Krankenversicherung
Überblick über die gesetzliche Krankenversicherung
Stand: 25.01.2024
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es einige Unterstützungsleistungen, die Du in Anspruch nehmen kannst. Manche davon sind für Eltern mit Kindern mit Behinderung besonders wichtig. Im Folgenden bekommst Du einige allgemeine Informationen über die gesetzliche Krankenversicherung und erfährst auch, welche Leistungen für Eltern mit Kindern mit Behinderung besonders relevant sein können.
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Allgemeine Informationen zur Krankenversicherung
In Deutschland gibt es eine allgemeine Versicherungspflicht und das bedeutet, dass jeder Einwohner in Deutschland eine Krankenversicherung haben muss. Viele sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Die gesetzliche Krankenversicherung wird nach dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) geregelt.
Die gesetzliche Krankenversicherung hat in erster Linie die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ganz allgemein den Gesundheitszustand zu bessern. Die Krankenversicherung finanziert also bestimmte Leistungen, die den Erhalt oder die Wiederherstellung der Gesundheit der Versicherten sichern sollen.
Versicherungsarten
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es drei Versicherungsarten. Diese stellen wir dir im Folgenden kurz vor.
Gesetzliche Pflichtversicherung
Nach § 5 SGB V besteht für bestimmte Personengruppen eine gesetzliche Versicherungspflicht. Diese gilt vor allem für Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt monatlich mehr als 538 € (Stand 2024) beträgt, aber gleichzeitig unter der sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegt. Die Versicherungspflichtgrenze ist nicht gleichbleibend, sondern wird jährlich aktualisiert.
Menschen mit einer Behinderung, die beispielsweise in einer anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) beschäftigt sind oder in einer anderen (Betreuungs- oder Pflege-) Einrichtung regelmäßig Arbeitsleistungen in einem bestimmten Umfang erfüllen sind ebenfalls pflichtversichert.
Familienversicherung
Ehepartner und Kinder können unter bestimmten Bedingungen beitragsfrei bei gesetzlich Versicherten mitversichert werden. Bei Kindern endet die beitragsfreie Familienversicherung in der Regel mit Eintritt der Volljährigkeit. Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber eine Verlängerung der Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes möglich.
Bei erwachsenen Kindern mit einer Behinderung gibt es hier eine Besonderheit. Die Altersgrenze der Familienversicherung gilt nicht für Erwachsene, die aufgrund einer Behinderung ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Jedoch muss die Voraussetzung gegeben sein, dass die Behinderung während der Familienversicherungszeit und innerhalb der sonst bestehenden Altersgrenzen eingetreten ist (§ 10 Abs. 2 Nr. 4 SGB V).
Freiwillige Versicherung
Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung. Diese Versicherungsart kommt für Menschen mit Behinderung in Frage, deren Familienversicherung endet (§ 9 SGB V).
Beiträge
Die Krankenversicherung wird zum Großteil aus den Beiträgen der Versicherten finanziert. Der Beitrag zur Krankenversicherung ist in der Regel von deinem Einkommen abhängig. Der festgeschriebene allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 %. Hierzu kommt je nach Krankenkasse noch ein Zusatzbeitragssatz hinzu, der im Jahr 2024 bei durchschnittlich 1,7 % liegt. Bei Erwerbstätigen tragen jeweils der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber den Beitragssatz zur Hälfte aus dem Arbeitsentgelt.
Aber auch hier gibt es Ausnahmen, bei denen keine Versicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, beispielsweise:
- Die Familienversicherung ist beitragsfrei
- Der Sozialhilfeträger übernimmt bei pflichtversicherten Menschen mit Behinderung, die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung erhalten, die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. In diesem Fall übernimmt der Sozialhilfeträger auch die Kosten der Beiträge einer freiwilligen Versicherung.
- Bei Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung übernimmt der Träger der Einrichtung die Krankenversicherungsbeiträge, solange der Beschäftigte nicht mehr als 20 % der monatlichen Bezugsgröße verdient (§ 235 Abs. 3 SGB V). Das sind 707 € im Monat (Stand 2024).
Weiterführende Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung findest Du auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Häufige Fragen
- Kann ich zu Hause bleiben, wenn mein Kind krank ist?
- Wer übernimmt die Kosten, wenn mein Kind ins Krankenhaus muss?
- Wer kümmert sich um mein Kind, wenn ich krank bin und sonst niemand Zeit hat?
- Kann ich auf Kur fahren, wen ich durch die Pflege meines Kindes erholungsbedürftig bin?
- Was umfasst eigentlich die Häusliche Krankenpflege?
Auf diese und viele weitere Fragen findest Du in unseren Fachbeiträgen Antworten. In unseren weiteren Fachbeiträgen zum Thema “Krankenversicherung” bekommst Du darüber noch weitere Informationen. Du kannst auch eine Frage zu dem Thema in unsere Community stellen.
Die hier vorgestellten Regelungen beziehen sich nur auf gesetzlich Versicherte, da hier einheitliche Richtlinien gelten. Bei privaten Krankenversicherungen müssen die Leistungen immer im Einzelnen abgeklärt werden, da sie vom jeweiligen Vertrag abhängen.
Weiterführende Informationen
- Auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes findest Du weitere Informationen zum Thema Krankenversicherung.
- Ebenso im Ratgeber “Gesetzliche Krankenversicherung” auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit
- Informationen zur Pflegeversicherung findest Du in unserem Fachbeitrag “Alles rund um die Pflegeversicherung”
- Im Wegweiser für Menschen mit Behinderung auf der Seite des Zentrums Bayern Familie und Soziales
Quellenverzeichnis
- Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. (Hrsg.) (2020). Recht auf Teilhabe. Ein Wegweiser zu allen wichtigen sozialen Leistungen für Menschen mit Behinderung. Lebenshilfe-Verlag.
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/gkv.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/index.html#BJNR024820988BJNE008301119
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/
- https://www.gkv-spitzenverband.de/
- http://www.intakt.info/informationen-und-recht/krankenversicherung/
Bildquellen
- https://de.123rf.com/lizenzfreie-bilder/krankenversicherung.html?&sti=mbrfnegqlmqxxa4wru|&mediapopup=44925171