Wissenswertes - ein Überblick über verschiedene Anträge und Leistungen

Antrag, Widerspruch, Klage

Wissenswertes - ein Überblick über verschiedene Anträge und Leistungen

Stand: 10.02.2026

Um eine Leistung in Anspruch nehmen zu können, muss in der Regel ein Antrag gestellt werden. Im Folgenden findest Du einige Anträge, die dir nützlich sein können. Außerdem erhältst Du zusätzlich nochmal die wichtigsten Informationen, sowie einige Hinweise und Tipps zu einzelnen Antragstellungen auf einen Blick.

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Allgemeine Hinweise zur Antragstellung

Im Folgenden geben wir dir Tipps, wie und wo Du den gewünschten Antrag stellen kannst. Außerdem findest Du einige direkte Verlinkungen zu den entsprechenden Anträgen. Diese kannst Du in der Regel als PDF downloaden oder gleich online ausfüllen. 
Wir haben dir auch immer die entsprechenden Fachbeiträge mit weiterführenden Informationen verlinkt.

Wichtig: Es gibt nicht für alle Anträge einheitliche Formulare. Viele Anträge, für die es keine einheitlichen Formulare gibt, findest Du auf der Internetseite der zuständigen Behörde. Verwende bitte nicht das Formular einer anderen Stadt, eines anderen Landkreises oder Bezirkes, sondern immer das Formular des zuständigen Amtes. 
Einen Überblick zum allgemeinen Ablauf einer Antragstellung bei einem Sozialleistungsträger, zum Widerspruchsverfahren oder zu einer Klage findest Du in unserem Fachbeitrag zum Thema „Antrag, Widerspruch, Klage - ein Überblick“.

Widerspruch: Möchtest Du einem Bescheid widersprechen, ist es wichtig fristgerecht und schriftlich Widerspruch einzulegen. Eine gute Begründung ist hier wichtig und oft zeitintensiv (da man Gründe sammeln und diese z. B. durch ärztliche Schreiben untermauern muss). Wichtig zu wissen ist, dass man zunächst den Widerspruch einlegen kann mit dem Hinweis, die Begründung nachzureichen. So kannst Du die Frist, um Widerspruch einzulegen, leichter einhalten. Orientiere dich an unserem Muster - Widerspruch.  

Verjährungsfrist: für Sozialleistungen gilt in der Regel eine Verjährungsfrist von 4 Jahren (§ 45 SGB I).

Anträge bei verschiedenen Leistungsträgern

Pflegeversicherung

Antragstellung für Leistungen der Pflegeversicherung: Der Antrag kann online, formlos per Telefon, E-Mail oder Brief bei der Pflegekasse gestellt werden. In der Regel ist der Satz „Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse“ ausreichend. Grundsätzlich ist die Pflegekasse bei der Krankenkasse angegliedert. Du kannst dich demnach auch dorthin wenden, mit der Bitte um Weiterreichung an die Pflegekasse.

Antragstellung für weitere Leistungen der Pflegeversicherung: Stelle einen formlosen Antrag bei deiner Pflegekasse.

Beantragung von Pflegehilfsmitteln, technischen Hilfen, Zuschüsse zu Umbaumaßnahmen: Führe genau auf, was Du beantragen möchtest und begründe sehr genau, warum Du dies benötigst. 
Ein Beispiel: Antrag zur Kostenübernahme für technische Hilfen, zu stellen bei der Pflegekasse. Die Pflegekasse erreichst Du über die Kontaktdaten deiner Krankenkasse. Orientiere dich an unserem Musterantrag Technische Hilfsmittel und beziehe dich auf § 40 SGB XI.

Die Pflegeversicherung übernimmt bei bestimmten Voraussetzungen für pflegende Angehörige Leistungen zur sozialen Sicherung (z. B. Rentenversicherungsbeiträge): Hierfür gibt es den sogenannten „Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen". Diesen findest Du zum Beispiel auf der Webseite deiner Krankenversicherung.

Krankenkasse

Heil- und Arzneimittel: In der Regel ist ein Rezept beim geeigneten Anbieter einzureichen. Weitere Informationen zum E-Rezept findest Du auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

Hilfsmittel: Hilfsmittel werden in der Regel von Ärzten verordnet. Die Antragstellung erfolgt bei der Krankenkasse. Du solltest die Hilfsmittel (bestenfalls mit Hilfsmittelnummer) benennen und gut begründen, weshalb das Hilfsmittel benötigt wird. Orientiere dich an unserem Musterantrag - Hilfsmittel und beziehe dich auf § 33 SGB V.

Kuren und Rehabilitation: Ziel einer Kur ist es, körperlichen und seelischen Erkrankungen vorzubeugen. Kuren fallen unter die „Leistungen zur medizinischen Rehabilitation“. Die Antragstellung erfolgt bei der Krankenkasse. Orientiere dich an unserem Musterantrag - Medizinische Rehabilitationsleistungen und beziehe dich auf § 40 SGB V.
In unserem Erklärvideo auf YouTube “Mutter-/Vater-Kind Maßnahme” kannst Du dich weiter informieren.
Bei einer Reha soll nach einer Erkrankung oder einem Unfall der Zustand wieder verbessert werden. Wenn Du nicht berufstätig bist, erhältst Du den Antrag für eine Reha Du von deinem Arzt und reichst ihn dann bei deiner Krankenkasse ein. Wenn Du berufstätig bist, kannst Du den Antrag online bei der Rentenversicherung stellen oder dir dort die Anträge herunterladen.

Fahrtkosten: Fahrtkosten für einige krankheitsbedingte Fahrten müssen im Vorfeld von deiner Krankenkasse genehmigt werden. Informiere dich am besten direkt bei deiner Krankenkasse.

Haushaltshilfe: Antragstellung bei deiner Krankenkasse. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Du krank bist und niemand den Haushalt weiterführen kann. Orientiere dich an unserem Musterantrag - Verhinderungspflege und beziehe dich auf § 38 SGB V

Krankenpflege: Die Antragstellung erfolgt bei der Krankenkasse. Häusliche Krankenpflege/ Behandlungspflege ist zuhause, aber auch in Einrichtungen (z. B. in der Schule) möglich. Du benötigst eine ärztliche Verordnung. Diese reichst Du mit dem Antragsschreiben bei deiner Krankenkasse ein. Orientiere dich an unserem Musterantrag - Häusliche Krankenpflege und beziehe dich auf § 37 SGB V

Kinder-Krankengeld: Die Antragstellung erfolgt bei deiner Krankenkasse und deinem Arbeitgeber. Du benötigst ebenfalls eine ärztliche Verordnung. Orientiere dich an unseren Musterschreiben und beziehe dich auf § 45 SGB V

Begleitperson im Krankenhaus: Die Antragstellung erfolgt bei deiner Krankenkasse. Du benötigst auch hier eine ärztliche Bescheinigung für die medizinische Notwendigkeit deiner Anwesenheit. Orientiere dich an unseren Musterschreiben und beziehe dich auf § 11 SGB V. Unter bestimmten Voraussetzungen hat die Begleitperson Anspruch auf Krankengeld (§ 44b SGB V).

Sozialämter

Antragstellung: Zum Beispiel Anruf beim zuständigen Sozialamt mit der Bitte dir einen Antrag auf die gewünschte Leistung zuzusenden (oder Antragstellung persönlich vor Ort). Manchmal ist es auch möglich den Antrag auf der Seite des Sozialamts herunterzuladen..

Sozialhilfe wird von örtlichen und überörtlichen Trägern geleistet: Örtliche Sozialhilfeträger sind in der Regel Sozialämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten, überörtliche Sozialhilfeträger sind in jedem Bundesland anders organisiert. Grundsätzlich entscheiden die Länder selbst, wer örtlicher oder überörtlicher Träger der Sozialhilfe ist. 
In Bayern: Zuständig sind die Sozialhilfeverwaltungen der Bezirke.
Zuständigkeiten: Immer dann, wenn der örtliche Träger für die Sozialhilfe nicht zuständig ist, ist im Umkehrschluss der überörtliche Träger für die Leistungserbringung der Sozialhilfe zuständig. Falls das zutreffen sollte, wird dich das Sozialamt darüber informieren. Du kannst dich auch im Sozialamt beraten lassen.
Weiterführende Links, Anträge und Formulare:

Anträge Bereich Kinder und Familie

Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder die eine Behinderung haben oder von Behinderung bedroht sind

Wenn Du eine passende Betreuungsform für dein Kind suchst, gibt es verschiedene Möglichkeiten. In Bayern sind die Bezirke für die Leistungen der Eingliederungshilfe zuständig.  Als Beispiel findest Du Anträge zu den verschiedenen Leistungen auf der Seite des Bezirks Unterfranken, erkundige dich am besten welche Anträge bei deinem Bezirk benötigt werden. Welcher Bezirk für dich zuständig ist kannst Du auf BayernPortal herausfinden.

  • Frühförderung
    Die Frühförderung umfasst neben der Beratung der Eltern die Diagnostik, die medizinisch-therapeutische, psychologische sowie heil- und sozialpädagogische Förderung und Therapie. Frühförderung muss vom Arzt verordnet werden und ist für die Eltern und Kinder kostenlos.
    Antragstellung: Formlos beim zuständigen Rehabilitationsträger, beziehe dich auf § 46 SGB IX. Oftmals liegen auch Antragsformulare bei den Frühförderstellen aus. Du kannst die Anträge auf den Seiten der Bezirke herunterladen.
  • Einzelintegration in Kindertageseinrichtungen
    Einzelintegration heißt, dass ein Kind mit Behinderung zusätzliche heilpädagogische Unterstützung beim Besuch einer Kindertageseinrichtung (zum Beispiel Kinderkrippe oder Kindergarten) erhält. 
    Antragstellung: Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe für Leistungen der Einzelintegration nach §§ 53, 54 SGB XII (meist) beim zuständigen Sozialamt. 
    In Bayern: Beim zuständigen Bezirk.
  • Individualbegleitung in Kindertageseinrichtungen
    Wenn ein Kind eine Kindertageseinrichtung nicht ohne Hilfe besuchen kann, kann es durch eine Individualbegleitung unterstützt werden.
    Antragstellung: Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 90 ff (SGB IX) (für eine Individualbegleitung zum Besuch einer Kindertageseinrichtung) In Bayern: Beim zuständigen Bezirk.
  • Schulbegleitung
    Wenn ein Kind nicht ohne Begleitung die Schule besuchen kann, kann es durch einen Schulbegleiter unterstützt werden.
    Antragstellung: Beim zuständigen Leistungsträger (Sozialamt/Bezirk oder Jugendamt). Antrag auf Gewährung von Sozialleistungen nach dem SGB IX, SGB XII, BVG; Stellungnahme Schulbegleiter. In Bayern: Beim zuständigen Bezirk.
    Informiere dich über passende Schulbegleiter, beispielsweise bei der Schule direkt oder bei Verbänden wie der Lebenshilfe.
  • Heilpädagogische Tagesstätte
    Heilpädagogische Einrichtungen haben sich auf sich auf die Bedürfnisse von Kindern mit (drohender) Behinderung spezialisiert. Sie können auch nur von Kindern mit Behinderung besucht werden. In Bayern sind dies im Wesentlichen sogenannte Schulvorbereitende Einrichtungen (SVE), die häufig mit einer Heilpädagogischen Tagesstätte kombiniert sind. 
    Antragstellung: Antrag auf Gewährung von Sozialleistungen nach dem SGB IX, SGB XII, BVG. In Bayern: Beim zuständigen Bezirk.
  • Betreuung in Internaten und Wohnheimen
    Kinder mit einer (drohenden) Behinderung, die eine besondere Betreuung und Förderung benötigen, können in Internaten, heilpädagogischen Schülerwohnheimen und Wohnheimen für Kinder und Jugendliche untergebracht werden.
    Antragstellung: Antrag auf Gewährung von Sozialleistungen nach dem SGB IX, SGB XII, BVG. In Bayern: Beim zuständigen Bezirk.

Weiterführende Links, Anträge und Formulare:

  • Auf Bayern Portal kannst Du dich über Leistungen der Eingliederungshilfe informieren und herausfinden, welcher Leistungsträger für dich zuständig ist und je nach Bezirk auch oft die richtigen Formulare herunterladen.
  • Auf Bezirk Unterfranken findest Du eine Übersicht über die Leistungen der Eingliederungshilfe und die Formulare für Unterfranken.

Anrechnung von Kindererziehungszeiten

Antragstellung: Bei der zuständigen Niederlassung der Deutschen Rentenversicherung.  
Weiterführende Links, Anträge und Formulare:

Elterngeld

Antragstellung: Bei der zuständigen Elterngeldstelle. Diese ist je nach Bundesland unterschiedlich. 
In Bayern: Antragstellung beim Zentrum Bayern Familie und Soziales

  • Elterngeld ist eine einkommensabhängige Familienleistung.

Weiterführende Links, Anträge und Formulare:

Bayerisches Familiengeld

Antragstellung: Beim Zentrum Bayern Familie und Soziales 

  • Für Kinder, die vor dem 01.01.2025 geboren sind
  • der Elterngeldantrag gilt gleichzeitig auch als Antrag für Familiengeld
  • seit September 2018 für Familien mit kleinen Kindern

Weiterführende Links, Anträge und Formulare:

Hilfe zur Erziehung

Antragstellung: beim zuständigen Jugendamt

  • die Art der Hilfe wird individuell mit dir als Elternteil zusammen festgestellt, falls körperliche, geistige, soziale oder seelische Beeinträchtigungen des Kindes zu befürchten wären.

Weiterführende Links, Anträge und Formulare:

Kindergeld

Antragstellung: Familienkasse der zuständigen Arbeitsagentur

  • staatliche Familienleistung
  • Zahlung endet mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes. Eine Verlängerung ist unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 25. Lebensjahr möglich.

Wichtig: Bei Menschen mit Behinderung kann das Kindergeld unter Umständen auch nach dem 25. Lebensjahr weiter gezahlt werden!
 

Weiterführende Links, Anträge und Formulare: 

Kinderzuschlag

Familien können zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag erhalten, wenn das Einkommen der Familie nicht zum Leben reicht. Der Antrag muss alle 6 Monate neu gestellt werden. Ob  Kinderzuschlag bewilligt wird oder nicht, hängt vom Einkommen und Vermögen der Eltern ab.
Antragstellung:  Den Antrag auf Kinderzuschlag stellst Du bei der Bundesagentur für Arbeit.
Weiterführende Links, Anträge und Formulare:  Weitere Informationen, Bedarfsrechner für den Kinderzuschlag und den Antrag findest Du bei der Bundesagentur für Arbeit.

Sonstige Anträge

Schwerbehindertenausweis 

Wichtige Informationen findest Du in unserem Fachbeitrag zum Thema "Schwerbehindertenausweis" oder in unserem Video zum Thema "Der Schwerbehindertenausweis" auf YouTube.

Antragstellung: Den Antrag für den Schwerbehindertenausweis stellst Du beim Versorgungsamt. 
In Bayern: Zentrum für Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
Wichtig: Anhand der Berichte und Gutachten deines Kindes musst Du die Diagnosen und Daten sehr genau in den Bogen zur Antragstellung eintragen. Anträge auf Wertmarken oder Vergünstigungen in der Kraftfahrzeugsteuer liegen dann anschließend dem Bescheid des Versorgungsamtes bei.  
Weiterführende Links, Anträge und Formulare:
Antrag auf Feststellung einer Behinderung in Bayern (Erstmalige Feststellung eines Grades von Behinderung, Erhöhung des Grades und Feststellung eines Merkzeichens):

Tipp: Für den Online-Antrag in Bayern gibt es auf unserem YouTube-Kanal einen Video-Leitfaden, der dich exemplarisch durch die Antragstellung begleitet. 

Bayerisches Landespflegegeld

Antragstellung: Beim Bayerischen Landesamt für Pflege. Der Antrag muss nicht jedes Jahr neu gestellt werden.

  • pro Kalenderjahr 500€ (Für Anträge, die ab dem 01.01.2026 gestellt werden. Wer die Leistung schon länger bezieht, bekommt die 1000 Euro für 2025 letztmalig Anfang 2026 ausbezahlt)
  • für pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2
  • Hauptwohnsitz in Bayern


Weiterführende Links, Anträge und Formulare:

Steuererleichterungen 

Allgemeine Informationen zu Steuererleichterungen:

  • Angaben in deiner Einkommenssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt
  • verschiedene Freibeträge (Pauschbeträge)


Weiterführende Links, Anträge und Formulare:

Park- und Steuererleichterungen rund ums Auto

Antragstellung für Steuervergünstigungen für dein Kraftfahrzeug: beim Hauptzollamt

Parkausweise beantragen: Beim zuständigen Straßenverkehrsamt (bzw. örtliche Stadt- oder Gemeindeverwaltung).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Beantragung eines personengebundenen Behindertenparkplatzes möglich (kein Rechtsanspruch).
Antragstellung: formlos beim zuständigen Straßenverkehrsamt, beziehe dich auf § 45 Abs. 1b Nr. 2 StVO.

Füge diese Unterlagen hinzu:

  • Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie des EU-Parkausweises (Vorder- und Rückseite)
  • Nachweis darüber, warum die Nutzung oder Anmietung eines Parkplatzes notwendig ist
  • Skizze über den gewünschten Standort
  • Kopie des Arbeitsvertrages (bei Einrichtung vor der Arbeitsstätte)
     

Weiterführende Links, Anträge und Formulare:

Blindengeld

Antragstellung: Beim zuständigen Amt für Versorgung und Familienförderung. 
In Bayern: Beim Zentrum Bayern Familie und Soziales

  • Die Höhe ist je nach Bundesland unterschiedlich (freiwillige Leistung).
  • Leistung wird nicht rückwirkend bewilligt (Zahlung erst ab Antragstellung).
     

Weiterführende Links, Anträge und Formulare: 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Antragstellung: Beim Sozialamt (örtlicher Sozialhilfeträger) oder bei der Niederlassung der Deutschen Rentenversicherung.
Weiterführende Links, Anträge und Formulare:

Grundsicherung für Arbeitssuchende

Das Bürgergeld wird voraussichtlich ab 01.07.2026 durch die Grundsicherung für Arbeitssuchende ersetzt. 
Antragstellung: Beim zuständigen Jobcenter

  • Menschen mit einer Behinderung die nicht erwerbsfähig sind (nicht arbeiten können), erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung.
     

Weiterführende Links, Anträge und Formulare:

Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis
Bildquellen