Beamten-Beihilfe: Schwerbehinderte (minderj. od. erw.) beihilfeberücksichtungsf. Kinder und PKV/Kindergeld

Hallo r96,
Herzlich Willkommen hier im Forum, ich hoffe du findest Antworten und Hilfestellung zu deinen Fragen.

Was deine Fragestellung bezüglich Beamtenbeihilfe angeht hoffe ich es finden sich Nutzer die ebenfalls beihilfeberechtigt sind , allerdings meine ich können sich die Satzungen bzw. Konditionen je nach Bundesland und auch Status ( ob man zum Beispiel noch erwerbstätig ist oder schon Pensionär. ob angestellt bei Land oder Bund) erheblich unterscheiden, daher sind Informationen oft nicht allgemein übertragbar.

Dazu ist deine/eure Situation wirklich sehr spezifisch und komplex.

Ist das erwachsene Kind denn generell voll erwerbsfähig?

Grundsätzlich ist gezahlter Unterhalt Einkommen, dass auf einen eventuell möglichen Grundsicherungsanspruch angerechnet würde, das Gleiche gilt auch für eine Waisenrente.

Ob du eigentlich noch verpflichtet wärst Unterhalt zu zahlen, können wir hier nicht klären, da müsstest du dich an einen Rechtsberater mit detaillierten weiteren Angaben wenden, wir sind ein Selbsthilfeforum, keine Rechtsberatung.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass bei einem behinderten Kind das vollständig , dauerhaft nicht erwerbsfähig ist, ein bestehender Unterhaltstitel bei Gericht beantragt werden kann aufzuheben ab Volljährigkeit und bei Aufhebung dann durch das Gericht auf die Vorrangigkeit eines Antrages auf Grundsicherung bei vollständiger, dauerhafter Erwerbsminderung verwiesen werden könnte.

Zu deiner Information und Hilfe zur Orientierung, welche gesetzliche Voraussetzungen zum Erhalt von Grundsicherung wegen vollständiger, dauerhafter Erwerbsminderung erfüllt werden müssen, rate ich dir unsere Fachartikel zur Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt :
Grundsicherung
Hilfe zum Lebensunterhalt
und die Broschüre des BVKM
Ratgeber Merkblatt zur Grundsicherung
zu lesen.

LG, amai

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