Nachteilsausgleiche und Ermäßigungen

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Nachteilsausgleiche und Ermäßigungen

Stand: 12.07.2023

Menschen mit Behinderung oder Angehörige eines Menschen mit Behinderung stehen Hilfen zu, die im Alltag unterstützen und entlasten sollen. Wir möchten dir hier einige hilfreiche Nachteilsausgleiche und Ermäßigungen vorstellen und dich darüber informieren, wie Du zu dieser Unterstützung gelangst.

Bildquelle: dolgachov/ 123RF.com  

Was ist ein Nachteilsausgleich?

Eine Behinderung ist häufig mit einem hohen persönlichen Aufwand verbunden und führt oftmals auch zu behinderungsbedingten Nachteilen. Diese können z. B. die Mobilität eines Menschen betreffen oder seine Möglichkeiten, eine geeignete Arbeitsstelle zu finden, beeinträchtigen. Die Nachteilsausgleiche sollen diesen Nachteile durch verschiedene Leistungen entgegenwirken.

Diese Leistungen können ganz unterschiedlicher Art sein. Manchmal handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung oder die Befreiung von einer Gebühr. Einige Hilfen sind nicht finanzieller Art, dafür aber praktisch und hilfreich im Alltag. Für dich als Elternteil lohnt es sich, diese Nachteilsausgleiche und Ermäßigungen zu kennen, denn um von den Hilfen Gebrauch machen zu können, müssen diese zunächst oft beantragt werden. 

Welche Nachteilsausgleiche und Ermäßigungen stehen mir zu?

Im Folgenden bekommst Du einen Überblick über verschiedene Nachteilsausgleiche und Ermäßigungen. 

Bei fast allen Nachteilsausgleichen oder Ermäßigungen ist der Schwerbehindertenausweis Voraussetzung für den Erhalt der Leistung. Dies liegt daran, dass durch die Vorlage des Schwerbehindertenausweises sichergestellt werden kann, dass wirklich nur die Personen Nachteilsausgleiche und Ermäßigungen erhalten, die darauf angewiesen sind. Wir können dir daher sehr empfehlen einen Schwerbehindertenausweis für dein Kind zu beantragen. 

Wie das geht erklären wir dir in unserem Fachbeitrag „Alles rund um den Schwerbehindertenausweis“ oder in unserem Erklärvideo auf YouTube. Wie Du einen Schwerbehindertenausweis online in Bayern beantragen kannst, erfährst Du in unserer Schritt-für-Schritt Anleitung auf YouTube.

Ausbildung, Studium und Beruf  

Um Menschen mit einer Behinderung bei der Teilhabe am Arbeitsleben zu unterstützen, stehen ihnen verschiedene Einrichtungen, Unterstützungsangebote, Leistungen und Rechte zur Verfügung. Ausführliche Informationen findest Du in unserem Fachbeitrag „Ausbildung und Studium mit Behinderung“.

Bayerisches Blindengeld  

Bei Blindheit oder einer hochgradigen Sehbehinderung steht deinem Kind, sofern es seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern hat, finanzielle Unterstützung in Form von Blinden- oder Sehbehindertengeld beziehungsweise Taubblinden- oder Taubsehbehindertengeld zu. In unserem Fachbeitrag „Bayerisches Blindengeld“ kannst Du dich über das Bayerische Blindengeld, die Bedingungen und die Antragsstellung informieren.

Ermäßigung des Rundfunkbeitrags

Menschen mit Schwerbehindertenausweis und dem Merkzeichen RF können eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen und zahlen dann nur noch ein Drittel des Beitrags.

Auch ohne das Merkzeichen RF kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Näheres dazu findest Du im Wegweiser für Menschen mit Behinderung (PDF-Download) des Zentrums Bayern Familie und Soziales. Dort kannst Du dich auch über weitere Nachteilsausgleiche und Ermäßigungen im Bereich Kommunikation und Medien informieren.  

Mobilität  

Mit einem Schwerbehindertenausweis und den entsprechenden Merkzeichen erhältst Du bzw. erhält dein Kind viele Ermäßigungen und Nachteilsausgleiche, die dir und deinem Kind barrierefreie Mobilität ermöglichen sollen, z. B. kostenlose Fahrt mit Bus und Bahn (Merkzeichen G, aG, H, Bl, Gl), den Euro-WC-Schlüssel für kostenlose und barrierefreie Toiletten (Merkzeichen G, aG, H, Bl, B) oder einen Parkausweis für besondere Parkrechte (Merkzeichen G, aG, Bl, B).
 
In unseren Fachbeiträgen zum Thema „Mobilität und Verkehr“ kannst Du dich über die verschiedenen Nachteilsausgleiche für eine barrierefreie Mobilität informieren.

Steuererleichterungen

Menschen mit Behinderung und deren Angehörige können sogenannte Pauschbeträge (Steuerfreibeträge) erhalten. Diese wirken sich auf die Höhe der Einkommensteuer aus. 

Außerdem können Menschen mit einer Schwerbehinderung und deren Angehörige teilweise oder ganz von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden, sofern das Fahrzeug auf den Menschen mit Schwerbehinderung zugelassen ist. Das ist auch bei deinem Kind mit Behinderung möglich. Keine Kraftfahrzeugsteuer zahlen Fahrzeughalter mit den Merkzeichen H, Bl, TBl, und aG. 

Personen mit den Merkzeichen G, Gl oder Ausweise ohne Merkzeichen, aber mit orangefarbenem Flächenaufdruck, können wählen:

  • Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer von 50 % oder
     
  • kostenlos mit Bus und Bahn fahren

Ausführliche Informationen zu diesen und weiteren Steuervergünstigungen bei Behinderung erhältst Du in unserem Fachbeitrag „Steuererleichterungen“.

In vielen Gemeinden werden Menschen mit Schwerbehinderung und den Merkzeichen Bl oder H außerdem von der Hundesteuer befreit. Dies kannst Du direkt bei deiner Gemeinde erfragen.

Wohnen

Auch im Bereich Wohnen gibt es einige Hilfen und Leistungen, die Du beantragen kannst. Da die Leistungen im Einzelnen von der jeweiligen Wohnform abhängig sind, empfehlen wir dir unseren Fachbeitrag „Alles rund ums Wohnen“. Dort findest Du alle wichtigen Informationen.

Wo beantrage ich die Nachteilsausgleiche und Ermäßigungen?

Viele Nachteilsausgleiche und Ermäßigungen kannst Du bei der Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales beantragen. Diese Regionalstellen, auch bezeichnet als „Versorgungsämter“, sind Dienststellen des Zentrums Bayern Familie und Soziales, einer zentralen Landesbehörde des Freistaates Bayern. Auf der Homepage des Zentrum Bayern Familie du Soziales findest Du die entsprechenden Anträge.  

Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis
Bildquellen