Vor 6 Monaten Kindergeld und Grundsicherung beantragt

Hallo zusammen,
zunächst möchte ich Allen ein schönes Weihnachtsfest wünschen !

Ich habe vor 6 Monaten Kindergeld und Grundsicherung für meinen geistig behinderten, volljährigen Sohn beantragt ( er erfüllt die Kriterien ) und immer noch nichts von den mtern gehört.
Ist eine so lange Bearbeitungszeit mittlerweile Normal ?? Wie sind eure Erfahrung bei der Erstbeantragung ?

Telefonisch ist die Kindergeldkasse nicht zu erreichen ( nach 10 Minuten Warteschleife fliegt man raus ), ohnehin wird im ,Vorspann, drum gebeten, von Anfragen zum Bearbeitungsstatus abzusehen.

LG Ralf

Hallo Ralf. Herzlich Willkommen hier! Wir wünschen dir und deiner Familie auch ein schönes Weihnachtsfest! :christmas_tree:

Wenn die Familienkasse und die Rentenversicherung nach sechs Monaten immer noch nicht tätig geworden sind, dann kannst du eine Untätigkeitsklage (siehe auch unseren Fachbeitrag: Wann kann ich eine Klage erheben? ) beim Finanz- bzw. beim Sozialgericht einlegen.

Habt ihr eine Rechtsschutzversicherung? Dort könntest du ggf. auch rechtliche Unterstützung erhalten.

Melde dich gerne bei weiteren Fragen.

Viele Grüße,
Henriette :slight_smile:

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Hallo Henriette,
Danke für den Tipp !
Aber eigentlich wollte ich nur wissen, ob anderen Eltern soetwas auch passiert (ist).
Liebe Grüße
Ralf

Guten Abend,
dann drücke ich die Daumen, dass sich bald jemand meldet und über seine Erfahrungen damit berichtet. :slight_smile:

Viele Grüße,
Henriette

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Hallo Ralf,

ich habe zwar keine Erfahrung, aber falls ihr in Bayern wohnt, könntest du eine Nachfrage evtl. über das Bayernportal probieren. Vielleicht hast du dort mehr Erfolg.
Dort steht auch: Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb eines Monats nach Eingang des vollständigen Antrages auf Kindergeld. Hinweis: Nutzen Sie den Online-Service der Familienkasse, um die Bearbeitungsdauer zu verkürzen. (1 Monat)

Hallo Ralf,
auch Euch ein frohes Weihnachtsfest.
Zum Kindergeld:ich habe in einem Forum gelesen, das das Kindergeld für behinderte Kinder wohl weit kurzem zentral in Magdeburg bearbeitet wird. Vielleicht führen diese Umstrukturierungen zu mehr Aufwand oder Bearbeitungsstau. Mein Problem als ich selber Nachfragen hatte zu einem Kindergeldantrag für mein behindertes Kind: man sagte mir, man könne leider nicht auf die Akte online zugreifen, weil es eben behindert sei und weil gesundheitliche Daten besonders beschützt seien, könnten nicht alle Mitarbeiter (das war allgemein über die Hotline) darauf zugreifen. Ich solle am besten eine Mail senden mit der Kindergeldnummer und um einen Rückruf bitten. Bevor ich das jedoch tun konnte kam dann ein Bescheid ein, zwei Tage später.
Noch unsere Erfahrung mit dem Erstantrag der Grundsicherung: man teilte uns mit man müsse bei der Rentenversicherung wegen eines Gutachtens zur dauerhaften, vollständigen Erwerbsminderung anfragen , bis das Gutachten erstellt wäre könne es bis zu 6 Monaten dauern. Es vergingen bis zum positiven Grundsicherungsbescheid dann insgesamt 11 Monate. Ich weiß, man hätte eine Untätigkeitsklage einreichen können aber in dieser Zeit ging es meinem Vater immer schlechter bis er dann nach einigen Monaten verstarb und ich hatte schlicht weder Kraft noch Zeit für so etwas.
Bei der Grundsicherung würde ich auf jeden Fall versuchen mich nach dem Bearbeitungsstand zu erkundigen und freundlich nachfragen, woran es hängt und ob vielleicht doch noch etwas von eurer Seite an Unterlagen fehlt. Bei dieser Gelgenheit könnte man auch erwähnen, wenn man dringend auf das Geld angewiesen ist.

Ich wünsche euch jedenfalls, dass ihr hoffentlich bald positive Bescheide in den Händen halten könnt.

LG
amai

Hallo zusammen und noch eine schöne Weihnachtszeit.
Für (erwachsene) Kinder mit Behinderung gelten besondere Anträge. Diese findet man auf der Hompage des Leistungsträgers. Da zur Berechnung des Anspruchs des Kindes selbst die Grundsicherung und Anspruch eingetragen werden muss, könnte es da eine Überschneidung geben. Auch die Eingliederungshilfe muß angegeben werden. Wenn ein Kind nur Grundsicherung als „Einkommen“ erhält, ist die Höhe der Eingliederungshilfe eigentlich nicht relevant. Aber man muss immer alles angeben. Auf dem Vordruck des Antrags muß stehen:

Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderung.
Auch muß die Behinderung bereits vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein. Aber das wird ja bekannt sein. Außer es handelt sich um einen anerkannten Gen-Defekt und eine Behinderung erst nach nach dem 25. Lebensjahr Eintritt. Dazu mehr unter dem weiter unterstehenden Link von enableme

Unter der normalen telefonischen Auskunft bekommt man keinerlei Auskünfte, wenn es um ein Kind mit Behinderung geht. Das hat angeblich etwas mit Datenschutz zu tun. Es sind speziell geschulte Mitarbeiter, die sich damit befassen und an die kommt man telefonisch nicht ran, bzw. Stehen sie nicht zur Verfügung.

Unter dem folgenden Link findet man sich auf unser ausführliches Angebot zum Thema Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung

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Hallo Ralf,
es kann sein, dass du von der Kindergeldkasse telefonisch gar keine Auskunft bekommest.
Bei uns in Brandenburg ist es so, das einen so genannten Auskunftschutz gibt, der sogar für mich als Kindergeld Berechtigte (Elternteil) gilt.

Das heißt für mich, das alle Anfragen an die Kindergeldkasse schriftlich zu richten sind.