Familienpflegezeit - was ist das eigentlich?

Unterstützung für Familien

Familienpflegezeit - was ist das eigentlich?

Stand: 17.01.2023

Manchmal gibt es Phasen, in denen Du neben deinem Beruf mehr Zeit brauchst, um für dein Kind da sein und die nötige Pflege und Unterstützung aufbringen zu können. Dafür gibt es die Familienpflegezeit. Diese ermöglicht es dir beispielsweise deine Arbeitszeit im Durchschnitt auf maximal 15 Wochenstunden zu reduzieren, damit Du mehr Zeit für die Pflege deines Kindes hast. Im Folgenden bekommst Du einige weitere Informationen zur Familienpflegezeit.


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Was ist Familienpflegezeit?

Familienpflegezeit ist eine Zeit, in der ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeit reduzieren kann, um einen nahen Angehörigen häuslich zu pflegen. 

Dies soll eine bessere Vereinbarung von Beruf und Pflege ermöglichen, sodass Du als Elternteil einerseits Zeit hast, die Pflege deines Kindes zu übernehmen und andererseits deine Berufstätigkeit nicht ganz einstellen musst.

Wie sieht der Ablauf aus?

Wenn man Anspruch auf Familienpflegezeit hat, kann man die Möglichkeit in Anspruch nehmen, um  für maximal 24 Monate die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren. 
Das bedeutet, dass Du mehr Freiheit in der Gestaltung deiner Arbeitseinteilung hast; je nach Gesundheitszustand und Pflegebedarf deines Kindes. Dabei ist es aber wichtig zu wissen, dass Du in der Woche mindestens diese 15 Stunden arbeiten musst. Ausnahmen gibt es, wenn Du beispielsweise unterschiedliche wöchentliche Arbeitszeiten hast. Dann beziehen sich die 15 Wochenstunden auf den Jahresdurchschnitt.

Außerdem kann man die Familienpflegezeit mit einer vorangegangenen oder auch nachfolgenden Pflegezeit (berufliche Freistellung von bis zu sechs Monaten) kombinieren. Jedoch darf der kombinierte Zeitraum von Pflegezeit und Familienpflegezeit den zeitlichen Rahmen von 24 Monaten nicht überschreiten.

Eine Zusammenfassung der Möglichkeiten bietet der Flyer - Vereinbarung von Familie, Pflege und Beruf auf der Seite vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Wer hat Anspruch und wie sieht die Beantragung aus?

Du kannst die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, wenn im Vorfeld bei deinem Kind eine Pflegebedürftigkeit (mindestens Pflegegrad 1) bescheinigt wurde.

Jedoch hast Du als Arbeitnehmer nur einen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit, wenn Du in einem Unternehmen arbeitest, bei dem mehr als 25 Mitarbeiter (Auszubildende sind ausgeschlossen) beschäftigt sind. Wenn es bei dir auf der Arbeit 25 oder weniger Mitarbeiter gibt, dann kannst Du trotzdem einen Antrag auf Familienpflegezeit stellen. Dein Arbeitgeber muss innerhalb von vier Wochen darauf antworten und bei einer Ablehnung diese auch begründen. Dieser kann die Familienpflegezeit also nicht einfach so ablehnen (§ 2a Abs. 5a FPfZG).

Außerdem besteht für dich in der Zeit der Familienpflege Kündigungsschutz und Du bleibst rentenversichert.

Normalerweise wird Familienpflegezeit nur bei häuslicher Pflege bewilligt, jedoch gibt es bei der Pflege von minderjährigen Pflegebedürftigen die Ausnahme zur außerhäuslichen Betreuung. Dies könntest Du als Elternteil eines Kindes mit Behinderung in Anspruch nehmen.

Alle wichtigen Formulare zur Antragsstellung für die Familienpflegezeit findest Du ebenfalls hier auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Wichtig zu beachten ist, dass Du die Familienpflegezeit mindestens acht Wochen im Voraus bei deinem Arbeitgeber beantragen musst. Bei der Beantragung musst Du den geplanten Pflegezeitraum und deine geplanten Arbeitstage mit den jeweiligen Arbeitszeiten mit angeben, sodass die geplante Familienpflegezeit für dein Kind auch klappt.        
Die Rahmenbedingungen deiner Familienpflegezeit muss in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitgeber festgehalten werden.

Du hast in der Regel nur einmal Anspruch auf die Familienpflegezeit für dein Kind. Danach sind weitere Absprachen mit deinem Arbeitgeber notwendig

Wie kannst Du die Familienpflegezeit finanzieren?

Wenn Du dir Sorgen darüber machst, dass Du die Familienpflegezeit finanziell nicht stemmen kannst, zeigen wir dir im Folgenden die Möglichkeiten der Finanzierung auf.

Dein Gehalt verringert sich während der Familienpflegezeit um die Hälfte deiner Arbeitszeitverringerung.

Ein Beispiel: Du kannst beispielsweise als Vollzeitbeschäftigte deine Arbeitszeit halbieren –  und bekommst trotzdem 75 % von deinem bisherigen regelmäßigen Bruttoeinkommen. Nach der Familienpflegezeit folgt dann eine sogenannte Nachpflegezeit, in der Du wieder Vollzeit arbeitest, aber weiterhin nur 75 % deines Einkommens ausgezahlt bekommst, bis der Lohnvorschuss wieder ausgeglichen ist.

Wenn Du dein Kind 10 Monate pflegst, dann folgt also auch eine Nachpflegephase mit weiteren 10 Monaten.

Um den finanziellen Rückstand durch die verringerten Arbeitsstunden in der Familienpflegezeit auszugleichen, kannst Du beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein zinsloses Darlehen beantragen. Um die Höhe des möglichen Darlehens zu erfahren, kannst Du einfach den Familienpflegezeit-Rechner nutzen.

Das Darlehen musst Du in der Regel innerhalb von 48 Monaten an das BAFzA zurückzahlen. Die Rückzahlung beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem Du wieder regulär arbeitest und deine Freistellung beendet ist. Du bekommst das Darlehen in monatlichen regelmäßigen Raten und zahlst es am Ende auch in monatlichen Raten wieder zurück.  

Gesetzliche Grundlagen

Es gibt das Familienpflegezeitgesetz und das Pflegezeitgesetz. Diese beiden Gesetze bestehen grundsätzlich nebeneinander, sind aber miteinander verzahnt. Dies ist mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarung von Familie, Pflege und Beruf in Kraft getreten. 

Bedeutung für die Familie

Die Familienpflegezeit hilft dabei, dir in schwierigen Phasen mehr Zeit für dein Kind zu nehmen und entlastet dich auf der beruflichen Seite für einen längeren Zeitraum.

Gerade Eltern eines Kindes mit Behinderung brauchen manchmal mehr Zeit, um für ihr Kind da sein zu können.

Mit dem Angebot der Familienpflegezeit kannst Du dir diese nehmen und hast trotzdem die Möglichkeit in deinem Beruf zu bleiben.  

Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis
Bildquellen
  • https://www.istockphoto.com/de/foto/parenting-kind-mit-down-syndrom-gm845905446-138558433
  • https://stock.adobe.com/de/images/pflegezeit/38556649?asset_id=38556649