Mutter/Vater-Kind-Maßnahme

Krankenversicherung

Mutter/Vater-Kind-Maßnahme

Stand: 11.07.2024

Eine Mutter/Vater-Kind-Maßnahme ist eine sogenannte stationäre medizinische Behandlung für Mütter und Väter, die aufgrund ihrer familiären Situation gesundheitlich belastet oder gefährdet sind. Es ist eine Möglichkeit für Eltern sich von einem stressvollen Familienalltag zu erholen und neue Strategien im Umgang damit zu lernen. Im folgenden Fachbeitrag erfährst Du, wann Du Anspruch auf eine Mutter/Vater-Kind-Maßnahme hast, wer die Kosten übernimmt und bekommst weitere wichtige Informationen zu diesem Thema.

Bildquelle: iStock.com/romrodinka 

Warum eine Mutter/Vater-Kind-Maßnahme in Anspruch nehmen?

So schön wie der Familienalltag und das Familienleben sein kann, so ist der Alltag von Müttern und Vätern auch von der Kindererziehung, familiären Verpflichtungen und beruflichen Herausforderungen geprägt. Oft sind Folgen, wie Stress, Zeitdruck oder Müdigkeit nicht zu vermeiden. Bei Familien, in denen ein Kind mit Behinderung aufwächst, können die Herausforderungen noch größer sein. 

Dementsprechend fühlen sich viele Mütter und Väter überfordert und überlastet. Nicht selten kommt es aufgrund einer länger anhaltenden Ausnahmesituation zu Schlafstörungen, Selbstzweifeln, sowie anderen physischen oder psychischen Erkrankungen. 

Falls auch Du dich in solch einer Situation befindest, könnte eine Mutter/Vater-Kind-Maßnahme eine Möglichkeit sein, damit Du dich erholen kannst.

Was ist eine Mutter/Vater-Kind-Kur?  

Unter einer Mutter/Vater-Kind-Maßnahme versteht man zum einen eine Mutter/Vater-Kind-Kur als medizinische Vorsorgemaßnahme und zum anderen eine Mutter/Vater-Kind-Reha als Rehabilitationsmaßnahme. In der Regel dauert eine Mutter/Vater-Kind-Maßnahme drei Wochen lang. In diesen Wochen wirst Du nach einem ganzheitlichen Therapiekonzept behandelt, versorgt und gestärkt (es gibt auch Kliniken die gezielte Therapien anbieten). Es steht vor allem die Kräftigung deiner Gesundheit im Mittelpunkt. Durch Bewegung, gesunde Ernährung, Gespräche mit Therapeuten und psychologischem Personal, sowie Austausch mit anderen Betroffenen, werden Möglichkeiten geschaffen Stress und Probleme abzubauen und dem Körper zur Regeneration zu verhelfen.  

Falls es für dein Kind nicht gut wäre, von dir getrennt zu werden oder es keine Betreuungsmöglichkeit gibt, können Kinder gegebenenfalls zur Maßnahme mitgenommen werden. In den meisten Reha-Kliniken gibt es ein sehr gutes Kinderprogramm, sodass die Zeit auch für deine Kinder eine angenehme Erfahrung sein kann. Durch die Entlastung vieler alltäglicher Aufgaben hast Du zudem mehr Zeit, die Du ganz bewusst alleine oder mit deinen Kindern verbringen kannst. Erkundige dich jedoch am besten im Voraus, ob die Einrichtung darauf spezialisiert ist Kinder mit Behinderung mit aufzunehmen, damit dein Kind für die Dauer der Maßnahme gut betreut werden kann. Eine Auflistung geeigneter Einrichtungen findest Du in diesem PDF-Dokument (PDF-Download) der Lebenshilfe.

Muss ich für eine Mutter/Vater-Kind-Maßnahme Urlaub nehmen?  

Nein, das musst Du nicht. Für die Mutter/Vater-Kind-Maßnahme gilt nach § 10 des Bundesurlaubsgesetzes, dass keine Urlaubstage angerechnet werden dürfen.  

Wie beantrage ich eine Maßnahme?  

Informiere dich am besten zunächst bei deinem Hausarzt und deiner Krankenkasse. Je nach Kasse kann die Beantragung sehr unterschiedlich verlaufen.

Generell wird eine Mutter/Vater-Kind-Maßnahme aber bundesweit nach § 24 SGB V als Vorsorgeleistung oder nach § 41 SGB V als medizinische Rehabilitationsleistung bei der Krankenkasse beantragt.

Der Antrag muss auf jeden Fall gemeinsam mit dem behandelnden Arzt ausgefüllt und von diesem bestätigt werden.  

In der Regel hast Du alle 4 Jahre Anspruch auf eine Kur oder Reha. In Ausnahmefällen kann eine neue Maßnahme auch früher erfolgen.

Wer bezahlt die Mutter/Vater-Kind-Maßnahme?  

Üblicherweise wird die Mutter/Vater-Kind-Kur von deiner Krankenkasse finanziert. Bei einer Mutter/Vater-Kind-Reha kann auch die Rentenversicherung der Kostenträger sein. In den meisten Fällen ist es hier jedoch auch die Krankenkasse.
Du musst eine Zuzahlung von 10 € pro Kalendertag übernehmen. Für Kinder unter 18 Jahren entfällt diese Zuzahlung. Die Zuzahlung für die Fahrkosten betragen 10 % der tatsächlichen Kosten, jedoch höchstens 10 € und mindestens 5 €. Die restlichen Fahrkosten werden ebenfalls von deiner Krankenkasse übernommen.            

Wer sucht die Einrichtung aus?

Beim Antrag kannst Du deine Wunschklinik mit angeben. Am besten begründest Du deine Wahl der Klinik gleich ausführlich. Es ist unter anderem wichtig, dass die Einrichtung für die Behandlung und Zielerreichung geeignet ist.

Wichtig: Erkundige dich gegebenenfalls auch nach Einrichtungen, die auf die Aufnahme von Familien mit einem Kind mit Behinderung spezialisiert sind. 

Auf der Seite des Müttergenesungswerkes findest Du noch weitere Informationen und auch eine Suche, die dich bei einer passenden Klinikauswahl unterstützen kann.

Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis
Bildquellen
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