„Es wird bei denen gespart, die sich nicht wehren können.“ Wütend wegen: Geplanten Kürzungen der Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung.
„Wenn alles kommt wie geplant, muss ich meine Tochter wohl wieder ins Heim geben. Lea ist 30 Jahre alt und hat das Rett-Syndrom, eine sehr seltene genetische Erkrankung, die nur Frauen trifft. Die Motorik und die Sprache sind bei ihr stark eingeschränkt, sie hatte schon als Kleinkind Pflegegrad 4, inzwischen hat sie Pflegegrad 5.
Solange Lea noch in der Schule war, ging es mit der Betreuung noch…"
Weniger Rente durch Pflegereform
Wer als zu Hause pflegender Angehöriger maximal 30 Stunden arbeitet, für den zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge. Ab 2027 sollen diese Zahlungen nach den Plänen der Bundesregierung aber auf 70 Prozent sinken. Pflegt die 51-jährige Simone ihre Tochter ohne Pflegedienst bis zu ihrem regulären Renteneintritt weiter, würden ihr nach heutigen Werten gut 2.000 Euro Rente pro Jahr fehlen.
Der Artikel zeigt, wie groß die Lücke zwischen dem Recht auf Inklusion und dem Schulalltag wirklich ist.
Andreas Albrecht, selbst Vater und in der Landeselternkonferenz NRW aktiv, beschreibt, wie Familien jedes Jahr aufs Neue um Schulbegleitung, Therapieplätze und Fahrdienste kämpfen müssen, obwohl Inklusion seit 2009 eigentlich Pflicht ist. Er findet, dass die aktuell diskutierten Kürzungen genau das nochmal deutlich machen: Teilhabe wird gefeiert, solange sie nichts kostet.
Dabei unterscheidet er klar zwischen den demokratischen Parteien, die Inklusion zwar versprechen, sie durch fehlendes Personal und Sparzwänge aber in der Praxis aushöhlen, und der AfD, die Inklusion offen ablehnt und Förderschulen wieder zum Regelfall machen will.
Am Ende erinnert er noch an die NS Euthanasie und warnt davor, Menschen nach Kosten und Nutzen zu bewerten.
Pflegende Angehörige und Menschen mit Behinderung gehören auch zu den Gruppen, die besonders häufig Wohngeld beziehen - genau deshalb geraten auch sie durch die geplanten Kürzungen besonders leicht in die Lage, ihren Anspruch zu verlieren oder deutlich weniger Unterstützung zu bekommen.
Wäre solche Person selbst ganz persönlich direkt betroffen(auch in der Familie) wären das sicher keine “liebgewonnenen Dinge “ die man einfach so streichen kann….oder wären da die finanziellen Möglichkeiten so groß, dass einem das völlig egal wäre? Ich kann mir gut vorstellen, dass eine solche Person noch nie eine Familie mit schwer(st) behinderten Kindern oder Erwachsenen besucht hat und deswegen meint, das geht alles ganz easy??? . Ist jedenfalls meine persönliche Ansicht…..
Im Prinzip, oder wenn wir es von der politischen Seite her sehen, müsste der Bund sich viel mehr an den Kosten beteiligen. Die Eingliederungshilfe in Wohneinrichtungen geht auch in die Pflege, teilweise sogar nur noch Pflege. Man darf da gar nicht drüber sprechen. Dennoch muss der Bezirk diese Kosten tragen. Und warum? Eigentlich müsste sich der Bezirk u.a. auch auf die Umsetzung der Möglichkeiten für eine Teilhabe konzentrieren. Würden die Pflegekassen sich nicht mit läppischen 271€ aus der Verantwortung ziehen und die individuelle Pflege, die Menschen mit einem höheren Unterstützungsbedarf brauchen, auch in Wohneinrichtungen dementsprechend finanzieren, könnte die Eingliederungshilfe entsprechend verwendet werden. Doch statt Umstrukturierung und gesetzeskonform zu arbeiten, ich denke da an unser Grundgesetz und das BTHG, würden die Pflegekassen lieber noch mehr an vulnerablen Personengruppen und ihren Angehörigen einsparen. Manchmal hat man das Gefühl, Menschen mit Behinderung hat doch jeder lieb und die gehören doch zu uns, aber……… Kosten dürfen sie nicht in die Höhe treiben. Da muss man sich dann halt von liebgewonnen “Zugeständnissen?” verabschieden? Welche sind das? Das Recht auf Freiheit, Teilhabe, Soziale Absicherung? Oder einfach nur Zeit neben der Pflege?
Wo fangen die Rechte an und wo werden sie eingeschränkt und wo hören sie künftig sogar auf?
Hamburg kürzt Schulbegleitungen - und jetzt setzen Sonderschulen die Schulpflicht aus, weil sie die Sicherheit der Kinder nicht mehr garantieren können. Die Familien tragen die Folgen dieses Versagens.
Vor der Heilpädagogischen Tagesstätte in Bayreuth stehen Mütter. Sie haben früher als geplant ihre Arbeit beendet und holen ihre schwerbehinderten Kinder nach Hause. Nach der Förderschule am Morgen konnten die Kinder bis vor Kurzem den Nachmittag in der Tagesstätte verbringen. Konnten dort mit ihren Freunden essen, schlafen und spielen. Dazu erhielten sie wichtige Therapien und die Eltern ein wenig Zeit. Dann wurde ihnen binnen weniger Tage der Betreuungsplatz gekündigt – weil Fachkräfte fehlen. Die Mütter traf das wie ein Blitz. Auffallend viele von ihnen sind alleinerziehend.
Das ist genau dieser zermürbende Punkt: Nicht die Behinderung allein macht den Alltag schwer, sondern dieses ständige Misstrauen und Nachweisen-Müssen gegenüber Ämtern. Gerade bei Menschen mit komplexem Hilfebedarf müsste doch klar sein, dass sich die Situation nicht alle paar Monate „erledigt“ hat. Bürokratieabbau klingt gut, aber in der Praxis landet die Mehrarbeit oft bei den Betroffenen und Angehörigen.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert zum Tag der pflegenden Angehörigen den Erhalt der Verhinderungspflege. Die Leistung ermöglicht pflegenden Angehörigen eine dringend notwendige Auszeit und sorgt dafür, dass die Pflege zeitweise von vertrauten Personen übernommen werden kann. Ein Wegfall würde Familien, die ihre Kinder mit Unterstützungsbedarf über viele Jahre begleiten, stark belasten und könnte die familiären Strukturen gefährden. Besonders betroffen sind häufig Mütter, die dafür ihre Berufstätigkeit reduzieren.
Eine alleinerziehende Mutter in der Pflege sagt: Man darf sich die Frage nach dem Zusammenklappen gar nicht stellen - sonst schläft man nicht mehr. Man lernt, den täglichen Super‑GAU auszublenden.
Der effektive Rechtsschutz bröckelt. Die Zahl der Widersprüche, Eilverfahren und Klagen schießt nach oben - während immer weniger AnwältInnen Sozialrechtsfälle übernehmen. Einklagbare Rechte im Gesetz nützen nichts, wenn niemand sie durchsetzt. Genau das passiert jetzt - nicht nur für Menschen, die Leistungen vom Jobcenter beziehen, sondern auch für Menschen mit Behinderung, die auf Eingliederungshilfe angewiesen sind.
Es soll gespart werden: und zwar auch an den Stellen, wo es weh tut. Alles kommt auf den Prüfstand. Die Kürzungspläne der Bundesregierung enthalten 70 Einsparvorschläge. Darunter auch Punkte, die pflegende Angehörige betreffen würden.
Solche Berichte bestätigen meine Erfahrungen. Das Leben ist nicht wegen der Behinderung der Tochter so schwierig. Schwierig ist der andauernde zermürbende Kampf mit Behörden um Dinge, die für andere selbstverständlich sind.
Inklusion ist kein Luxus, sondern ein Menschenrecht.
Wer an der Schulbegleitung spart, spart an den Schwächsten. Kinder verlieren ihre Chance auf Bildung und Teilhabe. Eltern können ihre berufliche Existenz verlieren. Das ist sozialpolitisches Totalversagen.
Hunderttausende Menschen in NRW pflegen Angehörige zuhause. Die Belastung wächst, Entlastungsangebote fehlen oft. Betroffene warnen vor weiteren Kürzungen in der ambulanten Unterstützung.
Vielen Menschen mit Behinderung werden die beantragten Leistungen der Eingliederungshilfe verwehrt. Häufig wird dabei auf angeblich vorrangige Leistungen der Pflegeversicherung verwiesen oder sogar das Erfordernis einer „Teilhabefähigkeit“ behauptet und diese sodann infrage gestellt.