Beamten-Beihilfe: Schwerbehinderte (minderj. od. erw.) beihilfeberücksichtungsf. Kinder und PKV/Kindergeld

Hallo,

gibt es hier Eltern schwerbehinderter Kinder (erwachsen oder minderjährig), die Kindergeld und Beamten-Beihilfe erhalten (bzw. erhalten werden/können), weil das Kind vor dem 25/27. Lebensjahr (bzw. von Geburt an) erkrankt ist, und weil das Kind nicht in der Lage ist sich selbst zu unterhalten? (Natürlich richtet sich die Frage auch an die betroffenen erwachsenen Kinder selbst, falls hier im Forum unterwegs!).

Insbesondere (aber nicht nur) geht es um Fälle, bei denen die Eltern dem Kind Unterhalt zahlen und das Kind keine Grundsicherung/Bürgergeld/… beantragt / beantragen kann; ebenso geht es um Fragestellungen zum Waisengeld.

Über Kontaktaufnahmen würde ich mich sehr freuen!

Hallo r96 und herzlich willkommen hier bei intakt.info.

Ich hoffe es melden sich Eltern bei dir für den Austausch! Ich habe dir auch eine private Nachricht geschrieben.

Viele Grüße

Hallo r96,
Herzlich Willkommen hier im Forum, ich hoffe du findest Antworten und Hilfestellung zu deinen Fragen.

Was deine Fragestellung bezüglich Beamtenbeihilfe angeht hoffe ich es finden sich Nutzer die ebenfalls beihilfeberechtigt sind , allerdings meine ich können sich die Satzungen bzw. Konditionen je nach Bundesland und auch Status ( ob man zum Beispiel noch erwerbstätig ist oder schon Pensionär. ob angestellt bei Land oder Bund) erheblich unterscheiden, daher sind Informationen oft nicht allgemein übertragbar.

Dazu ist deine/eure Situation wirklich sehr spezifisch und komplex.

Ist das erwachsene Kind denn generell voll erwerbsfähig?

Grundsätzlich ist gezahlter Unterhalt Einkommen, dass auf einen eventuell möglichen Grundsicherungsanspruch angerechnet würde, das Gleiche gilt auch für eine Waisenrente.

Ob du eigentlich noch verpflichtet wärst Unterhalt zu zahlen, können wir hier nicht klären, da müsstest du dich an einen Rechtsberater mit detaillierten weiteren Angaben wenden, wir sind ein Selbsthilfeforum, keine Rechtsberatung.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass bei einem behinderten Kind das vollständig , dauerhaft nicht erwerbsfähig ist, ein bestehender Unterhaltstitel bei Gericht beantragt werden kann aufzuheben ab Volljährigkeit und bei Aufhebung dann durch das Gericht auf die Vorrangigkeit eines Antrages auf Grundsicherung bei vollständiger, dauerhafter Erwerbsminderung verwiesen werden könnte.

Zu deiner Information und Hilfe zur Orientierung, welche gesetzliche Voraussetzungen zum Erhalt von Grundsicherung wegen vollständiger, dauerhafter Erwerbsminderung erfüllt werden müssen, rate ich dir unsere Fachartikel zur Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt :
Grundsicherung
Hilfe zum Lebensunterhalt
und die Broschüre des BVKM
Ratgeber Merkblatt zur Grundsicherung
zu lesen.

LG, amai

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Hallo, herzlichen Dank für die Antworten!

  • Für die Fragestellungen sind Unterschiede zwischen den Verordnungen etc. zwischen Länderng und Bund m.W. weitgehend irrelevant. (Es geht nicht um Beihilfe im Kommunalkontext) (sondern: pensionierter Lehrer)
  • Zur Situation: "Dauerhaft nicht in der Lage, sich selbst zu unterhalten (schwere psychiatr. Erkrankung) / Schwerbehinderung vor 25 LJ (erwachsenes Kind) / KEINE Grundsicherung sondern Unterhalt und Unterkunft direkt von Eltern. Kindergeld wird gezahlt, da Einkünfte unter den Grenzen; damit verbundene Beihilfeberücksichtigungsfähigkeit.)
  • Waisenrente ist nicht Waisengeld
  • M.W. wird Eltern-Unterhalt nicht auf Halbwaisengeld angerechnet (Quelle habe ich aber nicht), wohl aber z.B. Ehegattenunterhalt.
  • Die Beantragung von Grundsicherung wird dauerhaft nicht beabsichtigt (wird hoffentlich nicht nötig in der Zukunft) (Altersvorsorge durch Eltern)

Grundsicherung geht mit einer erheblichen Einschränkungen und Vorraussetzungen einher. Insbesondere Eingriffe in die Privatsphäre und die finanzielle Situation etc. Inwiefern Beihilfe im auf Nicht-Basistarif-Niveau weiterhin möglich ist, weiß ich nicht; es besteht aufgrund der schweren gesundheitlichen Situation im vorliegenden Fall ein erheblicher Vorteil in der (vollen) Privatversicherung/Beihilfe – ich weiß, dass das bei vielen anderen eher Umgekehrt ist (Hilfsmittel) und die GKV besser ist.

Hallo R96,

ich versuche dir mal zu antworten. Mein Sohn Ben (20 Jahre alt) erhält Grundsicherung und ist über mich (bin Bundesbeamtin) beihilfeberechtigt. Er ist aber eigenständig GKV versichert, da er im Berufsbildungsbereich in einer WfbM tätig ist.

Meine Frage wäre an dich, wieso kann man keine Grundsicherung beantragen? Das geht. Mein Mann und ich sind gesetzliche Betreuer von Ben. Die Grundsicherung hatten wir kurz nach dem 18.Geburtstag von Ben beantragt. Und da war er noch Schüler.

Ach ja, Kindergeld bekommen wir weiterhin. Und so daran ist auch die Beihilfe gekoppelt.

LG Andrea

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