Übrigens.........wusstet ihr?

Alle reden vom Auflösen der Wohnheime. Dennoch ist der Bedarf an neuen Plätzen sehr hoch. Nicht alle Betroffen möchten oder wollen alleine, oder in Kleinstgruppen leben, oder können es teilweise auch aus bestimmten Voraussetzungen erst gar nicht. Wie auch immer, allein in Sonthofen stehen im Bereich des Autismus viele Personen momentan auf der Warteliste und der gesamte Bedarf an freien Plätzen ist nach wie vor enorm hoch. Bei den Außenwohngruppen gibt es noch freie Plätze laut der Homepage von der Lebenshilfe Sonthofen.

Lebenshilfe Sonthofen

Mein Sohn wurde 1990 mit einer schweren Behinderung geboren und relativ schnell nach der Feststellung des Behinderungsbildes, bekam ich mehrmals Post und Anrufe vom Verband der Kriegsversehrten e.V. Ich solle doch Mitglied werden, es wäre nur gut für mein Kind. So richtig konnte ich nichts mit diesem Verband anfangen. Damals zumindest. Heute sind mein Sohn und ich auch selbst, bereits seit einigen Jahren Mitglied. Gleichwohl sind wir Mitglied im Bayerischen Blinden- und Sehbehinderten Bund und meine halbe Familie Mitglied in der Lebenshilfe. Kindernetzwerk seit der Gründung auch klar. Unterstützt bei den vielen einzelnen, zähen Kämpfen hat mich dabei noch keine dieser Gruppierungen. Ich bin da wohl eher ein zäher Einzelkämpfer und hab schon so manches durchgeboxt. Manchmal bleibt man eben allein unterwegs, weil sich manches einfach nicht pauschalisieren lässt. Aber trotzdem sind diese Verbände hilfreich, unterstützenswert und vor allem sinnvoll im sozialen miteinander.

So hat sich der Verband für Kriegsversehrte, heute zu einem respektablen Verein mit großer Anerkennung und Wertschätzung in der Behindertenhilfe entwickelt. Ende der 80zigern Jahre waren es ca 310000 Mitglieder. Heute sind es bereits über 750000.
die Lebenshilfe in Deutschland hat ca 121000 Mitglieder,
Der DBSV (Deutscher Blinden und Sehbehinderten Verband) ca 40 000 Mitglieder

Kostenfreie Testungen sind in Bayern für folgenden Personenkreis auch weiterhin möglich:

Beschäftigte von stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie ambulanten Pflegediensten in einem lokalen Testzentrum der Kreisverwaltungsbehörde (mittels Antigen-Schnelltest oder wahlweise PCR-Test)

Besuchspersonen von stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ebenfalls im lokalen Testzentrum der Kreisverwaltungsbehörde (mittels Antigen-Schnelltest)

Die kostenfreien Testungen sind ausschließlich nur gegen Vorlage eines Berechtigungsscheines möglich. Diesen Berechtigungsschein erhalten Beschäftigte und Besucher von der jeweiligen Einrichtung. Der Nachweis über den erfolgten Test, ist beim Betreten der Einrichtung vorzulegen.

Quellenangabe: Ministerium für Gesundheit und Pflege

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Übrigens, ist euch bereits bekannt, dass man als Inhaber einer Bayerischen Ehrenamtskarte zu einer kostenlosen Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk berechtigt ist?

Dies gab das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mit einer Pressemeldung vom 23.09.2021 bekannt.
Die zuständige Staatsministerin Frau Trautner findet, dass es ein wunderbares Geschenk zum zehnjährigen Jubiläum der Ehrenamtskarte sei.
Ich kann diese Meinung teilen. Also, wer von euch in einem oder mehreren Ehrenämtern in Bayern unterwegs ist, bereits Inhaber einer Ehrenamtskarte ist, kann diese kostenlose Mitgliedschaft über das
Service & Booking Center in München
Tel. 089 922098-555
service-bayern@jugendherberge.de
beantragen.
Öffnungszeiten: Mo - Fr. 08:00 - 19:00 Uhr, sowie Samstag, Sonn- und Feiertage von 09:00 - 17:00 Uhr
Ach ja, nochmal übrigens ;-))

Mit der Mitgliedschaft stehen euch in Bayern 54 Standorte, in ganz Deutschland 400 und weltweit insgesamt 3 000 Jugendherbergen in 75 Ländern offen.

Viel Spaß und eine gute Zeit!

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…dass aufgrund der neuen Heilmittelrichtlinie eine Verordnung z.B. für eine Physiotherapie, immer für zwölf Wochen ausgestellt werden kann?

…ihr zu diesem Thema einen

> Videobeitrag

auf dem VDK TV-Kanal abrufen könnt?

Übrigens am Rande bemerkt, die Wohnraumversorgung, bzw. Beschaffung, ist keine freiwillige Leistung in Bayern. Im Sinne der Umsetzung des BTHG`s ist es eine verpflichtende Aufgabe des jeweilgen Bezirks.

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Gemäß §2 der 15. BAYIfSMV gilt in den Frühförderstellen derzeit FFP2-Maskenpflicht für Eltern/Begleitpersonen. Für Kinder, die Frühförderleistungen in Anspruch nehmen, gibt es keine Einschränkungen, da sie - wenn sie unter sechs Jahren sind - von der Maskenpflicht befreit sind.
Unabhängig von der Anpassung er Allgemeinverfügung bze. den Regelungen der 15. BayIFSMV gilt gemäß §28b Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IFSG) nunmehr für das Personal der Frühförderstellen 3G (geimpft, genesen oder gestestet). Sowohl Kinder als auch Begleitpersonen unterliegen keiner Testpflicht. (Stand 7.12.2021)

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Vergütungen für gesetzliche Betreuung: angespartes #Landespflegegeld ist nicht als Vermögen einzusetzen - Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15.09.2021 (AZ XII ZB 307/21) siehe auch eigenen Beitrag im Blog zum Thema Landespflegegeld und Vermögen.

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Übrigens, wie war das noch mal mit der UN-Behindertenrechtskonvention?
Ein kleiner Überblick, da wir ja immer wieder festgelegtes, neu defnieren müssen, damit es auch wirklich für Menschen mit Behinderung genauso gilt, wie für Menschen ohne Behinderung.

Die Vereinten Nationen setzen sich aus 193 Staaten zusammen.
Sie haben im Jahr 2006 das Übereinkommen über die Rechte für Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) verabschiedet.
Deutschland hat dieses im Jahr 2009 für sich verbindlich bestätigt.
Die UN-BRK besteht aus 50 Artikeln.
Sie konkretisiert die allgemeinen Menschenrechte aus anderen Übereinkommen auf die Situation von Menschen mit Behinderungen.
Das war nötig, da Menschen mit Behinderung nicht genug vor Diskriminierung und Ausgrenzung geschützt sind.
Die Konvention weist auf Chancengleichheit und Verpflichtung zur Bewusstseinsbildung., sowie auf die sozialen und kulturellen Rechte.

Das große Ziel der UN-BRK: Voller und gleichberechtigter Anspruch und Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten.

Es scheint noch ein langer Weg.

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Übrigens neulich in „Der Bayerwald-Bote“ entdeckt:

Kein Zuschuss für die Lebenshilfe…
Ging um den Antrag der Lebenshilfe-Kreisvereinigung Deggendorf auf einen Zuschuss für ein Drehkarussell. Da war sich der Stadtrat Regen dann auch einig, den der Ablehnungsbeschluss war einstimmig.
Drücken wir die Daumen, dass es andere Einrichtungen gibt, die einen Zuschuss bewilligen können und dem Projekt eine Chance geben.

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Die dauerhafte Absenkung der MWST von 19% auf 7% für Medikamente, hat es leider nicht in den Koalitionsvertrag geschafft. Es bleibt bei 7% für Schnittblumen und 19 auf lebenswichtigen Medikamenten. Es trifft nicht nur gerade die Patienten mit chronischen Erkrnkungen, die dauerhaft auf Medikamente angewisen sind, sondern auch die Krankenkassen zeigen deutlich ihre Enttäuschung. Immerhin hätten die Kassen im Falle einer Absenkung, knapp 6 Milliarden Euro eingespart.

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Der 27.Januar eines jeden Jahres ist der Tag, an dem vielerorts den Menschen gedacht wird, denen auf grausamste und brutals, menschenverachtende Weise großes Leid angetan wurde. Man hatte diese seinerzeit ermordet, weil man es für richtig empfunden hatte. Alles geschah aufgrund einer Ideologie, die nur mit Abscheu betrachtet werden kann. Zu allererst denken wir dabei an die Jüdische Bevölkerung, aber nicht nur diese war dem damaligen Deutschen Staat und weiteren Ländern ein Dorn im Auge. Neben den über 300 000 getöteten Menschen mit Behinderung oder Krankheit, die seinerzeit als Ballastexistenzen galten, wurden viele weitere Menschen getötet. Der Grund ist heute unvorstellbar. Man sprach ihnen das Leben ab, weil sie entweder jüdischer Abstammung, homosexuell, Sinti, Roma, oder auch als Mensch mit Behinderung ein „unwertes Leben“ waren.
Man mag denken, dass doch alles soweit in unserer Geschichte zurückliegt, aber es zeigt doch immer wieder, dass der Mensch daran erinnert werden muss. Wie schnell werden auch heute Urteile gesprochen, Maßnahmen ergriffen, die manchmal an den Ursprung des 1. Kapitels unserer Geschichte im Dritten Reich denken lassen.
Mögen wir immer und in unserer Zukunft zusammen- und daran festhalten, dass alle Menschen das gleiche Recht auf Teilhabe und Selbstbestimmung haben. Egal ob mit- oder ohne Behinderung, egal welcher Hautfarbe oder auch geschlechtlicher Neigung, egal welcher Herkunft und Nationalität. Es gibt kein unwertes Leben, außer es wird durch uns selbst so bezeichnet, oder als solches abgestempelt!

27.Januar

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Übrigens, wusstet ihr, für was das neunte Sozialgesetzbuch steht?
…Es verpflichtet die Leistungsträger der Eingliedrungshilfe, mit den Leistungserbringern Rahmenverträge über Vergütungen und Personenzahl zu treffen. Das Gesetz soll durch seinen personenzentrierten Ansatz Menschen mit Behinderungen eine sebstbestimmte Lebensführung ermöglichen.

SGB IX

Die Mutter der Diakonie, Hedwig Döbereiner, kämpfte schon vor annähernd 60 Jahren für die Inklusion von Menschen mit Behinderung. Ja, man muss nicht immer das Rad neu erfinden, man kann einfach auch mal auf Vergangenes zurückblicken. Vieles würde es heute noch nicht in der Form geben, also wie wir es gewöhnt sind und vorfinden, wenn nicht Pioniere in der Vergangenheit dafür die Steine aus dem Weg getragen hätten.
Hedwig Döbereiner z.B. ist ganz eng mit der Langau verbunden, denn sie war es, der dieses Kleinod in Steingaden entdeckte, als sie auf der Suche nach einem Platz war, wo sie gemeinsam mit nicht behinderten Teilnehmern, sowie auch Teilnehmern im Rollstuhl, ein Pfadfinder Zeltlager im Jahre 1964 ausrichten konnte. Die Langau wurde im Laufe der weiteren Jahre nicht nur ihr Mittelpunkt im Leben, sondern mit der Langau entstand eine bundesweit einmalige Einrichtung der inklusiven Begegnung. Viele von uns kennen die Langau und waren auch schon selbst Vorort. Familienfreizeiten, Geschwisterwochenenden, Schulklassen auf Freizeiten, Kriegsheimkehrer, Menschen in allen Lebenslagen können bis heute dort ins Gespräch kommen. Befasst man sich mit dem Lebenslauf von Frau Döbereiner kann man feststellen, dass sie in ihrem Wirken deutlich machte, dass man mit Mut, Willenskraft, Stolz und auch vehementen Einsatz, vieles im Leben auf dem Weg bringen und auch vor allem durchsetzen kann. Sie wurde nicht müde, immer wieder für Spenden unterwegs zu sein. Vieles was sie dadurch erreicht hat, finden wir heute auch immer noch vor.
Für mich hat diese Frau sehr viel geleistet. Ich bin ihr im nachhinein auch sehr dankbar, denn nicht nur meine Familie konnte gemeinsam die Langau genießen, sondern auch jedes meiner Kinder für sich, konnte die durch Frau Döbereiner und ihrem Engagement möglich gemachten Angebote mit Erfolg wahrnehmen und somit schöne, inklusive Stunden verleben.

Nun ist Frau Döbereiner, die nicht nur u.a. einst die Bundesmeisterin des Bundes Christlicher Pfadfinderinnen (BCP) war, sondern auch im Jahre 1942 im Untergrund mit 6 weiteren jungen Frauen den Casteller Ring gründete (Widerstand gegen Hitler) im Alter von 97 Jahren in München gestorben.
Wir verneigen uns vor diesem Lebenswerk.

Langau Steingaden - einfach Mensch sein Erholungs- und Bildungsstätte

Hedwig Döbereiner - Die Mutter der Diakonie

Quellenangabe und weitere Information Süddeutsche Zeitung

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Übrigens fallen rechtliche Betreuer nicht unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht.

In der Handreichung zur Impfprävention in Bezug auf die einrichtungsbezogenen Tätigkeiten vom Bundesgesundheitsministeriums ist nachzulesen:

"Nicht in den Anwendungsbereich der Vorschrift fallen rechtliche Betreuer, Betreuungsrichter, Personen der Heimaufsicht und andere Personen, die ähnliche Funktionen ausüben. Angehörige der Polizei, Feuerwehr oder von Notdiensten, die im Rahmen eines Einsatzes die Einrichtung oder das Unternehmen betreten, sind ebenfalls von der Nachweispflicht ausgenommen.

Ebenfalls findet man auf diesen Seiten auch etwas zum Thema „Impfschäden“

  1. Wer haftet bei Impfschäden?
    Ein Impfschaden wird nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) definiert als die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung. Der Anspruch auf eine Entschädigung wegen eines solchen Impfschadens ist in §§ 60 ff. IfSG geregelt. Die Vorschriften sehen eine umfassende Versorgung analog der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes vor.
    Der Anspruch auf Versorgung setzt weder eine Rechtswidrigkeit noch ein Verschulden voraus, sondern beruht maßgeblich auf der Kausalität zwischen der empfohlenen Impfung und deren Folgen. Dabei gelten Beweiserleichterungen für den Nachweis der Kausalität zur Anerkennung eines Gesundheitsschadens als Folge der über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (§ 61 IfSG).
    Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurde in § 60 IfSG klargestellt, dass für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit Schutzimpfungen eingetreten sind, die auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit dem 27. Dezember 2020 vorgenommen wurden, bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Dieser Anspruch besteht unabhängig von den öffentlichen Empfehlungen
    der Landesbehörden. Die Coronavirus-Impfverordnung stellt nunmehr in § 1 Absatz 2 klar, dass die Verabreichung des Impfstoffs auch außerhalb der arzneimittelrechtlichen Zulassung möglich ist, wenn sie nach dem Stand der Wissenschaft medizinisch vertretbar ist (insbesondere bei vorliegenden Empfehlungen der STIKO) oder im Rahmen nichtkommerzieller klinischer Studien erfolgt.
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Wusstet Ihr, dass alle drei Minuten ein Kind mit Down-Syndrom auf der Welt geboren wird? Es in Deutschland ca 50 000 Menschen mit diesem Syndrom leben und schätzungsweise auf der ganzen Welt ca 5 Millionen?

Menschen wir du und ich. Mit einer Trisomie 21, die sich als angeborende Besonderheit zeigt und bei der das 21. Gen drei- statt nur zweimal vorliegt.

Trisomie 21 auf den Seiten unserer Fachartikel, findet ihr weiterführende Informationen.

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Übrigens am Rande bemerkt und vollkommen ohne Hintergedanken:

Lockerer wird es nicht mehr werden können. Eine Aussage von Karl Lauterbach, der Bundesminister für Gesundheit. Ein Mann mit Fachwissen - immerhin. In der Süddeutschen Zeitung vom 09.04.2022 konnte man etwas dazu von ihm lesen. So nennt er z.B. das Aus für die Impflicht „eine klare und herbe Niederlage“ - und kündigt schon mal schärfere Maßnahmen für den Herbst an.

Ok, wir können ja die vulnerablen Gruppen wieder besonders vor sich selbst schützen. Die wehren sich kaum, oder haben erst gar keine Chance. Wie und ob sich die Solidargemeinschaft am Ende wieder mit Verhaltensregeln einschränken lässt, bleibt hingegen abzuwarten.

Quellenangabe und ausführliche Information: Süddeutsche

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Geht es nach den Zahlen der neue Studie der Bertelsmannstiftung, haben 97 500 Bundesbürger im Jahr 2020/21 einen Freiwilligendienst absolviert. 84 500 davon im Inland. 11% der Schulabgänger leisten einen Freiwiligendienst in einer der unterschiedlichen Formen.

Quellenangabe und ausführliche Information auf der Seite der Zeit online

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Gefundene Zitate:

„Das Zusammenleben in Kleingruppen eröffnet die Chance, Verantwortung für sich und andere zu erleben…“ Michael Schaab, Bereichsleiter Lebenshilfe Erlangen-Höchstadt

„Wir orientieren uns an den Ressourcen der Klienteninnen und Klienten und berücksichtigen ihre individuelle Biografie und Lebenserfahrung.“(dto.)

Michael Schaab ist Bereichsleiter von WAB LebensRaum.

Quellenangabe: Für eigenständiges Leben - Bericht über eine Kooperation Fränkischer Tag 2.4.22

Mit dem Jahr 2009, wir erinnern uns, Deutschland unterschrieb die UN-Behindertenrechtskonvention, sollte es so richtig losgehen. Vor allem auch was die schulische Inklusion bedeutet. Oftmals wurden wir mit Zeitungsartikeln konfrontiert, wo vehement Rechte durchgesetzt wurden, oder auch verzweifelt versucht wurde, diese umzusetzen. Mittlerweile haben wir aber wieder steigend Zahlen an den Förderschulen selbst, so dass es auch in diesem Jahr zu Aufnahmestopps kommen könnte. Trotz alledem gibt es gute Beispiele und auch zunehmend Bereitschaft, inklusive Angebote weiter auszubauen. Die Politik steht nun mal auch in der Verantwortung dafür. Schaun wir mal, wie es sich in der Zukunft zeigen wird.

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