniger das Aussehen. Da muss man dann vielleicht selbst (mit-) finanzieren. Ich drücke euch die Daumen.
Liebe Amai, liebe Kirsten, lieber Holger!
Wir haben gerade einen negativen Bescheid vom Schulamt erhalten, da aus dem Attest nicht hervorgeht, dass Jan den Schulweg nicht alleine zurücklegen kann (das können wir problemlos mit einem neuen Attest ändern) und da meine Frau, die als Selbständige für verschiedene Auftraggeber im Bereich internationale Entwicklungszusammenarbeit arbeitet, nicht nachweisen kann, dass sie keine 2 1/2 Stunden täglich Zeit hat (noch dazu zu täglich unterschiedlichen Zeiten), Jan per ÖPNV zur Schule zu bringen und wieder abzuholen. Laut Amt bräuchte sie Verträge der Auftraggeber, die genaue Arbeitszeiten festlegen, welches bei Selbständigen natürlich nicht der Fall ist. Insofern scheint es, als ob bei Selbständigen das Amt immer annimmt, dass sie nicht Vollzeit arbeiten und ein positiver Bescheid hier per definitionem unmöglichist. Ich würde gerne Widerspruch einlegen, bin aber jetzt etwas ratlos was die Selbständigkeit angeht. Habt ihr da irgendwelche Erfahrungswerte? Nochmals besten Dank und viele Grüße, Finn
Hallo Finn,
eigentlich müssten doch auch Bescheinigungen der Arbeitgeber reichen, dass deine Frau zu bestimmten Zeiten zwingend arbeiten bzw. erreichbar sein muss. Ich könnte mir vorstellen, dass auch bei Projekten Ansprechpartner nur zu bestimmten Zeiten erreichbar sind , oder es verpflichtende (Video-) Konferenzen oder Sitzungen , Kernzeiten gibt.
Ich würde mich auch an die Behindertenbeauftragten des Bezirks und des Landes wenden, vielleicht haben die Rat oder ihre Intervention ist hilfreich. Manchmal hilft es auch sich an einen Politiker des Bezirks oder Landes zu wenden. Frau Kipping ist in Berlin Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, also sowohl fürs Thema Behinderte als auch Arbeit zuständig. Es tut mir sehr leid, dass ihr da anscheinend an einen ziemlich restriktiv eingestellte /n SachbearbeiterIn geraten seid.
Ansonsten fällt mir noch Frau Ruby Mattig-Krone ein, Qualitätsbeauftragte des Berliner Schulsenats, die ich als sehr engagierte Frau kennengelernt habe und die für die Beratung besonders von Eltern zuständig ist. Der Schulsenat hat auch ein Beschwerdemanagement. Kontaktdaten und Infos hier auf der Seite zu finden:
Viel Kraft und Nerven für euch, als ob es nicht schon schlimm genug ist, dass euer Sohn diese OP durchstehen muss und wieder gesunden muss und ihr dadurch eh schon jede Menge mehr Streß als sonst habt zusammen.
Immer dran denken : „Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren. -Bertold Brecht“
Viel Erfolg, Daumen sind gedrückt, liebe Grüße
amai