Häusliche Krankenpflege

Krankenversicherung

Häusliche Krankenpflege

Stand: 17.05.2023

Die häusliche Krankenpflege ist eine wichtige Form der Versorgung für viele Menschen, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung auf Unterstützung angewiesen sind. Sie ermöglicht es den Betroffenen, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben und dennoch eine professionelle pflegerische und medizinische Versorgung zu erhalten. In dem folgenden Fachbeitrag möchten wir dir einen Überblick über die häusliche Krankenpflege geben.

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Was ist häusliche Krankenpflege?

Die häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, die unabhängig vom Alter erbracht wird. Wenn Du in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert bist, dann kannst Du im Rahmen der häuslichen Krankenpflege von einem Pflegedienst unterstützt werden. 

Ein Beispiel: Nach einem Krankenhausaufenthalt benötigt ein Patient zu Hause noch Unterstützung bei der medizinischen Versorgung. Dann kann der Arzt unter bestimmten Voraussetzungen häusliche Krankenpflege verordnen.

Die häusliche Krankenpflege kann im eigenen Zuhause, in der Familie oder an einem anderen geeigneten Ort, zum Beispiel in besonderen Wohnformen oder der Schule, durchgeführt werden. Rechtliche Grundlage ist § 37 SGB V.  

Was sind die Voraussetzungen?

Damit ein Patient Anspruch auf häusliche Krankenpflege hat, müssen verschiedene Anforderungen erfüllt sein:

  • der Patient kann sich nicht selbst pflegen
     
  • andere Personen im Haushalt können den Patienten nicht pflegen
     
  • eine ärztliche Verordnung für die häusliche Krankenpflege
     
  • die Krankenkasse muss die ärztliche Verordnung genehmigen

Was ist das Ziel der häuslichen Krankenpflege?

Häusliche Krankenpflege kann verschiedene Ziele haben. Immer geht es aber darum, den Patienten bestmöglich zu unterstützen und zu pflegen. 

Die häusliche Krankenpflege gibt es, damit:

  • die Patienten so schnell wie möglichst aus dem Krankenhaus zurück nach Hause kommen können oder gar nicht erst ins Krankenhaus müssen. Das nennt man auch Krankenhausvermeidungspflege. Diese ist bis zu vier Wochen je nach Krankheitsfall möglich. In medizinisch begründeten Fällen ist diese auch länger möglich.  

    Ein Beispiel: Du bist alleinerziehend und musst eigentlich ins Krankenhaus. Bis Du eine Betreuung für dein Kind organisieren kannst, wirst Du zuhause unterstützt und gepflegt.  
     
  • das Ergebnis der ärztlichen Behandlung so lange wie möglich bleibt. Das nennt man auch Sicherungspflege.  

    Ein Beispiel: Dein erwachsenes Kind mit Behinderung kann die Medikamente nicht eigenständig einnehmen. Der Pflegedienst hilft dabei, dass die Medikamente richtig eingenommen werden.
     
  • die Patienten schnell und optimal versorgt werden können, wenn ihre Krankheit schlimmer wird oder die Einschränkung sehr groß ist. Das nennt man Unterstützungspflege. Dieser Fall tritt vor allem nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Operation auf.

    Ein Beispiel: Du hattest einen Unfall und hast dir beide Arme gebrochen. Deshalb benötigst Du z. B. Hilfe im Haushalt oder beim Anziehen.  

Was gehört zur häuslichen Krankenpflege?

Es gibt ganz verschiedene Krankheitsfälle. Deswegen gibt es auch verschiedene Arten der häuslichen Krankenpflege, um den Patienten so gut wie möglich zu unterstützen:

  • die Behandlungspflege
     
  • die Grundpflege
     
  • die hauswirtschaftliche Versorgung
     
  • die Unterstützungspflege

Oft benötigen Patienten die Behandlungspflege. Bei dieser Art der häuslichen Krankenpflege soll der Gesundheitszustand nach einer ärztlichen Behandlung gesichert werden, damit der Patient auch noch weiterhin gesund werden bzw. bleiben kann. Bei der Behandlungspflege werden medizinische Hilfeleistungen erbracht, die auch von einer Pflegekraft geleistet werden können und für die kein Arzt benötigt wird. Dazu zählen z. B. Injektionen oder Verbandswechsel.

Manche Patienten brauchen Pflege, die weiter geht. Die sogenannte Grundpflege schließt auch Körperpflege und Ernährung mit ein.  

Wenn sich die Pflege nicht nur auf den Patienten, sondern auch auf seinen Haushalt bezieht, dann spricht man von der hauswirtschaftlichen Versorgung. Hier übernehmen Pflegekräfte Aufgaben im Haushalt, die helfen, den Patienten zu versorgen, z. B. kochen, einkaufen oder putzen.  

Wenn der Patient wegen einer schweren Krankheit oder bei einer akuten Verschlimmerung, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Operation, Pflege benötigt, dann benötigt er meistens Unterstützungspflege. Die Unterstützungspflege umfasst die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung und greift nur, wenn der Patient maximal Pflegegrad 1 hat. Bei allen höheren Pflegegraden kann in diesem Fall eine Leistung der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden.

Häusliche Krankenpflege und Pflegegrad

Manchmal haben Patienten, die häusliche Krankenpflege brauchen, einen Pflegegrad. 

Dann gibt es ein paar Ausnahmen:

  • Wenn Patienten (höchstens) Pflegegrad 1 haben können sie Behandlungspflege, Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung beziehen. Außerdem können sie im Ausnahmefall in stationäre Pflegeeinrichtungen gehen. Dieser Ausnahmefall gilt, wenn der Patient mindestens sechs Monate einen besonders hohen Behandlungspflegebedarf hat.
     
  • Wenn Patienten Pflegegrad 2 bis 5 haben, können sie nur Behandlungspflege beziehen. Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung gibt es nur, wenn es im Rahmen der Krankenhausvermeidungspflege passiert.

Ausführlich nachlesen kannst Du das auch nochmal in diesem PDF zum Thema Häusliche Krankenpflege der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.  

Häusliche Krankenpflege in besonderen Wohnformen

Bei Menschen mit Behinderung, die in besonderen Wohnformen häusliche Krankenpflege benötigen, gibt es weitere Anforderungen zu beachten:

  • Der Patient braucht eine ständige Überwachung und Versorgung durch eine Pflegefachkraft, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt.
     
  • Der Patient benötigt Maßnahmen, die nur von einem ausgebildeten Fachpersonal durchgeführt werden können. Einfache Maßnahmen müssen in der Regel vom Personal der Wohneinrichtung erbracht werden, wenn Personal den ganzen Tag anwesend ist.

Die Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie für die „Behandlungspflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe der behinderte Menschen“ kannst Du auf der Seite des Gemeinsamen Bundesausschusses genau nachlesen.  

Welche Kosten entstehen?

Du gibst dem Pflegedienst (dieser muss einen Vertrag mit der Krankenkasse haben) die von der Krankenkasse genehmigte Verordnung deines Arztes für die häusliche Krankenpflege. Danach rechnet der Pflegedienst die Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab.

Allerdings musst Du pro Tag 10 % der Kosten für längstens 28 Tage im Kalenderjahr und pro Verordnung zusätzlich 10 € zahlen. Vorausgesetzt Du bist nicht von der Zuzahlungspflicht befreit. Ebenso gibt es für die Zuzahlungen eine Belastungsgrenze, ab der keine Zuzahlungen mehr erfolgen müssen. Diese liegt bei 2 % des jährlichen Familienbruttoeinkommens und bei 1 % für chronisch Kranke. Eine Beispielrechnung hierzu findest Du in unserem Fachbeitrag zum Thema „Kosten Krankenhausaufenthalt“.

Welche Besonderheiten gibt es bei psychischen Erkrankungen?

Auch die Psyche kann erkranken. Wenn dann eine Krankenpflege benötigt wird, spricht man von psychiatrischer Krankenpflege. Diese darf nur von bestimmten Ärzten oder Psychotherapeuten verordnet werden. Ein Hausarzt muss sich vor der Verordnung mit einem Facharzt absprechen.  

Außerdem muss es möglich sein, dass der Zustand des Patienten sich durch die Krankenpflege besser werden kann. Die Grundlage ist dann ein Behandlungsplan des Arztes, in dem jeder Schritt einzeln niedergeschrieben wird.  

Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis
Bildquellen
  • https://stock.adobe.com/de/images/a-young-red-haired-woman-sits-in-sportswear-on-a-bed-with-a-broken-arm-bandaged-in-a-cast-careless-cycling-on-a-cycle-road-dangerous-sport-accident/293287348?asset_id=293287348