Mein Kind im Krankenhaus

Medizinische Versorgung

Mein Kind im Krankenhaus

Stand: 26.07.2024

Ein Krankenhausaufenthalt kann das Kind und die Eltern vor einige Herausforderungen stellen. Seien sie emotional oder weil die Rahmenbedingungen nicht ganz klar sind. Beispielsweise welche Klinik gewählt wird, wer die Kosten übernimmt und ob mit dem Kind eine Begleitperson aufgenommen werden darf. Im Folgenden Fachbeitrag möchten wir dir daher einige Informationen und eine Hilfestellung rund um den Krankenhausaufenthalt deines Kindes geben.

Bildquelle: © Loren Castillo / pexels.com

 

Hinweis: Solltest Du privat versichert sein, dann informiere dich am besten direkt bei deiner Krankenversicherung, welche Leistungen in welchem Umfang übernommen werden. Im Gegensatz zu der gesetzlichen Krankenversicherung können hier andere Regelungen gelten. Es kommt dabei darauf an, was im konkret abgeschlossenen Tarif und Vertrag vereinbart wurde. 

Worauf kann ich bei der Wahl der Klinik achten?

Vor der Aufnahme eines Menschen mit Behinderung im Krankenhaus ist es besonders wichtig, sich gut mit dem Krankenhauspersonal abzustimmen und die Fähigkeiten sowie Unterstützungsbedarfe deines Kindes mitzuteilen. Wenn dein Kind in einer besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe lebt oder von Diensten der Eingliederungshilfe betreut wird, sollten die Mitarbeitenden der Eingliederungshilfeeinrichtungen als Begleitpersonen mit dem Krankenhauspersonal bezüglich Zuständigkeiten und Aufgabenbereichen abstimmen. Damit die Kooperation gut gelingt und Missverständnisse vermieden werden, kann die Liste von Gesichtspunkten für Abstimmung und Absprachen (PDF-Download) helfen, die vom Arbeitskreis Gesundheitspolitik der Fachverbände für Menschen mit Behinderung erarbeitet wurde.

Wenn sich die Möglichkeit ergibt, ist es sinnvoll sich bei längeren Klinikaufenthalten bereits vorab ein Bild von der Klinik zu machen. Dadurch kann die neue Umgebung erkundet und sich, wenn möglich, mit dem Personal vertraut gemacht werden. Du kannst dich auch bei der Klinik informieren, ob speziell geschultes Pflegepersonal in der Klinik arbeitet, welches über das nötige Spezialwissen und die Erfahrung in der Behandlung von Menschen mit Behinderung verfügt. Das gilt auch für Ärzte die in inklusiver Medizin geschult sind. Wenn es kein speziell geschultes Personal oder Ärzte für inklusive Medizin in der Klinik gibt, bedeutet das jedoch nicht, dass dein Kind dort nicht gut aufgehoben ist! Es ist zwar gut wenn es so ist, jedoch ist es kein Garant für den Behandlungserfolg.

Wenn dein Arzt dir ein Krankenhaus zuweist und Du mit deinem Kind jedoch in ein anderes Krankenhaus möchtest, kann es sein, dass dir alle Mehrkosten für eventuell höhere Aufwendungen (beispielsweise die Fahrkosten) ganz oder teilweise auferlegt werden können. Deinen Wunsch kannst Du gegenüber dem behandelnden Arzt dennoch äußern und am besten auch erläutern, weshalb Du ein anderes Krankenhaus als geeigneter für dein Kind erachtest. Falls für die vorgesehene Behandlung eine Spezial-Klinik notwendig ist, dann schränkt das die Auswahl entsprechend ein.

Eltern sind in der Regel die Experten für ihr Kind. Sie können besser verstehen, was ihr Kind gerade möchte oder braucht, als das Krankenhauspersonal. Es ist daher sehr wichtig, dass zwischen den Eltern und dem Krankenhauspersonal eine gute Kommunikation stattfindet. Wenn Du mit deinem Kind im Krankenhaus bist, kann es auch zwischen dir und dem Krankenhauspersonal zu Missverständnissen kommen. Das ist nicht unüblich. Es ist in einer solchen Situation jedoch wichtig weiterhin im Austausch zu bleiben und zu versuchen sich in die andere Seite hineinzuversetzen. Das gilt für beide Seiten. Dadurch können die Missverständnisse gelöst und eine bestmögliche Versorgung für dein Kind erreicht werden. Ein vorausgefüllter Überleitungsbogen, der beispielsweise Rituale und Gewohnheiten deines Kindes umfasst, kann sehr hilfreich sein. Ein Beispiel für einen Überleitungsbogen findest Du auf der Seite des Landes-Caritasverbandes Oldenburg e. V. (PDF-Download).

Auf der Seite weisse-liste.de kannst Du nach passenden Krankenhäusern für die Behandlung deines Kindes suchen.

Welche Kosten entstehen?

In der Regel übernimmt die Krankenkasse die Kosten für den Krankenhausaufenthalt. Dabei sind die Kosten für unter anderem die ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei- und Verbandsmitteln, Heilmitteln, Hilfsmitteln und anfallende Kosten für Operationen enthalten. Ein Eigenanteil muss dennoch geleistet werden, wenn es sich um eine stationäre Krankenhausbehandlung handelt. Dieser beläuft sich auf 10 € pro Tag für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr. Der Aufnahme und Entlassungstag zählen als ganzer Tag. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. 
Wenn dein Kind noch keine 18 Jahre alt ist oder es sich um eine vor-, nach- oder teilstationäre Behandlung handelt, muss keine Zuzahlung geleistet werden. Ebenfalls kannst Du von der Zuzahlung befreit werden, wenn deine Belastungsgrenze erreicht ist (§ 62 SGB V). 

Mehr zu den Krankenhauskosten findest Du in unserem Fachbeitrag „Kosten bei einem Krankenhausaufenthalt“.

Kann ich mit meinem Kind im Krankenhaus aufgenommen werden?

Bei Bedarf kann eine Begleitperson bei einem Krankenhausaufenthalt mit aufgenommen werden. 

Wenn zusätzlich eine medizinische Notwendigkeit besteht, bei der eine Begleitperson mit aufgenommen werden muss, dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Vor einem Krankenhausaufenthalt ist es erforderlich, dass ein Arzt die medizinische Notwendigkeit einer Begleitperson bescheinigt. Hierfür kannst Du dich an den behandelnden Arzt deines Kindes wenden. Letztendlich liegt jedoch die Entscheidung darüber, ob eine Begleitung erforderlich ist oder nicht, beim Arzt im Krankenhaus. Die ärztliche Bescheinigung dient dem Krankenhausarzt als Unterstützung bei seiner Entscheidungsfindung. Bei Akutfällen kann auch im Krankenhaus die Notwendigkeit einer Begleitung bestätigt werden. Es gibt auch die Möglichkeit, dass der Arzt für bis zu 2 Jahre die Notwendigkeit einer Begleitperson bestätigt.

Du kannst für die Begleitung deines Kindes auch solange von der Arbeit freigestellt werden, wie die Begleitung medizinisch notwendig ist. Du erhältst dann Krankengeld und die Krankenkasse übernimmt den Lohnausfall in Höhe von 70 % deines Bruttogehalts, höchstens jedoch 90 % des Nettogehalts (§ 44b SGB V). 
Falls dein Kind noch unter 12 Jahre alt ist, kannst Du für den Krankenhausaufenthalt auch Kinderkrankentage in Anspruch nehmen. Wenn dein Kind von einem Mitarbeiter der Eingliederungshilfe begleitet wird, dann trägt der Eingliederungshilfeträger die Kosten für die Begleitung. 
Darüber hinaus gibt es noch weitere Aspekte die beachtet werden müssen, wenn Du dein Kind begleiten möchtest. Vor- und Nachteile einer Begleitung durch Angehörige findest Du auf der Seite der Lebenshilfe. Darüber hinaus findest Du dort auch für die Geltendmachung deines Anspruchs auf Begleitung eine Checkliste zur Assistenz im Krankenhaus (PDF-Download).

Was sollte ich noch beachten?

Wenn deinem Kind Pflegegeld zusteht, dann wird dieses während der ersten 28 Tage des Krankenhausaufenthaltes weitergezahlt. Ab dem 29. Tag wird solange kein Pflegegeld mehr gezahlt, bis die Pflege deines Kindes wieder zuhause stattfindet und nicht als häusliche Krankenpflege von der Krankenkasse übernommen wird.

Was gibt es noch für hilfreiche Informationen und Tipps?

Schreibe dir am besten eine Liste mit allen Dingen die Du für den Krankenhausaufenthalt mitnehmen möchtest. Denke dabei nicht nur an dein Kind, sondern auch an dich. Zu den Gegenständen zählen:

  • die notwendigen Dokumente für die Aufnahme ins Krankenhaus 
     
  • gegebenenfalls medizinische Unterlagen für den Arzt 
     
  • gemütliche Kleidung 
     
  • Hygieneartikel 
     
  • gegebenenfalls Unterhaltungsgegenstände, wie beispielsweise Musik oder Buntstifte 
     
  • Papier und Lieblingsgegenstände deines Kindes 
     
  • falls dein Kind ein Ich-Buch besitzt, solltet ihr dieses ebenfalls mit einpacken
     
  • falls Du selbst regelmäßig Medikamente einnehmen muss, dann denke auch unbedingt daran

In diesem Video des pflegecampus auf YouTube erklärt Jeannine, was man bei der Vorbereitung eines Klinikaufenthaltes für Menschen mit Behinderung alles beachten sollte.

Wenn Du mit deinem Kind in ein Krankenhaus aufgenommen wirst und zuhause noch andere Familienmitglieder sind, die jünger als 12 Jahre alt sind oder eine Behinderung haben und auf Hilfe angewiesen sind, dann gibt es auch die Möglichkeit eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse zu erhalten (§ 38 SGB V). Auch nach der Krankenhausbehandlung besteht ein Anspruch auf Unterstützung durch das Entlassmanagement (§ 39 Abs. 1a SGB V). Im Rahmen des Entlassmanagements wird die weitere medizinische Versorgung nach der Entlassung aus dem Krankenhaus weiterhin vom Krankenhaus geregelt. 

Tausche dich auch mit anderen Eltern aus, die bereits mit ihrem Kind im Krankenhaus gewesen sind und dort Erfahrungen gesammelt haben. Diese haben oft hilfreiche Tipps die auf den ersten Blick vielleicht nicht ersichtlich sind. Wenn Du Fragen hast, kannst Du diese in unserer Community an andere Eltern stellen. 

Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis
Bildquellen
  • https://www.pexels.com/de-de/foto/frau-kind-krankenhaus-baby-9766576/