Antrag, Widerspruch, Klage - ein Überblick

Antrag, Widerspruch, Klage

Antrag, Widerspruch, Klage - ein Überblick

Stand: 31.07.2023

Sich im Sozialrecht und Paragraphendschungel zurecht zu finden ist für Eltern eines Kindes mit Behinderung oftmals nicht leicht. Du benötigst Hilfe bei einer Antragstellung oder weißt nicht, wie Du einen Widerspruch einlegen sollst? Im folgenden Fachbeitrag bekommst Du hilfreiche Tipps und Informationen rund um das Thema Antragstellung, Widerspruch und Klage. Du erhältst einen ersten Überblick und bekommst weitere ausführliche Informationsmöglichkeiten.

Bildquelle: © stevanovicigor/ 123RF.com

Der Sozialrechtsweg

Heutzutage ist es für Eltern eines Kindes mit Behinderung sehr wichtig, sich im Sozialrecht auszukennen. 

Je besser Du selbst über bestehende Rechte informiert bist, desto besser kannst Du beispielsweise auf Bescheide eines Sozialleistungsträgers reagieren und deine Rechte in Anspruch nehmen. 

Vergiss nicht, oftmals stehen viele Eltern vor den gleichen Herausforderungen. Wenn Du eine Frage hast, schau doch einfach mal in der intakt-Community vorbei. 

Was muss ich wissen?

In der Regel ist ein Antrag die Voraussetzung für eine Sozialleistung. Das bedeutet, Du stellst einen Antrag bei einem Sozialleistungsträger. Dieser reagiert entweder mit einem Bewilligungsbescheid, dann ist deine beantragte Leistung genehmigt. 

Oder Du bekommst einen ablehnenden Bescheid. In diesem Fall kannst Du immer Widerspruch einlegen. Wenn Du daraufhin einen Widerspruchsbescheid erhältst und dein Antrag wiederum abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit einer Klage

Eine Untätigkeitsklage ist möglich, wenn der Sozialleistungsträger gar nicht oder verzögert auf deinen Antrag oder Widerspruch reagiert. 

Wichtig zu beachten ist auch, dass Ansprüche auf Sozialleistungen vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind, verjähren (§ 45 SGB I).

Wie funktioniert ein Antrag auf eine Sozialleistung?

Um eine Sozialleistung zu erhalten, muss also in den meisten Fällen ein Antrag gestellt werden (Antragserfordernis). Die Antragstellung ist im § 16 SGB I geregelt. Im besten Fall bekommst Du dann einen Bewilligungsbescheid und die beantragte Sozialleistung wird genehmigt.

  • Du kannst jeden Antrag auf eine Sozialleistung erst einmal formlos stellen (§ 9 SGB X). Soweit Vordrucke vorgesehen sind, sollen diese allerdings verwendet werden (§ 60 Abs. 2 SGB I). Bei einigen Sozialleistungen ist jedoch ein schriftlicher Antrag vorgeschrieben.
     
  • Du kannst einen Antrag auf Sozialleistungen bei jedem Sozialleistungsträger stellen. Ist der Sozialleistungsträger nicht zuständig, muss er deinen Antrag an den zuständigen Sozialleistungsträger weiterleiten.
     
  • Dein Antrag gilt als gestellt, sobald dieser beim ersten Sozialleistungsträger eingegangen ist (auch, wenn dieser den Antrag nochmal weiterleiten muss).
     
  • Stelle den Antrag am besten schriftlich und mache dir eine Kopie davon. So hast Du einen Nachweis über deine Antragstellung.
    Tipp: Du kannst den Antrag auch als Einschreiben mit Rückschein versenden.
     
  • Bitte um eine Eingangsbestätigung.

Wichtig: Leistungen der Sozialhilfe (ausgenommen davon ist die Grundsicherung) sind von der Antragserfordernis ausgenommen. Da Leistungen der Eingliederungshilfe seit dem 01.01.2020 nicht mehr Teil der Sozialhilfe sind, musst Du auch für diese Leistungen einen Antrag stellen!

In unserem Fachbeitrag zum Thema “Antragstellung” erhältst Du noch weitere Informationen. 

Worauf muss ich bei einem Widerspruch achten?

Wenn deine Leistung nicht sofort bewilligt wird, bekommst Du einen ablehnenden Bescheid. Anträge auf Sozialleistungen werden aus verschiedenen Gründen abgelehnt. Bist Du der Auffassung, dein Antrag wurde zu Unrecht abgelehnt, kannst Du Widerspruch einlegen - und solltest dies auch tun.

  • Du kannst den Widerspruch umgehend einlegen und eine ausführliche Begründung nachreichen.
     
  • Achte darauf, die bestehende Frist einzuhalten!

In unserem Fachbeitrag zum Thema “Widerspruch einlegen” erhältst Du noch weitere Informationen.

Wann kann ich Klage erheben?

Situationen, in denen Du die Möglichkeit hast Klage zu erheben, sind beispielsweise:

  • Wenn der Sozialleistungsträger auf deinen eingelegten Widerspruch ablehnend reagiert oder
     
  • wenn der Sozialleistungsträger nicht auf einen von dir gestellten Antrag reagiert. Dann besteht die Möglichkeit eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht zu erheben.

In unserem Fachbeitrag zum Thema “Klage erheben” erhältst Du noch weitere Informationen.

Gibt es eine finanzielle Unterstützung?

Um seine Rechte wahrnehmen zu können, gibt es auch finanzielle Unterstützungsleistungen:

  • Beratungshilfe
     
  • Prozesskostenhilfe

Um diese Hilfen in Anspruch nehmen zu können, müssen allerdings ein paar Voraussetzungen gegeben sein. Ausführliche Informationen dazu bekommst Du in unserem Fachbeitrag „Beratungs- und Prozesskostenhilfe“

Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis
Bildquellen
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