Kindergeld für volljährigen Sohn im ambulant betreuten Wohnen

Hallo zusammen,

ich habe heute ein Schreiben von der Familienkasse erhalten. Darin möchten sie überprüfen, ob ihm/mir noch Kindergeld zusteht.
Kurz zu Sache: Er ist 27 Jahre und lebt seit 2 Jahren im ambulant betreuten Wohnen. Er erhält Hilfe zum Lebensunterhalt. Bisher habe ich das Kindergeld erhalten ( es kamen bisher keine Nachfragen von der Familienkasse).
Nun habe ich Angst, dass das Kindergeld gestrichen wird, da die Unterbringung " auf Kosten Dritter und durchgehend zu Verfügung steht" .
Die Punkte mit der Schwerbehinderung (100 % ) und „außerstande sich selbst zu unterhalten ( im Moment arbeitsunfähig laut Arbeitsagentur)“ erfüllt er.
Haben wir Chancen, das Kindergeld weiter zu erhalten?
Über ähnliche Problem und Lösungen oder Erfahrungen wäre ich sehr dankbar!

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Hallo @Carmen5 ,

schön, dass Du zu uns gefunden hast. Ich hoffe, dass Du bald noch eine Rückmeldung von anderen Eltern bekommst, die sich damit aus der eigenen Erfahrung heraus gut auskennen.

Vielleicht hilft dir unser Fachbeitrag dazu auch schon weiter:

Es gab auch schon einmal eine ähnliche Frage, bei der eventuell auch ein paar hilfreiche Antworten zu finden sind. Wenn du magst, schau da doch auch mal rein:

Liebe Grüße,
Judith

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Hallo Judith,

herzlichen Dank für die Infos! Einen Teil habe ich bereits gelesen, den Rest werde ich in nächster Zeit durchstudieren. Ziemlich kompliziert das Ganze. So wie es aussieht, wird es wohl einen „Kampf“ mit viel Bürokratie geben.

Lieber Gruß
Carmen

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Hallo carmen5,
spontan würde ich jetzt ja sagen, da du schreibst dein Sohn erfüllt die Voraussetzungen dafür.

Allerdings könnten da 1 bis 2 Knackpunkte sein.

  1. leitest du das Kindergeld an deinen Sohn weiter für seinen persönlichen Unterhalt
  2. bekommt dein Sohn Sozialleistungen und beinhalten die Kosten für die Unterbringung, oder laufen diese nur über die Pflegekasse.

Bei Punkt 2 ist ja schon eher davon auszugehen, das dein Sohn sich auf Grund seiner Arbeitsunfähigkeit nicht selbst unterhalten kann.

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Hallo Carmen,

es geht ja anscheinend nur um eine Kindergeld-Anspruchsüberprüfung.
Das macht die Kindergeldkasse ja in gewissen Abständen.

Wenn der Kostenträger der Unterbringung das Kindergeld bekommen möchte, muss er einen Abzweigungsantrag bei der Kindergeldkasse stellen. Daraufhin würde die Kindergeldkasse Dich anschreiben. Du müsstest dann nachweisen das Du noch Aufwendungen, mindestens in Höhe des Kindergeldes, für Deinen Sohn hast.

Hier in dem Thread gibt es einige Infos dazu:
Kindergeld für erwachsenes Kind in Einrichtung - Rechtliches - Forum Munterbunt (forum-munterbunt.de)

LG
Monika

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Hallo zusammen,

nochmals DANKE für eure Antworten.
Ja, er erhält Sozialhilfe ( Hilfe zum Lebensunterhalt). Sie bezahlen auch die Mietkosten.
Falls der Kostenträger eine Beantragung auf Abzweigung gestellt hat, muss er mich dann nicht auch informieren? Bisher habe ich noch kein Schreiben vom Landratsamt bekommen.
Das Kindergeld leite ich nicht an meinen Sohn weiter.

Liebe Grüße
Carmen

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Hallo Carmen,
Wie Monika oben erklärt hat, wendet die Kindergeldkasse sich an dich, wenn ein Abzweigungsantrag gestellt wurde.

lg patiko

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Hallo Carmen5,

diese Überprüfung ist Routine, werde alle paar Jahre angeschrieben. Leider sind die Voraussetzungen noch gegeben, obwohl meine Tochter 38 ist. Der Leistungsträger wendet sich in meinem Fall direkt an mich und ich musste darlegen, was ich für Ausgaben habe. Dazu gehörte früher noch der Pauschalunterhalt.

LG Pepperona

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Hallo pepperona,

so etwas in der Art habe ich vermutet. Aber ich wußte nicht, daß ich das eventuell nachweisen muß, für was ich das Kindergeld verwendet habe. Es ist ja eine Anfrage für 2020. Ich hab jetzt mal alle Unterlagen eingereicht und bin gespannt was kommt.

Lieber Gruß
Carmen

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Hallo Pepperona,

schön, dass Du wieder mit dabei bist. Bei uns hat sich einiges erneuert, aber vom alten Team sind auch noch einige dabei. So auch ich. Mittlerweile findet man bei uns auch Erklärvideos und Interviews. Ich hoffe, es geht die und deiner Familie gut.
LG
Kirsten

Hallo Carmen,

keine Sorge, dass Kindergeld steht dir auch weiter zu. Als mein Sohn in das stationäre Wohnen zog, fragte der Leistungsträger auch wieder bei der Kindergeldkasse an. Diese hat sich dann an uns gewendet und nachgefragt. Relativ schnell war es dann geklärt und die Kindergeldkasse hatte dem Leistungsanbieter dieses auch mitgeteilt und es war erledigt.(Also nach erfolgter Aufstellung von Ausgaben im Sinne des Kindes) Sollte z.B. dein Sohn ab und zu zuhause sein, oder du für ihn auch mal die Wäsche wäscht, du mit ihm unterwegs bist auf Ausflügen, Medikamente mal bezahlst, Wäsche zusätzlich kaufst, Telefonate in seinem Sinn führst, usw. dann sind das schon grundlegende Ausgaben, die auch mit dem Kindergeld beglichen werden „dürfen“. Unsere Kinder unterscheiden sich dahingehend eben von Kindern ohne Handicap. Solltest du Probleme bekommen, melde dich bitte wieder. Alles Gute für euch.

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Hallo Kirsten,
genau das wäre auch meine Begründung, wenn es mal bei Patrick soweit ist, das er ins betreute Wohnen geht.
Die Kinder sind ja nicht aus der Welt, und zu Hause mal zu Besuch oder man unternimmt etwas gemeinsam.

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hallo Carmen, genauso war es bei uns. Unsere Tochter war stationär im Heim untergebracht, aber am Wochenende und oft auch in den Ferien zu Hause. Ich machte die Fahrtkosten zur Physio geltend, die sie 2x pro Woche bekam. Liebe Grüße an euch

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