Was sind Assistenzhunde?

Recht auf Teilhabe

Was sind Assistenzhunde?

Stand: 17.07.2025

Assistenzhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die oftmals Menschen mit einer Körperbehinderung in ihrem Alltag und bei der Teilhabe am Leben unterstützen. In diesem Fachbeitrag erfährst Du unter anderem, was Assistenzhunde sind, ob ein Assistenzhund auch für Kinder möglich ist und in welchen Fällen die Kosten für einen Assistenzhund übernommen werden können.

Bildquelle: © cylonphoto/ 123RF.com 

Was ist ein Assistenzhund?

Ein Assistenzhund ist ein für den individuellen Bedarf eines Menschen mit Behinderung speziell ausgebildeter Hund. Er unterstützt diesen dabei eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, diese zu erleichtern oder auch behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. 

Welche Assistenzhunde gibt es?

Assistenzhunde können unterschiedliche Aufgaben übernehmen. Je nach Ausbildung gibt es beispielsweise:

  • Blindenführhunde für Menschen mit Blindheit oder Beeinträchtigung des Sehvermögens
  • Mobilitätsassistenzhunde für Menschen mit motorischer Einschränkung (der körperlichen Bewegungsfähigkeit)
  • Signalassistenzhunde für Menschen mit akustischer Wahrnehmungsbeeinträchtigung (Beeinträchtigung des Hörens)
  • Warn- und Anzeigeassistenzhunde, beispielsweise für Menschen mit Diabetes oder Epilepsie
  • PSB-Assistenzhunde für Menschen mit psychosozialer Beeinträchtigung

Es gibt auch "Mischformen", die verschiedene Bereiche abdecken können.

In diesem Video auf YouTube des Sozialverbands VdK bekommst Du einen Einblick über verschiedene Assistenzhunde und deren Halter.

Gibt es Assistenzhunde auch für Kinder?

Ja, aber die Eltern müssen die Rolle als Halter übernehmen, um die Versorgung und artgerechte Haltung des Hundes sicherzustellen (§ 12h Abs. 2 BGG).

Wenn dein Kind unter 16 Jahre alt ist, ist es außerdem notwendig, dass eine Bezugsperson in die Ausbildung mit einbezogen wird. Die Bezugsperson soll das Kind bei der Ausbildung unterstützen.

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

Blindenführhunde

Bisher werden die Kosten unter bestimmten Umständen nur für Blindenführhunde auf Grundlage eines Hilfsmittels (§ 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V) von den Krankenkassen übernommen. Dafür benötigst Du eine ärztliche Verordnung.

Bei diesen werden dann auch die Kosten für 

  • Anschaffung
  • Ausbildung
  • Einarbeitung
  • Ausstattung:
  • Geschirr
  • Leine
  • Halsband
  • Maulkorb
  • Kenndecke für den Freilauf

übernommen.

Außerdem erhalten die Blindenführhundehalter eine monatliche Pauschale von 218 € für die anfallenden Unterhaltskosten des Blindenführhundes. 
Für Bayern findest Du Informationen zur Beantragung eines Blindenführhundes hier auf der Seite Bayern Portal

Weitere Assistenzhunde

Die Kostenübernahme für einen anderen Assistenzhund gestaltet sich oftmals deutlich schwieriger und andere Leistungsträger von einer Kostenübernahme zu überzeugen, ist leider oftmals nicht ganz einfach. Hier bedarf es immer einer Einzelfallprüfung. Auch ist es möglich, dass andere Assistenzhunde als Hilfsmittel anerkannt werden. Auch hier Bedarf es einer Einzelfallprüfung.

Informiere dich direkt auf den Seiten von Assistenzhundeausbildungen, dort findest Du auch Informationen über weitere Finanzierungsmöglichkeiten, wenn die Kosten von keinem Träger übernommen werden (zum Beispiel über Spenden/Stiftungen).

Wie bekommt man einen Assistenzhund?

Es gibt also die Möglichkeit einen Assistenzhund als Hilfsmittel zu beantragen. Eine weitere Möglichkeit ist es, sich direkt an Stiftungen zu wenden oder die Kosten für den Assistenzhund selbst zu tragen.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Mittlerweile wurden einheitliche Kriterien für die Ausbildung von Assistenzhunden festgelegt. Unter anderem muss der Hund gesund sein und bestimmte Charaktereigenschaften aufweisen. Daneben müssen auch die Halter bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Das bedeutet, dass nicht jeder Hund und jeder Mensch mit Behinderung sich für eine sogenannte Mensch-Assistenzhunde-Gemeinschaft eignet. 

Die artgerechte Haltung des Hundes muss immer sichergestellt werden.

Ausbildung eines Assistenzhundes

Es gibt die Möglichkeit der Selbst- oder Fremdausbildung. Entweder bildet der Mensch mit Behinderung in Begleitung einer Ausbildungsstätte den Hund selbst aus oder die Ausbildungsstätte übernimmt die Ausbildung. Es kann ein schon in der Familie lebender Hund bei Eignung zum Assistenzhund ausgebildet wird oder ein Hund wird neu ausgebildet. 
Die Ausbildung ist nur in zugelassenen Ausbildungsstätten möglich, wenn der Hund auch als Assistenzhund zertifiziert und anerkannt werden soll oder muss von diesen begleitet werden. 

Am Ende der Ausbildung müssen Mensch und Hund gemeinsam eine Prüfung ablegen (Bescheinigung durch Zertifikat).

Bei Interesse kannst Du in den Anlagen der Assistenzhundeverordnung hier die genauen Ausbildungsinhalte und hier die gesundheitlichen Eignungskriterien für Hunde ansehen.

Wann gilt mein Hund offiziell als Assistenzhund?

Entweder ist der Assistenzhund zusammen mit dem Menschen mit Behinderung als Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft zertifiziert oder als Hilfsmittel zur Teilhabe oder zum Behinderungsausgleich anerkannt. 

Es gibt noch weitere Regelungen, beispielsweise für Hunde, die im Ausland als Assistenzhund anerkannt wurden und den Anforderungen der Ausbildung in der Assistenzhundeverordnung entspricht oder für Mensch-Assistenzhunde-Gemeinschaften, die vor dem 01.07.2023 geprüft oder die Ausbildung begonnen hatten. Genau kannst Du diese hier in § 12e Menschen mit Behinderungen in Begleitung durch Assistenzhunde BGG nachlesen.

Regelungen zu Assistenzhunden findest Du sowohl im Behindertengleichstellungsgesetz als auch in der Assistenzhundeverordnung

Anerkennung eines Assistenzhundes in Bayern 

In Bayern erfolgt die Anerkennung beim Zentrum Bayern Familien und Soziales und wird befristet ausgestellt (bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des Assistenzhundes). 

Erst durch

  • die Kennzeichnung und 
  • einen Lichtbildausweis 

stehen dem Assistenzhund alle Rechte zur Verfügung. So kannst Du auch nachweisen, dass es sich bei deinem Hund um einen Assistenzhund handelt. 

Blindenführhunde und andere Assistenzhunde die als Hilfsmittel (§ 33 SGB V) gewährt wurden, müssen nicht anerkannt werden. Es kann hier direkt ein Ausweis und ein Abzeichen mit Kennzeichnung bei der zuständigen Landesbehörde beantragt werden.

Welche Rechte haben Assistenzhunde?

Ein Assistenzhund unterstützt einen Menschen mit Behinderung bei seiner Teilhabe an der Gesellschaft. 

Er darf deswegen seinen Besitzer in der Regel in jeder Lebenssituation begleiten. Dies ist auch in Krankenhäusern, Arztpraxen, Kleidungsgeschäften, Restaurants und ähnlichen Einrichtungen der Fall. Auch im ÖPNV darf der Assistenzhund als Begleitung mitgenommen werden. 

Gut zu wissen

  • ein anerkannter Assistenzhund muss zu einer jährlichen Untersuchung beim Tierarzt, um festzustellen, ob die gesundheitlich Eignung weiterhin vorhanden ist
  • nur zertifizierte Assistenzhunde, sowie Assistenzhunde, die als Hilfsmittel gewährt wurden dürfen auch als Assistenzhund gekennzeichnet werden
  • Halter von Assistenzhunden benötigen eine Haftpflichtversicherung und auch einen
  • Lichtbildausweis
  • ein Assistenzhund ist kein Therapiehund
  • ein Assistenzhund kann von der Anleinpflicht befreit sein (frage bei deiner Gemeinde vor Ort nach)
  • ein Assistenzhund kann von der Hundesteuer befreit sein

Erfahrungen von Personen mit Assistenzhunden

Tausche dich am besten mit Eltern aus, deren Kinder bereits einen Assistenzhund haben oder mit anderen Assistenzhundehaltenden. Du kannst deine Frage auch direkt in der Community stellen und dich mit anderen Eltern über ihre Erfahrungen austauschen. 

Anlaufstellen 

Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis
Bildquellen