Übrigens.........wusstet ihr?

Übrigens sind ca 29 000 Unternehmen in Bayern gesetzlich aufgefordert, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze an Menschen mit Behinderung zu vergeben. 40% der Unternehmen besetzen auch alle geforderten Pflicharbeitsplätze. 27% der Unternehmen ziehen aber die Zahlung der Ausgleichsabgabe vor.

Nochmal übrigens: 80 % der Firmen die Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung besetzen, gaben in einer Studie an, dass sie keine Leistungsunterschiede zwischen den Arbeitskräften mit und ohne Behinderung wahrnehmen.

Ergo, mit Blick auf den wachsenden Personalmangel, wäre es da nicht mehr als sinnvoll, wenn man diesem Arbeitskräftereservoir viel mehr Aufmerksamkeit schenken würde?
Quellenangabe BR

Ausgleichsabgabe

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Übrigens teile ich die Auffassung von Gerald Klenk, Vorstand der Lernwirkstatt Inklusion in Feucht:

„Nur einen Rollstuhlfahrer in die Klasse zu holen und zu sagen, das ist jetzt inklusiv - das wird den Menschen nicht gerecht.“

Dr. Gerald Klenk, Vorsitzender von der Lernwirkstatt Inklusion Feucht, hat mit vier anderen Organisationen das Bündnis Gemeinschaftsschule in Bayern gegründet.

Das Zitat kann man in einem Artikel der Süddeutschen Zeitung unter dem Artikel „Als Gesellschaft müssen wir uns streiten können“ nachlesen.

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„Was dem Einzelnen nicht möglich ist, das vermögen viele.“
Friedrich Wilhelm Raiffeisen
(1818 - 1888)

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Übrigens, glaubt man dem Hamburger Institut für Zukunftsforschung Opaschowski (OIZ), dann sollen sich ca 65% der Befragten zum Thema :„Für Jugendliche sollte am Ende der Schulzeit ein soziales Pflichtjahr eingeführt werden, um den sozialen Zusammenhalt zu fördern und das Auseinanderdriften der Gesellschaft zu verhindern!“, dafür ausgesprochen haben.
Interessant dabei, dass eine vergleichbare Studie von 2019 vom selben Institut durchgeführt, noch andere Zahlen hervorbrachte.
Da lag die Zustimmung noch bei unter 40%. Ergo, anhaltende Krisenzeiten verändern nun mal auch die Einstellung und Verhaltensweisen der Bevölkerung nachhaltig.

Quellenangabe und weitere Information BR

Die Einrichtungen für Pflege und Behindertenhilfe sollen eine neue gesetzliche Grundlage bekommen. Bereits jetzt zeigt sich aber, dass eine Uneinigkeit über Kontrollinstanzen vorliegt. Es gibt momentan 96 Heimaufsichtsbehörden in Bayern. Versprochen hatte der Freistaat für die FQA 71 Vollzeitstellen. Lediglich 31 (!) seien aber nur besetzt.
Nachdenklich stimmen mich dann auch Aussagen wie: „Die Misstrauenskultur gegenüber der stationären Langzeitpflege ist enorm.“ (Siegfried Becker, Münchenstift GmbH) Man müsse aufpassen, dass man so nicht noch mehr Pflegekräfte aus dem Beruf vertreibe.
Qualitätskontrolle und Beschwerdemanagement - Soll man nun oder soll man nicht? Runterschlucken vor lauter Angst, der Angehörige wird aus der Einrichtung verdrängt? Oder der Mitarbeiter verlässt auch noch die Einrichtung?
An der Aussage von Herrn Mück vom Caritas Landesverband stimmt mich da nachdenklich und ich gebe ihm irgendwie auch recht. Man kann keine Qualität in die Einrichtungen hineinprüfen!
Ich finde, der Staat muss erst einmal seine Hausaufgaben machen und vor allem erst einmal eine Grundlage für eine stabile Qualität sichern.

Quellenangabe: Straubinger Tageblatt vom 1.3.23 - leider nur im Abonnement lesbar.

Am 17.03.2023 wurde Frau Carolina Trautner, Bay. Staatsministerin a.D. und Landtagsabgeordnete, von der Mitgliederversammlung zur neuen Vorsitzenden der Lebenshilfe Bayern gewählt. Die Wahl wurde vorzeitig nötig, da die bisherige Amtsinhaberin, Frau Barbara Stamm, im Oktober 2022 verstorben war.
Der Landesverband der Lebenshilfe Bayern hat seinen Sitz in Erlangen und ist seit 1962 die Dachorganisation der bayerischen Lebenshilfen. Ihm gehören 160 Mitgliedsorganisationen an. In etwa 900 Einrichtungen, Diensten und Beratungsstellen werden über 50 000 Menschen mit Behinderungen und deren Familien unterstützt.

Übrigens, wisst ihr eigentlich wer BOBBY ist?
Der BOBBY ist ein Preis, mit dem Preis würdigt die Bundesvereinigung der Lebenshilfe seit dem Jahr 1999 vorbildliches Engagement für Menschen mit Behinderung, das aufklärt und Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderung abbaut. Der Preis ist nicht mit einem Preisgeld verbunden.
Dieses Jahr wird der BOBBY an das bekannte Ehepaar Shari und André Dietz vergeben. Sie sind Eltern von Mari, eine Tochter mit Angelman-Syndrom. Sie haben ihr Familienleben vermarktet und so einem breiten Publikum nahe gebracht. Sie betreiben einen viel gelesenen Blog, schreiben Bücher, finden sich in zahlreichen Zeitungsartikeln wieder und hatten auch schon einen TV Auftritt in einer NDR Talkshow. Nun werden sie für ihre inklusive Medienarbeit auch den BOBBY der Lebenshilfe im September auf der Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung erhalten. Voraussichtlich werde ich auch auf der MV vertreten sein und diese Leute evtl. persönlich kennenlernen. Vielleicht traue ich mich auch zu fregen, wie man denn bei all den Anforderungen die einem das Leben stellt, noch so viel Zeit für Öffentlichkeitsarbeit übrig hat? Die Familie hat auch noch drei weitere Kinder.
Wer sich für das Buch interessiert, es ist unter dem Titel „Ich bin Mari“ im ars edition erschienen. Ein weiteres Buch ist als Spiegel Bestseller bezeichnet und ist unter dem Titel:
Alles Liebe
Familienleben mit einem Gendefekt
erschienen.

Mari ist übrigens 9 Jahre alt, hat eine Epilepsie und besucht eine Förderschule.

Alles in allem unterstreichen die Bücher und das öffentliche Familienleben, oder vermittelt eigentlich folgende Botschaft:

Es ist normal, verschieden zu sein.

Könnten das doch auch die bereits erwachsenen Betroffenen mit hohem Hilfebedarf in den Wohneinrichtungen von sich behaupten dürfen. Die Gesellschaft entwicklet sich momentan sehr konträr.
Bunt lustig laut und im Gegenzug die Realität: grau, einsam und exkludiert
Wir sollten alle Menschen im Blick haben und auch mal einen Blick über die Schulter werfen.

Die Not mit der Betreuung. Viele Eltern finden immer weniger Angebote für Kita Plätze. Es fehlen auch hier die Fachkräfte und vor allem geeignete Möglichkeiten für individuelle Gruppenbildungen. Viele Kinder haben bereits im Vorschulalter einen Förderbedarf. Die Gruppen der Integrativen Kindertagesstätten sind inklusiv mit kleinen Besuchern besetzt und dadurch nicht mit den schulvorbereitende Einrichtungen wie es an Förderschulen vorgesehen ist gleichzustellen. Es würde sich sonst die Frage stellen, ob hier noch der Sinn von Inklusion gelebt wird? Wenn ein Kind mit Förderbedarf mangels Platzangebot an einer IKT (integrative Kindertagesstätte) abgewiesen wird, findet es kaum einen Platz in einer gewöhnlichen Kita und auch die SVE`s sind zunnehmen mit Wartelisten unterwegs. Da stellt sich dann die Frage, wohin mit den Kindern, wenn Mama und Papa beide berufstätig sein wollen, oder auch müssen, weil das Geld zum Lebensunterhalt mit einem Verdienst nicht reicht. Wenn wir in die Zukunft schauen, dann erwartet uns ja auch noch der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung an Grundschulen ab dem Jahr 2026. Au weia……

Dazu passt auch folgender Artikel aus dem Münchner Merkur vom März 2023

Inklusion bleibt auf der Strecke

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Stichwort Euthanasie

Wusstet ihr übrigens, wie viele Menschen die krank oder behindert waren, in der NS-Zeit ihr Leben lassen mussten? Es waren über 300 000 Betroffene.
Und wusstet ihr, dass maßgeblich der Würzburger Werner Heyde an der Planung der Krankenhausmorde beteiligt war? Er wurde sogar 1940 zum Leiter der Mordaktion ernannt. Wir kennen diese unter dem Titel T4. Die Lebenshilfe Miltenberg ist auf der Suche nach Menschen im Landkreis, die in ihrer eigenen Familie ein Opfer der Euthanasie haben. Wenn dies der Fall ist, wende man sich bitte an die Lebenshilfe Miltenberg unter der Telefonnr. 06022/26402-16. Dort gibt es weitere Informationen dazu.

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Wusstet ihr, dass die Bezeichnung „Mehrfachbehinderung“, eigentlich ohne inhaltliche, qualitative Aussage ist? Eigentlich sagt die Bezeichnung nur aus, dass mindestens zwei Komponenten im Behinderungskomplex vorzuliegen scheinen.
Quellenangabe: Hilfen für schwer geistig Behinderte - Eingliederung statt Isolation
Bericht der 9. Studientagung der Bundesvereinigung Lebenshilfe für geistig Behinderte e.V. Band 3 Marburg/Lahn 1978 - Siegfried Schröder

Übrigens, in den protokollierten Ergebnissen, z.B. einer Arbeitsgruppe im Rahmen des 9. Studientags 1978 in Marburg an der Lahn der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. kann man zum Beispiel des zur Diskussion gestellten Themas:
„Das Regionalprinzip in stationären Einrichtungen bei der Versorgung schwer geistig Behinderter“
folgendes nachlesen:

  1. In allen Bundesländern ist die Aufstellung von Landesbehinderten-Plänen vordringlich, wobei auf Bundesebene bestehende Enquète den Rahmen abgeben sollte.

  2. Für die in den Landeskrankenhäusern befindlichen schwer geistig behinderten Erwachsenen müssen als Übergangslösung eigene Bereiche geschaffen werdenm die die Trennung von den psachisch Kranken ermöglichen und alle Dienste und Einrichtungen enthalten, die für schwer geistig BEhinderte erforderlich sind.

  3. Schwer geistig behinderte Kinder und Jugendliche dürfen in Landeskrankenhäusern nicht mehr zusammen mit Erwachsenen untergebracht werden.

  4. Kooperation zwischen Teilzeit- und Vollzeiteinrichtungen sollte auch darin bestehen, dass kurzfristige und kurzzeitige Aufnahmen zur Entlastung der Familien in Notfällen oder aus therapeutischen Gründen in Vollzeiteinrichtungen ermöglicht werden.
    Es wird davon ausgegangen, dass alle Träger von Einrichtungen der Behindertenhilfe in einer Region unter Zurückstellung von Verbandsinteressen und Ideologien um der Behinderten willen zusammenarbeiten. Dies ist zur Verwirklichung des Regionalisierungsprinzips unerlässlich.

Letztere Feststellung von 1978 - eine Vision?

Aus: Hilfen für schwer geistig Behinderte - Eingliedrung statt Isolation
Band 3 Schriftenreihe Lebenshilfe Marburg/Lahn 1978

Übrigens, ab 1.Juli 2025 wird das Entlastungsbudget für alle Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2 bereitgehalten. Es heißt dann Gemeinsamer Jahresbetrag und beläuft sich auf 3539€/Jahr.

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Übrigens entfällt ab dem 1.Juli 2025 das Erfordernis einer sechsmonatigen Vorpflegezeit vor der erstmaligen Inanspruchnahme von Verhinderungspflege. Damit kann der der Anspruch auf Verhinderungspflege - ebenso wie heute bereits der Anspruch auf Kurzzeitpflege - künftig unmittelbar ab Vorliegen von mindestens Pflegegrad 2 genutzt werden.