Übrigens, wenn ihr nicht zufrieden seid mit den Vorgängen in eurer Lebenshilfe Vereinigung. Wenn ihr das Gefühl habt, da arbeitet Haupt- und Ehrenamt nicht mehr auf einer Linie zusammen, dann muss das nicht in völligem Zerwürfnis enden. Der Bundesverband der Lebenshilfe hat für schwerwiegende Probleme in der Kommunikation Haupt- und Ehrenamt eine sogenannte „Task Force“ eingerichtet. Mitglieder aus dem Bundevorstand, der Bundeskammer, vom Landesverband Hessen sowie der Bundesvereinigung Lebenshilfe selbst, bilden ein sogenanntes Expertenteam. Kontakt zu dieser Task Force bekommt man über die Mitgliederverwaltung, Tanja Preuß E-Mail: zukunft-verein@lebenshilfe.de
Natürlich werden alle Anfragen vertraulich behandelt.
Übrigens, Leistungen der Eingliederungshilfe können nach dem Tod des Berechtigten gegebenenfalls aus dessen Nachlass zurückverlangt werden. Ob und wieviel, oder für welche Fälle das Gesetz aus dem SGB XII §102 gilt, darüber sollten sich die möglichen Erben rechtlich beraten lassen und gegebenenfalls Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung einlegen.
Was von möglichen Erben nicht zurückgezahlt werden muss ist die vom Verstorbenen bezogene Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. So kann man es im SGB XII §102 Absatz 5 nachlesen.
Gesetzlich Versicherte müssen immer länger auf einen Termin beim Facharzt warten. Auch werden die Telefone nicht mehr bedient. Zumindest kennt eigentlich fast jeder diese Warteschleife, die dann nach wenigen Minuten in einem Tüt tüt tüt endet. Es gibt aber eine zentrale Anlaufstelle den sogenannten Terminservice. Darüber kann man Termine für bestimmte Fachrichtungen vermittelt bekommen. Das gilt auch für die Fachrichtungen, die keine Überweisung benötigen, also z.B. Kinder- und Jugendmedizin. Was nicht vermittelt werden kann sind Bagatellerkrankungen oder auch Routine Untersuchungen. Angeblich können auch Hausarztpraxen und auch Krankenkassen bei der Terminsuche unterstützen.
Der Terminservice vermittelt übrigens telefonisch und auch online oder über die App 116 117
Es war 1969 und ich war noch sehr klein. Da durfte ich ausnahmsweise mal Fernsehen schauen und war so beeindruckt von der Vorstellung eines Vaters und seines Engagements, dass ich fortan und nunmehr bereits über 50 Jahre immer wieder daran zurückdenken muss. Nämlich immer wenn mein Blick auf eine Notrufsäule am Straßenrand fällt. Sofort denke ich an Björn Steiger, einen Jungen, der mit 8 Jahren an den Folgen eines Verkehrsunfalls starb, weil er nicht rechtzeitig medizinisch versorgt werden konnte. Seine Eltern gründeten daraufhin die Björn-Steiger-Stiftung und ihrem Engagement ist es zu verdanken, dass auch die 110 und 112 als Notrufnummern eingeführt worden sind. Heute setzt sich die Stiftung auch vehement für einen einheitlichen Rettungsstandard in Deutschland ein und übt Kritik daran, dass es keine einheitlichen Standards im Rettungswesen gibt und damit gegen den Anspruch von gesetzlich Krankenversicherten auf Gleichbehandlung verstoßen wird.
Übrigens betragen die Ausgaben für Sozialleistungen in allen mit Deutschland vergleichbaren Ländern ebenfalls etwa 1/3 des Bruttoinlandsprodukts.
Wir sind in Deutschland also nicht maßlos.
Diese Aussage traf Professor Dr. Achim Truger* auf der zweitägigen VDK Veranstaltung zur aktuellen Sozialpolitik in München.
Der Sozialstaat ist nicht das Problem, er ist die Lösung - so fasste es die Präsidentin, Verena Bentele, am Ende der zweitägigen Tagung zusammen.
*Prof. Dr. Achim Truger ist eines der fünf Mitglieder des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung („Wirtschaftsweise“), die die Bundesregierung beraten.
Übrigens, am 28.6.2025 ist das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft getreten und ihr habt es vielleicht schon bemerkt? Seit diesem Tag müssen bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei sein. Dazu gehören Online Shops, Bankautomaten, Fahrkartenschalter, etc. Mit diesem Vollzug eines Gesetzes wird die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit verpflichtet. Bei Verstößen gegen die Barrierefreiheit kann man sich direkt an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen wenden. Diese Behörde hat ihren Sitz in -Magdeburg.
Übrigens erkranken etwa 4100 Kinder und Jugendliche an Diabetes Typ 1. Bei vorliegen dieser Erkrankung ist eine Schulbegleitung wichtig, die dem Kind helfen kann, den Blutzuckerspiegel zu überwachen. Einer Über- oder auch Unterzuckerung muss sofort gegengesteuert werden. Leider verweigern Krankenkassen immer wieder diese Kosten zu übernehmen. Sollten die Kassen eine Schulbegleitung nicht übernehmen, bleibt meist nur der Rechtsweg übrig. Auch kann in diesem Fall der VDK ein verlässlicher Begleiter an der Seite sein.
Der Bedarf an Kurzzeitpflegeplätze nimmt zu. Gedeckt ist er aber nach wie vor nicht. Glaubt man den Angaben des bayerischen Gesundheits- und Pflegeministerium, weist der überwiegende Teil der Landkreise und kreisfreien Städte keine ausreichende Versorgung mit Kurzzeitpflegeplätzen auf. Bis zum Jahr 2050 wird diese nicht ausreichende Versorgung noch zunehmen. Wenn man jetzt die Hiobsbotschaften aus den Ländern und Kommunen hört, dann kann es auch weiterhin weder mit der Planung, noch mit dem Ausbau vorangehen. Schauen wir dann auf den Kinder und Jugendbereich, oder auch bereits erwachsen gewordene Kinder mit Behinderung, sieht es auch nicht besser aus.
Die wenigsten Kommunen scheinen für Entlastungsangebote ausreichend gerüstet zu sein.
Der Sozialverband VDK hat im Jahr 2022 die bisher größte Befragung zur häuslichen Pflege durchgeführt. Bei Interesse, kann die die Studie auch kostenlos von den Seiten des VDKs herunter geladen werden. Die Studie findet ihr hier: Pflegestudie
Ein Museum für Geräusche findet man mittlerweile auch im Internet. Vieles was wir in unserer Kindheit und Jugend um die Ohren hatten, ist heute nicht mehr zu hören. Als mein Sohn klein war, hatte wir eine Schallplatte mit Geräuschen und passenden kleinen Deckkarten. War das Geräusch erkannt, dann durfte der Mitspieler eines der Felder mit dem dazugehörigen Kärtchen abdecken. Er nannte das immer das Gerausch.
Wer mag, kann sich ja mal auf der Seite umschauen. Vielleicht kann es ja auch im Alltag und im Umgang mit sinneseingeschränkten Personen in eurem Umfeld eine Hilfe sein.
Ihr findet das online-museum unter www.conservethesound.de
„Wer den Blick für die schönen Dinge des Lebens behält, kommt besser mit negativen Ereignissen zurecht.“
Dr. Isabella Helmreich
AOK Gesundheitsmagazin 03/2025 Jede Krise hat positive Seiten - Seite 18-21