Parkausweise - welche Parkerleichterungen gibt es?

Mobilität und Verkehr

Parkausweise - welche Parkerleichterungen gibt es?

Stand: 16.07.2024

Es gibt verschiedene Parkausweise, die Menschen mit einer Schwerbehinderung unter bestimmten Voraussetzungen nutzen können. Welche Parkausweise es gibt, unter welchen Voraussetzungen Du einen Parkausweis beantragen kannst und einige weitere wichtige Informationen zum Thema erhältst Du in diesem Fachbeitrag.

Bildquelle: © Gundolf Renze - stock.adobe.com  

Wichtig: Der Schwerbehindertenausweis alleine reicht nicht als Berechtigung aus, um auf einem Behindertenparkplatz zu parken. Dafür ist ein zusätzlicher Parkausweis notwendig.  

Wer hat Anspruch auf einen Parkerleichterungen?

Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis) haben Anspruch auf Parkerleichterungen und können somit einen Parkausweis beantragen. Es gelten neben einer außergewöhnlichen Gehbehinderung noch weitere Voraussetzungen, unter denen ein Parkausweis genehmigt werden kann (beispielsweise das Merkzeichen „Bl“ für Blindheit, die Merkzeichen G für „erhebliche Gehbehinderung und „B“ für Begleitperson bei bestimmten Behinderungen oder Erkrankungen). 

Auch Du als Elternteil eines Kindes mit Behinderung kannst einen solchen Parkausweis beantragen und diesen immer nutzen, wenn Du mit deinem Kind im Auto unterwegs bist.

Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung können sich aufgrund der Schwere der Beeinträchtigung dauernd und nur mit fremder Hilfe oder großer Anstrengung außerhalb des Kraftfahrzeuges bewegen. Dieser Umstand allein entspricht einem Grad der Behinderung (GdB) von 80 (§ 229 Abs. 3 SGB IX).

Ist dein Kind beispielsweise dauerhaft, auch nur bei sehr kurzen Strecken, auf einen Rollstuhl angewiesen, so spricht man hier von einer außergewöhnlichen Gehbehinderung. 

Welche Parkausweise gibt es und wo kann ich sie beantragen?

Es gibt verschiedene Parkausweise und Parkerleichterungen, die man beantragen kann. Welche Parkausweise es gibt und welche Merkzeichen und Voraussetzungen Du für welchen Parkausweis benötigst, erfährst Du im Folgenden.

Es gibt den hellblauen internationalen Parkausweis, der nur in Deutschland geltende orangefarbene Parkausweis und der dunkelblaue nur in Bayern geltende Parkausweis. Der dunkelblaue Parkausweis wird allerdings nicht mehr ausgegeben. In anderen Bundesländern gibt es noch „eigene Parkausweise“. 

Für alle diese Parkausweise gilt: 

  • Parken bis zu drei Stunden im eingeschränkten Haltverbot (lege eine Parkscheibe ein um nachzuweisen, seit wann Du dort stehst)
     
  • Überschreitung der zugelassenen Parkdauer im Bereich eines Zonenhaltverbots
     
  • Parken über die zugelassene Zeit hinaus an Stellen, die durch Zeichen „Parkplatz“ oder Zeichen „Parken auf Gehwegen“ gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist
     
  • Parken während der Ladezeit in Fußgängerzonen, in denen das Be- oder Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist
     
  • Parken an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und ohne zeitliche Begrenzung
     
  • Parken auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden
     
  • Parken in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern

(vergleiche ZBFS)

Diese Rechte gelten jedoch nur, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Außerdem darf dort maximal 24 Stunden am Stück geparkt werden. 

Beantragen kannst Du alle Ausweise bei deiner örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Auf der Seite Bayern Portal hast Du die Möglichkeit die Ausweise direkt online zu beantragen. 

Die Ausweise sind gebührenfrei und gelten maximal fünf Jahre, danach müssen sie erneut beantragt werden. Der Parkausweis sollte immer gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe liegen. 

Zusammen mit dem Parkausweis erhältst Du auch einen Bescheid, der dir alle Parkmöglichkeiten erklärt. 

Hellblauer internationaler Parkausweis (EU-Parkausweis)

Mit dem hellblauen EU-Parkausweis darfst Du die zuvor genannten allgemeinen Rechte in ganz Deutschland nutzen. Außerdem berechtigt dich dieser Ausweis, auf speziell gekennzeichneten Behindertenparkplätzen zu parken. 

Vor einer Fahrt ins Ausland informiere dich bitte über die dort jeweils bestehenden Rechte (hier auf der Seite der Europäischen Union), da diese teilweise sehr unterschiedlich sind. 

Einen hellblauen internationalen Parkausweis bekommt, wer eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • das Merkzeichen aG für außergewöhnliche Gehbehinderung im Schwerbehindertenausweis
     
  • das Merkzeichen Bl für blind im Schwerbehindertenausweis
     
  • Contergan-Schädigung oder vergleichbare Beeinträchtigung, beispielsweise die Amputation beider Arme

Dunkelblauer Parkausweis Bayern  

Der dunkelblaue Parkausweis berechtigt dich dazu, neben den oben genannten allgemeinen Rechten, auch Behindertenparkplätze zu nutzen – allerdings gilt dies nur in Bayern.

Dieser Parkausweis wird nicht mehr ausgegeben. Personen mit einem dunkelblauen Parkausweis mit Vermerk "BY" können beim ZBFS die Zuerkennung des Merkzeichens aG beantragen. Dann erhalten sie einen hellblauen internationalen Parkausweis. 

Orangefarbener Parkausweis Deutschland

Der orangefarbene bundesweite Parkausweis berechtigt dich nur zu den zuvor genannten allgemein geltenden Rechten für alle Parkausweise, nicht aber zum Parken auf Behindertenparkplätzen

Den orangefarbenen bundesweiten Ausweis erhalten:

  • Schwerbehinderte Menschen, die allein für die Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) einen GdB von wenigstens 80 und die Merkzeichen G und B zuerkannt bekommen haben 
     
  • Schwerbehinderte Menschen, die allein für die Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) einen GdB von wenigstens 70 zuerkannt bekommen haben und gleichzeitig durch Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane, die wenigstens einen GdB von 50 bedingen, beeinträchtigt sind sowie die Merkzeichen G und B erhalten haben
     
  • Personen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit Einzel-GdB 60
     
  • Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung nach außen) mit Einzel-GdB 70

Gut zu wissen

Das Auto selbst muss weder auf die Person mit Behinderung zugelassen sein, noch muss die Person mit Behinderung selbst einen Führerschein haben. Wichtig ist nur, dass der Ausweis nur dann genutzt werden darf, wenn die Person mit Behinderung (also beispielsweise dein Kind) auch wirklich Beifahrer ist, also mit im Auto sitzt. 

Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es außerdem noch die Möglichkeit, einen personengebundenen Behindertenparkplatz zu beantragen. Alle Infos dazu findest Du in unserem Fachbeitrag "Wissenswertes - ein Überblick über verschiedene Anträge und Leistungen".

Außerdem gibt es die Möglichkeit eine Parkerleichterung zu beantragen, mit der man eine Ausnahmegenehmigung zum gebührenfreien Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten erhält. Dies können kleinwüchsige Personen oder Personen ohne Hände beantragen. Sie erhalten allerdings keinen Parkausweis.

Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis
Bildquellen
  • https://stock.adobe.com/de/images/parkplatz-rollstuhlfahrer-parken-pause-menschen-verkehr/87127709