Medizinische Versorgung
Mein Kind im Krankenhaus
Stand: 14.11.2023
Ein Krankenhausaufenthalt kann das Kind und die Eltern vor einige Herausforderungen stellen. Beispielsweise die Wahl der Klinik, wer die Kosten übernimmt und ob mit dem Kind eine Begleitperson aufgenommen werden darf. Im Folgenden Fachbeitrag möchten wir dir daher einige Informationen rund um den Krankenhausaufenthalt deines Kindes geben.
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Hinweis: Solltest Du privat versichert sein, dann informiere dich am besten direkt bei deiner Krankenversicherung, welche Leistungen in welchem Umfang übernommen werden. Im Gegensatz zu der gesetzlichen Krankenversicherung können hier andere Regelungen gelten. Es kommt dabei darauf an, was im konkret abgeschlossenen Tarif und Vertrag vereinbart wurde.
Worauf kann ich bei der Wahl der Klinik achten?
Vor der Aufnahme eines Menschen mit Behinderung im Krankenhaus ist es besonders wichtig, eine gute Verständigung mit dem Krankenhauspersonal zu gewährleisten und die Fähigkeiten sowie Unterstützungsbedarfe der betroffenen Person mitzuteilen. Wenn Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe leben oder von Diensten der Eingliederungshilfe betreut werden, sollten die Mitarbeitenden der Eingliederungshilfeeinrichtungen sich mit dem Krankenhauspersonal bezüglich Zuständigkeiten und Aufgabenbereichen abstimmen. Hierbei kann die Liste von Gesichtspunkten für Abstimmung und Absprachen (PDF-Download) helfen, die vom Arbeitskreis Gesundheitspolitik der Fachverbände für Menschen mit Behinderung erarbeitet wurde, um die Kooperation zu verbessern und Missverständnisse zu vermeiden.
Wenn sich die Möglichkeit ergibt, kann es sinnvoll sein sich bei längeren Klinikaufenthalten vorab ein Bild von der Klinik zu machen, um die neue Umgebung zu erkunden und sich mit dem Personal vertraut zu machen. Du kannst dich auch bei der Klinik informieren, ob speziell geschultes Pflegepersonal in der Klinik arbeitet, welches das nötige Spezialwissen und die Erfahrung in der Behandlung von Menschen mit Behinderung verfügt. Das gilt auch für Ärzte die in inklusiver Medizin geschult sind. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Fehlen speziell geschulten Personals oder Ärzten für inklusive Medizin in der Klinik, nicht zwangsläufig bedeutet, dass die Behandlung unzureichend und dein Kind dort nicht gut aufgehoben ist. Diese Aspekte sind lediglich Empfehlungen, um die Versorgung von Menschen mit Behinderung zu verbessern, können jedoch keine Garantie für den Behandlungserfolg bieten.
Wenn dein Arzt dir ein Krankenhaus zuweist und Du mit deinem Kind jedoch in ein anderes Krankenhaus möchtest, kann es sein, dass dir alle Mehrkosten für eventuell höhere Aufwendungen (z. B. Fahrkosten) ganz oder teilweise auferlegt werden können. Deinen Wunsch kannst Du gegenüber dem behandelnden Arzt dennoch äußern und am besten auch erläutern, weshalb Du ein anderes Krankenhaus als geeigneter für dein Kind erachtest.
Eltern sind in der Regel die Experten für ihr Kind. Sie können besser verstehen, was ihr Kind gerade möchte oder braucht, als das Krankenhauspersonal. Es ist daher sehr wichtig, dass zwischen den Eltern und dem Krankenhauspersonal eine gute Kommunikation stattfindet. Wenn Du mit deinem Kind im Krankenhaus bist, kann es auch zwischen dir und dem Krankenhauspersonal zu Missverständnissen kommen. Das ist nicht unüblich. Es ist in einer solchen Situation jedoch wichtig weiterhin im Austausch zu bleiben und zu versuchen sich in die andere Seite hineinzuversetzen. Das gilt für beide Seiten. Dadurch können die Missverständnisse gelöst und eine bestmögliche Versorgung für dein Kind ermöglicht werden.
Auf der Seite weisse-liste.de kannst Du nach passenden Krankenhäusern für die Behandlung deines Kindes suchen.
Wer übernimmt die Kosten des Krankenhausaufenthaltes?
In der Regel übernimmt die Krankenkasse die Kosten für den Krankenhausaufenthalt. Dabei sind die Kosten für unter anderem die ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei- und Verbandsmitteln, Heilmitteln, Hilfsmitteln und anfallende Kosten für Operationen enthalten. Ein Eigenanteil muss dennoch geleistet werden, wenn es sich um eine stationäre Krankenhausbehandlung handelt. Diese beläuft sich auf 10 € pro Tag für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr. Dabei zählen Aufnahme und Entlassungstag als ganzer Tag. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Die Zuzahlung muss Du beispielsweise nicht leisten, wenn es sich um eine vor-, nach- oder teilstationäre Behandlung handelt oder dein Kind noch keine 18. Jahre alt ist. Ebenfalls kannst Du von der Zuzahlung befreit werden, wenn deine Belastungsgrenze erreicht ist (§ 62 SGB V).
Mehr zu den Krankenhauskosten findest Du in unserem Fachbeitrag „Kosten bei einem Krankenhausaufenthalt“.
Kann ich mit meinem Kind im Krankenhaus aufgenommen werden?
Bei Bedarf kann eine Begleitperson bei einem Krankenhausaufenthalt mit aufgenommen werden. Wenn zusätzlich eine medizinische Notwendigkeit besteht, bei der eine Begleitperson mit aufgenommen werden muss, dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Vor einem Krankenhausaufenthalt ist es erforderlich, dass ein Arzt die medizinische Notwendigkeit einer Begleitperson bescheinigt. Letztendlich liegt jedoch die Entscheidung darüber, ob eine Begleitung erforderlich ist oder nicht, beim Arzt im Krankenhaus. Die ärztliche Bescheinigung dient dem Krankenhausarzt als Unterstützung bei seiner Entscheidungsfindung. Bei Akutfällen kann daher auch im Krankenhaus die Notwendigkeit einer Begleitung bestätigt werden.
Du kannst für die Begleitung deines Kindes auch solange von der Arbeit freigestellt werden,wie es medizinisch Notwendig ist, dass Du dein Kind im Krankenhaus begleitest. Du erhältst dann Krankengeld und die Krankenkasse übernimmt den Lohnausfall in Höhe von 70 % deines Bruttogehalts, höchstens jedoch 90 % des Nettogehalts (§ 44b SGB V).
Falls dein Kind noch unter 12 Jahre alt ist, kannst Du für den Krankenhausaufenthalt auch die Kinderkrankentage in Anspruch nehmen, die dir zustehen. Wenn dein Kind von einem Mitarbeiter der Eingliederungshilfe begleitet wird, dann trägt der Eingliederungshilfeträger die Kosten für die Begleitung.
Darüber hinaus gibt es noch weitere Aspekte die beachtet werden müssen, wenn Du dein Kind begleiten möchtest. Diese und auch Vor- und Nachteile einer Begleitung durch Angehörige findest Du auf der Seite der Lebenshilfe. Darüber hinaus findest Du dort auch für die Geltendmachung deines Anspruchs auf Begleitung eine Checkliste zur Assistenz im Krankenhaus (PDF-Download).
Was sollte ich noch beachten?
Wenn deinem Kind Pflegegeld zusteht, dann wird dieses während der ersten 28 Tage des Krankenhausaufenthaltes weitergezahlt. Ab dem 29. Tag wir kein Pflegegeld mehr solange gezahlt, bis die Pflege deines Kindes wieder zuhause stattfindet und nicht als häusliche Krankenpflege von der Krankenkasse übernommen wird.
Was gibt es noch für hilfreiche Informationen und Tipps?
Schreibe dir am besten eine Liste mit allen Dingen die Du für den Krankenhausaufenthalt mitnehmen möchtest. Denke dabei nicht nur an dein Kind, sondern auch an dich. Darunter sollten die notwendigen Dokumente für die Aufnahme ins Krankenhaus, gegebenenfalls medizinische Unterlagen für den Arzt, gemütliche Kleidung, Hygieneartikel, gegebenenfalls Unterhaltungsgegenstände, wie beispielsweise Musik oder Buntstifte und Papier und Lieblingsgegenstände deines Kindes sein. Falls dein Kind ein Ich-Buch besitzt, solltet ihr dieses ebenfalls mit einpacken. Falls Du selbst regelmäßig Medikamente einnehmen muss, dann denke auch unbedingt daran, ausreichend davon einzupacken.
Wenn Du mit deinem Kind in ein Krankenhaus aufgenommen wirst und zuhause noch andere Familienmitglieder sind, die jünger als 12 Jahre alt sind oder eine Behinderung haben und auf Hilfe angewiesen sind, dann gibt es auch die Möglichkeit eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse zu erhalten (§ 38 SGB V). Auch nach der Krankenhausbehandlung besteht ein Anspruch auf Unterstützung durch das Entlassmanagement (§ 39 Abs. 1a SGB V). Im Rahmen des Entlassmanagements wird die weitere medizinische Versorgung, nach dem Entlassen aus dem Krankenhaus, weiterhin vom Krankenhaus geregelt.
Tausche dich auch mit anderen Eltern aus, die bereits mit ihrem Kind im Krankenhaus gewesen sind und dort Erfahrungen gesammelt haben. Wenn Du Fragen hast, kannst Du diese in unserer Community an andere Eltern stellen.
Weiterführende Informationen
- In unserem Fachbeitrag „Mein Kind ist krank - was ist nun mit meiner Arbeit?“
- In unserem Fachbeitrag „Begleitperson im Krankenhaus“
- In unserem Fachbeitrag „Kosten bei einem Krankenhausaufenthalt"
- In unserem Fachbeitrag “Häusliche Krankenpflege”
- In unserem Fachbeitrag “Überblick über die medizinische Versorgung”
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Handreichung-Umsetzung-Begleitung-Krankenhaus.pdf (lebenshilfe.de)
- Vorlagen für Ich-Bücher findest Du auf der Seite www.die-uk-kiste.de
- Informationen in leichter Sprache rund um Gesundheit und das Gesundheitssystem in Bayern findest Du auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
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Der Ratgeber Krankenhaus (PDF-Download) des Bundesgesundheitsministeriums
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Unser Interview mit Jeannine Fasold zum Thema „Pflege & Menschen mit Behinderung im Krankenhaus“ auf unserem YouTube-Kanal
- Das Video Inklusive Medizin: Warum Menschen mit geistiger Behinderung anders sind, als andere Patienten des Kanals Volmarstein - die evangelische Stiftung auf YouTube
- Kinderkliniken, Kinderkrankenhäuser und -abteilungen deutschlandweit auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V.
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Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu nahen Angehörigen oder Personen aus dem engsten Umfeld als Begleitperson im Krankenhaus (PDF-Download)
- Ein Artikel in der Süddeutschen Zeitung über die Situation von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus aus dem Jahr 2020
Quellenverzeichnis
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https://www.aerzteblatt.de/archiv/56244/Geistig-behinderte-Menschen-im-Krankenhaus-Alles-andere-als-Wunschpatienten
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http://dgmgb.de/tipps-und-anregungen-2/
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https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1067/
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https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2951/KHB-RL_2022-08-18_iK-2022-11-01.pdf
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https://www.kbv.de/html/1150_60471.php
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https://www.kindergesundheit-info.de/themen/krankes-kind/alltagstipps/im-krankheitsfall/krankenhaus/
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https://www.lebenshilfe.de/informieren/senioren/menschen-mit-behinderung-im-krankenhaus#was-ist-bei-der-aufnahme-von-menschen-mit-behinderung-in-ein-krankenhaus-zu-beachten-
Bildquellen
- https://www.pexels.com/de-de/foto/frau-kind-krankenhaus-baby-9766576/