Familie und Freizeit
Was ist eine Kurzzeiteinrichtung (Kurzzeitwohnen) für Kinder mit Behinderung?
Stand: 09.10.2024
Kurzzeiteinrichtungen bieten die Möglichkeit einer zeitweisen Entlastung von Familien mit einem Kind mit Behinderung. Im Folgenden erfährst Du unter anderem was eine Kurzzeiteinrichtung ist, wie die Finanzierung aussieht und wo Du geeignete Anbieter findest.
Bildquelle: iStock.com/GaryRadler
Was sind Kurzzeiteinrichtungen?
Kurzzeiteinrichtungen für Menschen mit Behinderung sind Einrichtungen, die für eine gewisse Zeit die Betreuung, Pflege und die Förderung und Freizeitgestaltung deines Kindes übernehmen. Es gibt Kurzzeitwohnangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung.
Die Familie kann dadurch für eine Zeit entlastet werden und es schafft Freiräume zur Erholung. Während dieser Zeit kannst Du als Elternteil in den Urlaub fahren oder einfach Zuhause wieder etwas Kraft und Energie auftanken. Dein Kind kann auch einen Teil der Ferien im Kurzzeitwohnen verbringen.
Kurzzeiteinrichtungen stellen auch eine mögliche Übergangslösung dar, falls noch keine passende Wohnmöglichkeit für dein Kind vorhanden ist oder ihr das Ausziehen von Zuhause einmal testen möchtet. So kann dein Kind die Wohnsituation außerhalb des Elternhauses kennen lernen und auch Du kannst dich mit einem eventuell anstehenden Auszug vertraut machen.
Kurzzeitplätze können auch in Notsituationen eine Möglichkeit darstellen, falls die Betreuung zuhause nicht möglich ist.
Wie sieht die Finanzierung aus?
Die Finanzierung des Aufenthalts in einer Kurzzeiteinrichtung gestaltet sich meist als eine „Mischfinanzierung“.
Häufig wird der Aufenthalt durch Leistungen der Pflegeversicherung finanziert. Voraussetzung dafür ist, dass dein Kind mindestens den Pflegegrad 2 hat.
Für die Inanspruchnahme von Kurzzeit- und Verhinderungspflegeleistungen steht dir bis zu jeweils maximal acht Wochen ein Höchstbetrag von 3.539 € zur Verfügung.
Mit Hilfe des Entlastungsbetrags, der bis zu 131 € im Monat beträgt, kannst Du weitere anfallende Kosten in der Kurzzeitpflege bezahlen. In der Zeit der Kurzzeitpflege werden beispielsweise Unterbringung und Verpflegung von der Pflegekasse nicht bezuschusst.
Teilweise kann der Aufenthalt in einer Kurzzeiteinrichtung auch durch die Krankenversicherung oder durch den zuständigen Eingliederungshilfeträger finanziert werden. In diesen Fällen ist auch kein Pflegegrad notwendig.
Es ist auch möglich das Kurzzeitwohnen als Selbstzahler zu finanzieren.
In der Regel beraten dich die Einrichtungen, die Kurzzeitwohnen anbieten, individuell über Finanzierungsmöglichkeiten. Dort fragst Du am besten direkt nach und besprichst alles weitere. Sie unterstützen auch bei der Antragstellung.
Wie sieht die Antragsstellung aus?
Im Vorfeld solltest Du einen Antrag beim zuständigen Leistungsträger (zum Beispiel bei der Pflegekasse) für die Kostenübernahme stellen, jedoch kann die Antragstellung je nach Notwendigkeit auch kurzfristig erfolgen.
Pflegeeinrichtungen müssen in der Regel für die Erbringung von Kurzzeitpflege durch die Pflegekasse zugelassen sein. In begründeten Einzelfällen ist die Kurzzeitpflege aber auch in einer Einrichtung der Behindertenhilfe möglich, wenn eine von der Pflegekasse zugelassene Einrichtung zur Kurzzeitpflege für die Person nicht zumutbar erscheint oder der Besuch nicht möglich ist. Gesetzliche Grundlage ist § 42 SGB XI.
Wichtig zu wissen: Nicht alle denkbaren Gründe für die Kostenübernahme sind bei der Verhinderungs- und der Kurzzeitpflege genau definiert. Gründe können beispielsweise Krankheit, Überbelastung oder Urlaub sein. In der Regel wird jeder triftige Grund für die Notwendigkeit vom Leistungsträger akzeptiert.
Planst Du eine Urlaubsreise solltest Du dich spätestens ein Jahr im Voraus nach einem geeigneten Platz in einer Kurzzeiteinrichtung umzusehen, da diese Plätze meist sehr gefragt sind.
Welche Aufenthaltsdauer ist möglich?
Die Aufenthaltsdauer kannst Du mit der anbietenden Einrichtung besprechen. Normalerweise kann diese zwischen mehreren Tagen und Wochen variieren.
Jedoch musst Du dich unbedingt im Vorfeld über anfallende Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten informieren.
Wo finde ich Anbieter?
Kurzzeitwohnmöglichkeiten werden zum Beispiel
- von eigenständigen Kurzzeiteinrichtungen oder
- in bestehenden Wohngruppen (Einrichtungen der Behindertenhilfe) angeboten.
Einige Anlaufstellen zum Thema Kurzzeitwohnen für Bayern findest Du in unserer Adressdatenbank.
Weiterführende Informationen
- Video des BR24 auf YouTube "Auszeit von der Pflege: Wie eine Gesetzesänderung das Leben für die Familien leichter macht"
- Unser Fachbeitrag zum Thema Verhinderungspflege
- Unser Fachbeitrag zum Thema Entlastungsbetrag
- Unser Fachbeitrag zum Thema Haushaltshilfe bei Krankheit
Quellenverzeichnis
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/kurzzeitpflege.html
- https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2162_A_13401
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__39.html
- http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__42.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__42a.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__53.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__61.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__65.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__39c.html
- https://www.lebenshilfe-bayern.de/fileadmin/user_upload/09_publikationen/fachpublikationen/kinder_jugendliche/lhlv_leb_dworschak_studie_kurzzeitwohnen_260515.pdf
- https://www.lv-koerperbehinderte-bw.de/pdf/LVKM_Kurzzeit_2015_WEB.pdf
