Ausbildung und Studium mit Behinderung

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Ausbildung und Studium mit Behinderung

Stand: 13.03.2024

Arbeit und Beruf sind ein wichtiger Teil unserer Identität. Einen geeigneten Ausbildungs- oder Studienplatz zu finden, der den individuellen Bedürfnissen gerecht wird, gestaltet sich manchmal jedoch schwierig. Für Menschen mit Behinderung gibt es neben einer regulären Ausbildung oder einem Studium die Möglichkeit, über alternative Wege eine Ausbildung zu absolvieren. Dabei erhalten sie sowohl bei der Ausbildung als auch im Studium verschiedene Unterstützungsleistungen. Mehr zur Ausbildung und dem Studium bei Behinderung erfährst Du in folgendem Fachbeitrag.

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Ausbildung

Eine Ausbildung dient im Grunde dazu, berufsbezogenes Wissen und praktische Fertigkeiten zu vermitteln. Das Wissen und die Fertigkeiten erleichtern nicht nur den Einstieg in einen späteren Arbeitsplatz, sondern befähigen den Auszubildenden nach dem Bestehen der Abschlussprüfung einen Beruf auszuüben. Die Ausbildung selbst kann dabei in einem Betrieb, einer Berufsschule, in einem Berufsbildungswerk oder bei einem andern anerkannten Bildungsträger absolviert werden. Manchmal ist eine Regelausbildung aufgrund der Behinderung nicht möglich, weshalb es für Menschen mit Behinderung weitere Alternativen gibt, eine Ausbildung zu machen.

Berufsbildungswerk (BBW)

Das Berufsbildungsgesetz (§ 66) und die Handwerksordnung (§ 42r) legen fest, dass Menschen mit Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf ermöglicht werden soll. 

Für junge Erwachsene mit Behinderung gibt es daher die Möglichkeit, eine anerkannte Ausbildung in einem sogenannten Berufsbildungswerk (BBW) zu absolvieren. Erwachsene mit Behinderung erhalten dort individuell abgestimmte Angebote zur Diagnostik, Berufsfindung, Berufsvorbereitung und zur Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Ziel der Berufsbildungswerke ist es, Menschen mit Behinderung den Start ins Berufsleben zu ermöglichen und ihnen die Unterstützung zu geben, die sie benötigen.

Berufsbildungswerke sind Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation und stellen eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 51 SGB IX dar. Ausführliche Informationen rund um die Arbeit der Berufsbildungswerke findest Du auf der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke.

Fachpraktiker-Ausbildung 

Kommt eine anerkannte Ausbildung aufgrund der Behinderung nicht in Frage, gibt es die Möglichkeit einer sogenannten Fachpraktiker-Ausbildung. Fachpraktikerausbildungen werden überwiegend von Berufsbildungswerken angeboten. Sie können jedoch auch in einem Betrieb absolviert werden. Das muss jedoch bei der Zuständigen Kammer durch den Menschen mit Behinderung oder seinen gesetzlichen Vertreter, in Rücksprache mit dem Betrieb, beantragt werden.

Bei einer Fachpraktiker-Ausbildung werden die Ausbildungsinhalte nach den Empfehlungen des Hauptausschusses Bundesinstitut für Berufsausbildung (PDF-Download) angepasst. Die Ausbildung wird demnach individuell auf den Menschen mit Behinderung abgestimmt und setzt sich aus verschiedenen Qualifizierungsbausteinen der regulären Ausbildung zusammen (§ 66 BBiG und § 42r HwO). Der Praxisteil fällt in der Fachpraktikerausbildung stärker ins Gewicht als der Theorieteil. Die Fachpraktikerausbildung endet mit einer Prüfung vor der zuständigen Kammer und führt bei erfolgreicher Prüfung zu einem anerkannten Kammerabschluss.

Eine Übersicht der Fachpraktikerberufe findest Du auf der Seite planet-beruf.de der Bundesagentur für Arbeit. Grundsätzlich können auch neue Fachpraktikerberufe von den regional zuständigen Stellen geschaffen werden. Diese erlassen neue Ausbildungsregelungen, weshalb die Liste auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit nicht final ist.

Wenn die Leistung und Entwicklung des Menschen mit Behinderung es zulassen, kann während einer Fachpraktikerausbildung jederzeit ein Wechsel in eine Regelausbildung vollzogen werden.

Berufsförderungswerk (BFW)

Berufsförderungswerke (BFW) sind Anlaufstellen für Menschen mit Behinderung, die aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr in ihrem bisherigen Beruf arbeiten können und daher eine berufliche Neuorientierung benötigen. Das Berufsförderungswerk unterstützt diese Menschen dann durch Umschulungen und Weiterbildungen bei der Rückkehr in einen neuen Beruf. Sie sind wie die Berufsbildungswerke Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation nach § 51 SGB IX. Ausführliche Informationen rund um die Arbeit der Berufsförderungswerke erhältst Du auf der Seite des Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke.

Das Budget für Ausbildung

Seit dem 01.01.2020 haben Menschen mit einer Behinderung, die das Eingangsverfahren oder den Berufsbildungsbereich durchlaufen oder im Arbeitsbereich der WfbM tätig sind, die Möglichkeit ein Budget für Ausbildung nach § 61a SGB IX in Anspruch zu nehmen, wenn ihnen eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine Fachpraktikerausbildung angeboten wird. Das Budget für Ausbildung umfasst die Ausbildungsvergütung des Menschen mit Behinderung und den Arbeitgeberanteil, die erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz und in der Berufsschule sowie die erforderlichen Fahrkosten, um die Ausbildungsorte zu erreichen. Die Anleitung und Begleitung kann dabei von mehreren Menschen mit Behinderung zeitgleich in Anspruch genommen werden. Wenn es aufgrund der Behinderung nicht möglich ist die Berufsschule zu besuchen, dann kann der schulische Teil der Ausbildung auch in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation, beispielsweise in einem Berufsförderungs- oder Berufsbildungswerk, erfolgen. Das Budget wird solange erbracht, wie es erforderlich ist, jedoch höchstens bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. Durch die Ausbildung soll Menschen mit Behinderung eine Alternative zum Eingangsverfahren oder dem Berufsbildungsbereich und zum Arbeitsbereich in einer WfbM geboten werden.

Wer übernimmt die Kosten?

In den meisten Fällen ist die Agentur für Arbeit der zuständige Kostenträger. Es können jedoch auch andere Kostenträger wie die Rentenversicherung in Betracht kommen, wenn beispielsweise schon einmal eine Erwerbstätigkeit bestanden hat.

Studieren mit Behinderung

Auch für Studierende mit Behinderung gibt es Leistungen, die sie im Studium unterstützen sollen.

Da hier jedoch oft die Zuständigkeiten von Leistungsträgern nicht immer eindeutig sind, ist es sinnvoll eine Beratung aufzusuchen. 
Sozialberatungsstellen findest Du über dieses Suchformular auf der Seite des Deutschen Studierendenwerkes. Eine weitere Anlaufstelle können die Ämter für Ausbildungsförderung sein, die Du ebenfalls auf der Seite des Studierendenwerkes suchen kannst. 

Studierenden mit Behinderung stehen darüber hinaus Nachteilsausgleiche zu und sie können einen Härtefallantrag stellen. Besonders empfehlen möchten wir dir auch sowohl das Handbuch "Studium und Behinderung" als auch die Übersichtsseite des Deutschen Studentenwerks und die Seite der Bundesagentur für Arbeit zum Thema "Studieren und Behinderung".

In dieser Doku des WDR „Studieren trotz Behinderung: Florian will Dozent werden“ geht es unter anderem um das Studieren mit Behinderung.

Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis
Bildquellen