Was ist eine Kurzzeiteinrichtung/Kurzzeitwohnen für Kinder mit Behinderung?

Familie und Freizeit

Was ist eine Kurzzeiteinrichtung/Kurzzeitwohnen für Kinder mit Behinderung?

Stand: 09.10.2024

Kurzzeiteinrichtungen bieten die Möglichkeit einer zeitweisen Entlastung von Familien mit einem Kind mit Behinderung. Im Folgenden erfährst Du unter anderem was eine Kurzzeiteinrichtung ist, wie die Finanzierung aussieht und wo Du geeignete Anbieter findest.

Bildquelle: iStock.com/GaryRadler 

Was sind Kurzzeiteinrichtungen?

Kurzzeiteinrichtungen für Menschen mit Behinderung sind Einrichtungen, die für eine gewisse Zeit die Betreuung, Pflege und die Förderung und Freizeitgestaltung deines Kindes übernehmen.
Die Eltern und die Familie können dadurch für eine Zeit entlastet werden und es schafft Freiräume zur Erholung. Während dieser Zeit kannst Du in den Urlaub fahren oder einfach Zuhause wieder etwas Kraft und Energie auftanken. Dein Kind kann auch einen Teil der Ferien im Kurzzeitwohnen verbringen.
Kurzzeiteinrichtungen stellen auch eine mögliche Übergangslösung dar, falls noch keine passende Wohnmöglichkeit für dein Kind vorhanden ist oder ihr das Ausziehen von Zuhause im Vorfeld einmal testen möchtet. So kann dein Kind die Wohnsituation außerhalb des Elternhauses kennen lernen und auch Du kannst dich mit einem eventuell anstehenden Auszug vertraut machen.

Kurzzeitplätze können auch in Notsituationen eine Möglichkeit darstellen, falls die Betreuung zuhause nicht möglich ist.  

Es gibt Kurzzeitwohnangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung. 

Wie sieht die Finanzierung aus?

Die Finanzierung des Aufenthalts in einer Kurzzeiteinrichtung gestaltet sich meist als eine „Mischfinanzierung“. Häufig wird der Aufenthalt aber durch Leistungen der Pflegeversicherung finanziert. Voraussetzung dafür ist, dass dein Kind mindestens den Pflegegrad 2 hat. 

Die Kurzzeitpflege, wenn Du sie mit der Verhinderungspflege kombinierst, wird bis maximal acht Wochen bezuschusst. Du kannst noch nicht aufgebrauchte Leistungen der Verhinderungspflege in Leistungen für die Kurzzeitpflege umwandeln. Dann steht dir aus den kombinierten Mitteln für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege ein Höchstbetrag von 3386 € (1774 € + 1612 €) pro Kalenderjahr zur Verfügung, den Du für die Finanzierung des Aufenthalts in einer Kurzzeiteinrichtung nutzen kannst (§ 42 Abs. 2 SGB IX).

Mit Hilfe des Entlastungsbetrags, der bis zu 125 € im Monat beträgt, kannst Du weitere anfallende Kosten in der Kurzzeitpflege bezahlen. In der Zeit der Kurzzeitpflege werden beispielsweise Unterbringung und Verpflegung nicht bezuschusst.  

Ab dem 01.01.2025 gibt es Änderungen im Bereich der Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Die anstehenden Änderungen kannst Du hier auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums nachlesen.

Teilweise kann der Aufenthalt in einer Kurzzeiteinrichtung auch durch die Krankenversicherung oder durch den zuständigen Eingliederungshilfeträger finanziert werden.  

Oftmals beraten dich die Einrichtungen, die eine Kurzzeitunterbringung anbieten, individuell über Finanzierungsmöglichkeiten. Dort fragst Du am besten direkt nach.

Wie sieht die Antragsstellung aus?

Planst Du eine Urlaubsreise solltest Du dich spätestens ein Jahr im Voraus nach einem geeigneten Platz in einer Kurzzeiteinrichtung umzusehen, da diese Plätze meist sehr gefragt sind.

Im Vorfeld solltest Du einen Antrag beim zuständigen Leistungsträger (zum Beispiel bei der Pflegekasse) für die Kostenübernahme stellen, jedoch kann die Antragstellung je nach Notwendigkeit auch kurzfristig erfolgen.

Pflegeeinrichtungen müssen in der Regel für die Erbringung von Kurzzeitpflege durch die Pflegekasse zugelassen sein. In begründeten Einzelfällen ist die Kurzzeitpflege aber auch in einer Einrichtung der Behindertenhilfe möglich, wenn eine von der Pflegekasse zugelassene Einrichtung zur Kurzzeitpflege für die Person nicht zumutbar erscheint oder der Besuch nicht möglich ist. Gesetzliche Grundlage ist § 42 SGB XI

Wichtig zu wissen: Nicht alle denkbaren Gründe für die Kostenübernahme sind bei der Verhinderungs- und der Kurzzeitpflege genau definiert. Gründe können beispielsweise Krankheit, Überbelastung oder Urlaub sein. In der Regel wird jeder triftige Grund für die Notwendigkeit vom Leistungsträger akzeptiert.

Welche Aufenthaltsdauer ist möglich?

Die Aufenthaltsdauer kannst Du mit der anbietenden Einrichtung besprechen. Normalerweise kann diese zwischen mehreren Tagen und Wochen variieren.

Jedoch musst Du dich unbedingt im Vorfeld über anfallende Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten informieren. Es ist auch möglich das Kurzzeitwohnen als Selbstzahler zu finanzieren. 

Wo finde ich Anbieter?

Kurzzeitwohnmöglichkeiten werden zum Beispiel von eigenständigen Kurzzeiteinrichtungen oder in bestehenden Wohngruppen (Einrichtungen der Behindertenhilfe) angeboten.

Einige Anlaufstellen zum Thema Kurzzeitwohnen für Bayern findest Du in unserer Adressdatenbank

Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis
Bildquellen