Nachteilsausgleiche und Ermäßigungen im Öffentlichen Personennahverkehr bei Behinderung

Mobilität und Verkehr

Nachteilsausgleiche und Ermäßigungen im Öffentlichen Personennahverkehr bei Behinderung

Stand: 06.08.2024

Damit man mittlere Strecken auch ohne ein eigenes Auto zurücklegen kann und nicht zu Fuß die Strecke bewältigen muss, gibt es den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Er verbindet verschiedene Orte und schafft dadurch Teilhabe. Für Menschen mit Behinderung gibt es einige Nachteilsausgleiche und Ermäßigungen im ÖPNV, wie beispielsweise die unentgeltliche Beförderung oder die kostenfreie Mitnahme einer Begleitperson. Weitere Informationen zu den Nachteilsausgleichen und Ermäßigungen erhältst Du in folgendem Fachbeitrag.

Bildquelle: © Petair stock.adobe.com 

Was ist der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV)?

Als ÖPNV bezeichnet man die Beförderung von Personen im Linienverkehr. Also über festgelegte Strecken in einem abgestimmten Zeitfenster. Die Beförderung kann beispielsweise mit Bussen, Straßenbahnen, S-Bahnen, Zügen, Booten oder auch anderen Fahrzeugen erfolgen. In der Regel ist eine Strecke im ÖPNV nicht länger als 50 km und die Reise dauert nicht länger als 1 Stunde. Andere Verkehrsmittel, wie beispielsweise ICE-Züge oder Flugzeuge, zählen nicht mehr zum ÖPNV, sondern zum Fernverkehr.

Welche Ermäßigungen und Nachteilsausgleiche gibt es im Nahverkehr?

Kostenlos Fahren mit Bus und Bahn im ÖPNV

Mit einem Schwerbehindertenausweis und den Merkzeichen G, aG, H, Bl, Tbl oder Gl ist es möglich,  ein Beiblatt mit Wertmarke zu nutzen. Dieses erhältst Du bei deinem zuständigen Versorgungsamt (in Bayern Regionalstelle des ZBFS). Die Wertmarke kostet aktuell 91 € für ein Jahr, 46 € für ein halbes Jahr. 

Mit einem grün/orangefarbenen Schwerbehindertenausweis, Beiblatt und Wertmarke kann dein Kind deutschlandweit folgende Verkehrsmittel kostenlos nutzen:

  • alle Nahverkehrszüge in der 2. Klasse,
     
  • alle U-Bahnen,
     
  • alle Straßenbahnen,
     
  • und alle Busse.

Kostenlos ist die Wertmarke für Personen mit den Merkzeichen Bl , Tbl und H sowie für Menschen mit Behinderung, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) beziehen und Menschen mit Behinderung, die Leistungen nach SGB XII (Sozialhilfe) oder vergleichbaren gesetzlichen Bestimmungen beziehen.

Die Grundfarbe des Schwerbehindertenausweises ist grün. Einen halbseitigen orangefarbenen Flächenaufdruck gibt es für Menschen mit einer Schwerbehinderung, die das Recht auf unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr in Anspruch nehmen können (Merkzeichen G, Gl, H, aG, Bl oder Tbl).

Sollte dein Kind noch keinen Schwerbehindertenausweis haben, dann kannst Du dich in unserem Fachbeitrag zum Thema "Schwerbehindertenausweis" informieren oder unser Erklärvideo zum „Schwerbehindertenausweis“ auf YouTube ansehen. Ein Tutorial, wie Du den Schwerbehindertenausweis online in Bayern beantragen kannst, findest Du ebenfalls auf unserem YouTube-Kanal.

Eine bebilderte Übersicht zur unentgeltlichen Beförderung findest Du auf der Seite oepnv-info.de.

Mitnahme von Begleitpersonen, Begleithunden und Hilfsmitteln

Hat dein Kind auf dem Schwerbehindertenausweis zusätzlich den Buchstaben „B“ für „Begleitung erforderlich“ stehen, dann kann dein Kind eine Begleitperson kostenlos im Nahverkehr mitnehmen. Neben der Begleitperson darf dein Kind zusätzlich einen (Assistenz-)Hund kostenfrei mitnehmen, selbst wenn es sich nicht um einen Blindenführhund handelt.

Rollstühle werden ebenfalls kostenfrei mitgenommen.

Gesetzliche Grundlage für diese Rechte sind die §§ 228-230 SGB IX

Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis
Bildquellen