Erste Schritte - diese Hilfen gibt es

Recht

Erste Schritte - diese Hilfen gibt es

Stand: 26.07.2024

Wir wissen, wie schwierig es ist sich im Dschungel der Gesetze, Paragraphen und Anträge zurechtzufinden und die Leistungen zu erhalten, die einem tatsächlich zustehen. In diesem Fachbeitrag möchten wir dir daher Antworten auf die folgenden Fragen geben: Welche Hilfen gibt es? Worauf habe ich Anspruch? Was muss ich wie und wo beantragen? Wie komme ich an diese Hilfen? Worauf muss ich achten? Was mache ich, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Bildquelle: © Brian Jackson/ 123RF.com 

Welche Hilfen gibt es?

In verschiedenen Lebenssituationen kann es sein, dass Du Anspruch auf bestimmte Leistungen hast, die dich bei der Bewältigung der jeweiligen Situation unterstützen können. Die Leistungen werden, je nachdem, welche Umstände gerade bei dir vorliegen, von unterschiedlichen Leistungsträgern gezahlt. Im Folgenden bekommst Du eine Übersicht über einige der geläufigsten Leistungen für Eltern eines Kindes mit Behinderung, in welcher Form diese Leistungen erbracht werden und welche Anbieter es gibt.

Anträge stellen bei der Pflegekasse

LeistungFormAnbieter 

Leistungen bei häuslicher Pflege

§§ 36-38 SGB XI

Pflegesachleistung, Pflegegeld, Kombinationsleistungbeispielsweise FUD und FED, Ambulante Pflegedienste

Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson

§ 39 SGB XI

Ersatzpflegekraft für max. sechs Wochen (pro Kalenderjahr) bei Krankheit, Urlaub oder anderer Verhinderung der Pflegeperson (Aufstocken mit noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege möglich). Für pflegebedürftige Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, der Pflegegrade 4 & 5, gilt hier bereits das sogenannte Entlastungsbudget.beispielsweise FED und FUD, ambulante Pflegedienste

Tages- und Nachtpflege

§ 41 SGB XI

Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, Zulassung der Einrichtung nach § 71 SGB XI notwendigbeispielsweise Orts- und Kreisvereinigungen der Lebenshilfe, weitere Träger (regional unterschiedlich)

Kurzzeitpflege

§ 42 SGB XI

Vollstationäre Pflege für max. acht Wochen pro Kalenderjahr
(Kombination mit noch nicht in Anspruch genommene Mittel der Verhinderungspflege möglich)
beispielsweise Orts- und Kreisvereinigungen der Lebenshilfe sowie weitere Kurzzeitpflegeeinrichtungen verschiedener Träger

Zusätzliche Betreuungsleistungen/Entlastungsbetrag

§ 45 b SGB XI

beispielsweise Leistungen der Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Leistungen der ambulanten Pflegedienstebeispielsweise Kurzzeitpflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste, Anbieter von Offenen Hilfen

Anträge stellen bei der Krankenkasse

LeistungFormAnbieter

Häusliche Krankenpflege (auch im Kindergarten, in der Schule  oder der WfbM möglich)

§ 37 SGB V 

Grund - und Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Versorgung bis max. vier Wochen je Krankheitsfallbeispielsweise Sozialstation, ambulanter Pflegedienst, FED und FUD, Einzelperson 
Haushaltshilfe
§ 38 SGB V
Übernehmen der Tätigkeiten im Haushalt, max. bis 26 Wochen, Voraussetzung: 12 jähriges Kind im Haushalt oder ein Kind mit Behinderung beispielsweise Sozialstation, FUD und FED, Einzelperson 


 

Anträge stellen beim Sozialamt 

LeistungFormAnbieter 

Hilfe zur Pflege

§§ 61-66 SGB XII 

beispielsweise Pflegegeld, Pflegesachleistungen (nachrangig gegenüber Leistungen der Pflegeversicherung) durch das Sozialamtbeispielsweise Sozialstation, FED und FUD, Einzelperson

Hilfe zur Weiterführung des Haushalts

§ 70 SGB XII

ergänzende Leistung, wenn Haushaltshilfe nach § 38 SGB V bereits ausgeschöpft istbeispielsweise Sozialstation, FED und FUD, Einzelperson

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

§§ 41-46 SGB XII 

Lebenshaltungskosten für erwachsene Menschen mit Behinderungbeispielsweise verschiedene Wohnformen

Anträge stellen beim Jugendamt

LeistungFormAnbieter

Hilfe zur Erziehung

§ 27 SGB VIII

pädagogische und therapeutische Leistungen 
(Ziel: Kind in der Entwicklung unterstützen)
beispielsweise FED und FUD, Jugendamt, Verbände der freien Wohlfahrtspflege

Hilfe für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung

§ 35a SGB VIII

pädagogische und therapeutische Leistungenbeispielsweise FED und FUD, Jugendamt, Verbände der freien Wohlfahrtspflege

Wie komme ich an diese Hilfen?

In der Regel ist die Voraussetzung für jede Leistung und damit auch für jede Hilfe, dass Du einen Antrag an den zuständigen Leistungsträger stellst.

In unserem Fachbeitrag "Antragstellung" findest Du erste Informationen und einige Tipps rund um das Thema Antragstellung.

Auch unser Fachbeitrag „Musterschreiben - wie verfasse ich ein Schreiben?“ unterstützt dich bei der Formulierung von Anträgen und zeigt dir, wo und wie Du bestimmte Leistungen und Hilfen beantragen musst.

Worauf muss ich achten?

Wichtig ist auf bestehende Fristen zu achten und dass Du jeden Antrag so gut und ausführlich wie möglich begründest. Außerdem solltest Du Anträge immer schriftlich einreichen und dir von allen Schreiben eine Kopie anfertigen. Dann kannst Du zu jederzeit nachweisen, was Du wann und wo beantragt hast.

Was mache ich, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Wenn dein Antrag abgelehnt wird, kannst Du immer Widerspruch einlegen!

Alles was mit einer Antragstellung im Sozialrecht zu tun hat, haben wir dir als Überblick in unserem Fachbeitrag "Antrag, Widerspruch, Klage - ein Überblick" zusammengestellt.

Leistungen zur Teilhabe

Für Leistungen zur Teilhabe (§ 4 SGB IX) ist kein einheitlicher Träger zuständig. Im Zusammenhang mit Leistungen zur Teilhabe nennt man diese Träger auch Rehabilitationsträger. 

Es gibt folgende Rehabilitationsträger:

TrägerAufgabenbereiche
Gesetzliche KrankenkasseErbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
Gesetzliche RentenversicherungLeistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
Gesetzliche UnfallversicherungLeistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen sowie Leistungen zur sozialen Teilhabe
Bundesagentur für ArbeitLeistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
EingliederungshilfeLeistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe an Bildung sowie Leistungen zur sozialen Teilhabe
Öffentliche JugendhilfeLeistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe an Bildung sowie Leistungen zur sozialen Teilhabe

Der zuständige Rehabilitationsträger ist auch dafür zuständig weitere verantwortliche Leistungsträger miteinzubeziehen und ein Teilhabeplanverfahren durchzuführen.

Ausführliche Informationen findest Du in unserem Fachbeitrag zum Thema “Leistungen zur Teilhabe”

Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis
Bildquellen
  • https://de.123rf.com/photo_80026162_frustrierter-und-%C3%BCberarbeiteter-gesch%C3%A4ftsmann-der-seinen-kopf-uner-einen-laptop-computer-begr%C3%A4bt-der-um-hilfe.html?term=help%2Bhead%2Bunder%2Blaptop&vti=ml6o3ixydwytynqdb9-1-1
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