In dieser Rubrik stelle ich interessante und lesenswerte Artikel, Meldungen oder auch allgemeine Sichten und Ansichten vor. Was das Netz und die Presse so hergeben. Die Beiträge sind fortlaufend. D.h. je weiter ihr runterscrollt, um so aktueller sind die Meldungen.
wusstet ihr, wenn die Rückkehr ins Wohnheim mit erforderlicher Begleitung in das Bewohnerzimmer erfolgt, diese Person nicht als Besucher zählt? Also auch wenn es sich um eine einrichtungsfremden Person handelt. Sie gilt aber nur solange als nicht Besucher, solange die Verbringung auf direktem Wege erfolgt und sogleich auf direktem Wege wieder das Wohnheim verlassen wird. Dauert das länger, wird man zum Besucher und unterfällt wieder den maßgebenden Regeln. Auch kann natürlich das Wohnheim darauf bestehen, das für die Begleitung eigenes Personal zuständig ist.
Diese Vorgabe gilt für Bayern und ist im 11.BaylfSMV, §9 festgehalten.
Wusstet ihr, dass keine Ausnahmemöglichkeiten für Personen bestehen, die bereits nachweislich an Covid-19 erkrankt waren? Begründung: hinsichtlich einer etwaigen Immunität bestehen noch keine ausreichenden validen wissenschaftlichen Erkenntnisse.
Wusstet ihr, dass in Bayern rund 380 000 Menschen zu Hause von ihren Familienmitgliedern gepflegt werden? Ohne den Einsatz von ihnen, wäre das in unserem System nicht zu leisten.
Wusstet ihr, dass Erzieherinnen und Erzieher öfter an Covid-19 erkranken, als das Pflegepersonal? Trotzdem sind die Kitas nicht nur weitgehend offen, sondern teilweise auch fast im normalen Betrieb am Laufen. Das Personal von Schulen und Kitas gibt dafür teilweise selbst die eigenen Kinder in die Notbetreuung. Das sorgt für Frust und Unsicherheit.
Übrigens, berufliche, dienstliche und ehrenamtliche Assistenzpersonen zählen nicht zu der maximalen Höchstzahl von Personen und Hausständen nach §4 Abs. 1 der 11. BaylfSMV
Gilt für Bayern! Andere Bundeländer bitte unter den jeweiligen Gesetzestexten nachlesen
…die Platzfreihalteregel momentan in den besonderen, stationären Wohnangeboten ausgesetzt ist? Das bedeutet, Eltern und Angehörige von Bewohnern der stationären Wohnformen in der Behindertenhilfe, können ihre Kinder / zu Betreuenden über die 28 Tage Regel hinaus, im häuslichen Rahmen betreuen und pflegen.
Gilt für Bayern! Andere Bundeländer bitte unter den jeweiligen Gesetzestexten des Landes nachlesen.
Wusstet ihr, dass Ärzte auch nach dem Eintritt in den Ruhestand, verbunden mit der Praxisaufgabe, die Krankenakten von Patienten gemäß den Vorgaben aufbewahre müssen? Das kann digital, oder auch auf herkömmlichen Wege, in seinen Privaträumen geschehen, oder in einem Krankenhaus. Die Aufbewahrungsfrist beginnt in der Regel ab dem letzten Tag einer Behandlung eines Patienten und beträgt mindestens 10 Jahre, nach gesetzlichen Vorschriften der Aufbewahrungspflicht auch 30 Jahre, zum Beispiel bei Röntgen- oder Strahlenbehandlung. Es muss von dem Arzt auch während dieser Zeit gewährleitet sein, dass Akten bei Bedarf von Patienten eingesehen werden können.
§10 Berufsordnung für Ärzte
Quellenangabe vdk.de
Wusstet ihr, dass nicht nur in stationären, sondern auch in teilstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe in Bayern vorrangig geimpft werden kann? Personen, die in stationären und teilstationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind, haben einen Anspruch auf Schutzimpfung mit höchster Priorität.
da gibt es aber teilstationäre Einrichtungen im Norden von Bayern, da ist dies über die Leitungen noch nicht an das betreute Klientel vorgedrungen (Stand 8.2. bis 26.2.) Strittig scheint bei den Verantwortlichen auch ob Jugendliche mit geistigem Handicap jetzt ab 16 Jahren mit Biontech geimpft werden sollen/dürfen oder nicht …; dies befreit aber nicht von dem Klientel der ab 18 jährigen
Übrigens, die Besuchsregelungen in vollstationären Einrichtungen wurden nach wie vor nicht gelockert. Wichtig sei auch zu erwähnen, dass es keinen Sinn macht, wenn man mit einem selbst durchgeführten Test vor der Einrichtung steht und Einlass begehrt. Möglich wäre vielleicht, den Test direkt vor einem Mitarbeiter der Einrichtung durchzuführen. Das müsste im Vorfeld abgeklärt werden.
Es findet sich im Netz ein so genanntes Impf-Dashboard vom RKI. Da kann man jeden Tag die Zahlen einsehen, wie viele Menschen in Deutschland bereits geimpft sind, oder auch am jeweiligen Kalendertag geimpft wurden. Im Schnitt liegen wir jetzt mit den vollgeimpften Personen in Deutschland zwischen 2,9% (Nordrhein-Westfalen) und 3,9% (Thüringen)
Die Gleichsetzung von pflegenden Angehörigen mit ambulanten Pflegediensten wurde vom Bundesgesundheitsministerium laut der CoronaImpfV vom 01.04.21 aufgehoben. Damit haben pflegende Angehörige, keinen direkten Anspruch mehr auf die Prioritätengruppe 1.
Frage an Euch: Wie ist eure momentane Erfahrung mit der Registrierung und auch möglichen Vereinbarung eines Impftermins?
Pflegebedürftig
Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums zeigen, dass Hilfsangebote wie Tages- und Kurzzeitpflege im Corona-Jahr 2020 seltener in Anspruch genommen wurden. Die zusätzliche Arbeit mussten die schultern, die ohnehin schon überlastet sind…]
Laut statistischem Bundesamt sind 4,1 Millionen Deutsche pflegebedürftig. 80% von ihnen, etwa 3,3 Millionen, leben zuhause, 820 000 in Heimen. Die Hälfte aller Pflegebedürftigen wird allein von Angehörigen versorgt, weitere 24 Prozent zusammen mit oder alleine durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste. Einen Teil der Kosten von Heimbewohnern trägt die Pflegeversicherung, wie hoch er ist, hängt vom Pflegegrad ab. Pflegebedürftige, die zu hause leben, haben Anspruch auf Leistungen wie Tages-, Nacht-, Kurzzeit und Verhinderungspflege. Das Sozialgesetz sieht vor, dass die Pflegekasse mit ihren Leistungen „vorrangig die häusliche Pflege und Pflegebereitschaft von Angehörigen und Nachbarn“ unterstützen soll, gemäß dem Grundsatz "ambulant vor stationär…]
Quellenangabe und ausführliche Information: Süddeutsche Zeitung, Belastete Angehörige, 5.5.21
Übrigens entfällt laut STMGP (Bay. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege) die Testnachweispflicht bei der Wahrnehmung zulässiger körpernaher Dienstleistungen (Friseur und Fußpflege) für diejenigen Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Wohnen, die seit mehr als 14 Tagen über einen vollständigen Impfschutz verfügen.
Übrigens, ohne die „Ehrenamtlichen“ wäre die gesamte Offene Behindertenarbeit nicht möglich. (OBA / Offene Hilfen) In einer OBA der einzelnen Einrichtungen der Behindertenhilfe gibt es hauptamtliche Durchführungskräfte. Diese werden auch durch öffentliche Mittel mitfinanziert. Unterstützt in ihrer Arbeit für die vielen Gruppen- und Freizeitangebote, werden sie dann durch die ehrenamtlichen Helfer. Diese werden dann durch die Durchführungskräfte eingewiesen, geschult und fachlich begleitet.
Was wäre die Behindertenhilfe ohne das Ehrenamt?
Also denke ich schon, dass auch mal ein kräftiges Dankeschön an dieser Stelle angebracht ist.
Dank an alle ehrenamtlichen Helfer und gut, dass auch Corona nichts an dem großen Engagement geändert hat.
Das neue Betreuungsrecht tritt ab dem Jahr 2023 in Kraft. Damit sollen die Rechte der zu Betreuenden gestärkt werden. So sollen zum Beispiel Wünsche der Betreuten bei der konkreten Auswahl ihres Betreuers berücksichtigt werden. Im Gesetz wird auch stehen, dass es die Aufgabe eines Betreuers ist, die rechtlich zu betreuende Person in ihren Angelegenheiten dabei zu unterstützen, ihre Angelegenheiten selbst besorgen zu können. Sterilisationen gegen den natürlichen Willen von Frauen mit Behinderung werden künftig ausgeschlossen. Der Betreuer darf nur noch dann einer Sterilisation seiner zu Betreuenden zustimmen, wenn diese tatsächlich sterilisiert werden will. Berufsbetreuer müssen sich künftig bei einer Behörde registrieren lassen, um als Berufsbetreuer arbeiten zu können. Damit soll gewährleistet werden, dass Berufsbetreuer auch Ahnung und Kenntnisse im Betreuungsrecht und Sozialrecht haben und müssen diese vorab nachweisen. Zudem sollen sie wissen, wie man mit Personen kommunizieren kann, die eine Behinderung oder Erkrankung aufweisen. Dieses und vielen mehr findet sich wieder im neuen Betreuungsrecht.
Quellenangabe und ausführliche Information: Bundesverband Lebenshilfe e.V.
Wusstet ihr, dass die fehlenden Betreuungsplätze in Kita, Krippe und gleichwertigen Angeboten, nicht das Übel an der Wurzel sind? Eher steht da der zunehmende Fachkräftemangel in der großen Verantwortung. Es fehlt Land auf und Land ab an Fachkräften. In Zahlen ausgedrückt:
Laut einer Studie fehlen in Deutschland bis zum Jahr 2025 zwischen 20400 und 72500 Erzieherinnen und Erzieher. Es gibt bereits heute schon Kommunen, die Gruppen teilweise nicht mehr belegen können.
Die Gründe dafür können aber auch am Finanzierungssystem in Bayern sein. Fachkräfte müssen sich mit den Buchungszeiten von Eltern arrangieren. Das führt zu wechselnden Arbeitszeiten und sich damit auch veränderndem Einkommen. Ein Unmut, den man eigentlich nachvollziehen kann.
…wer hinter dem Namen Jürgen Dusel steckt?
Jürgen Dusel ist 56 Jahre alt und zu 100% schwerbehindert. Er ist seit seiner Geburt stark sehbehindert. Geboren wurde er in Würzburg. Er hat ein Jura Studium hinter sich gebracht. 2002 wurde er Leiter des Integrationsamtes. 2010 wurde er Beauftragter der Landesregierung für die Belange behinderter Menschen in Brandenburg. 2018 wurde er, und hier kommt jetzt des Rätsels Lösung:
der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung.
Also, wenn ihr dann mal Hilfe braucht, vielleicht kann er euch weiterhelfen.
Zitat von Helmuth Pflantzer - ein Mensch mit Handicap: „Es könnte ja jeden in jedem Moment des Lebens treffen.“
Wie wahr!
Quellenangabe und ausführliche Informationen zu u.a. zu Helmut Pflantzer: Die Zeit.de
In Bayern besuchten im Jahr 2020
599 803 Kinder eine Kita
13 212 Kinder wurden in der Tagespflege betreut.
Da die Eltern dieser Kinder so eigentlich gar keine Stimme auf landespolitischer Ebene haben, wurde nun von ihnen ein Netzwerk der kommunalen Elternbeiräte gegründet.
Mehr Infos hierzu findet man unter GEB Netzwerk Bayern