Reha für pflegende Angehörige

Krankenversicherung

Reha für pflegende Angehörige

Stand: 23.01.2024

Sehr viele pflegebedürftige Menschen werden von ihren Angehörigen zuhause gepflegt. Einen Menschen über eine lange Zeit zu pflegen kostet viel Kraft und Energie, sodass es oft vorkommt, dass pflegende Angehörige an ihre eigenen Grenzen geraten. Pflegende Angehörige haben die Möglichkeit, eine stationäre Reha-Maßnahme in Anspruch zu nehmen, um selbst wieder Kraft tanken zu können. Im Folgenden bekommst Du alle wichtigen Informationen zu diesem Thema.

Bildquelle: © stylephotographs/ 123RF.com
 

Hinweis: Dieser Fachbeitrag richtet sich vor allem an gesetzlich Versicherte. Wenn Du privat versichert bist, gibt es meistens individuellere Regelungen. Erfrage diese am besten direkt bei deiner Krankenkasse.

Gesetzliche Grundlage

Am 01.01.2019 ist das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) in Kraft getreten, welches pflegenden Angehörigen die Durchführung einer stationären Reha-Maßnahme erleichtert. Bisher war die Regelung so, dass zuerst alle ambulanten Maßnahmen ausgeschöpft sein mussten, bevor eine stationäre, mehrwöchige Reha beantragt werden konnte. Diese Voraussetzung entfällt mit dieser Gesetzesregelung. 

Demnach kannst Du auch dann eine stationäre Reha in Anspruch nehmen, wenn eine ambulante Behandlung aus medizinischen Gründen eigentlich ausreichend wäre. 

Die rechtliche Grundlage der Reha für pflegende Angehörige findet sich im § 23 SGB V und § 40 SGB V

Wie kann eine stationäre Reha aussehen?  

Wenn Du diesen Fachbeitrag liest, weil Du selbst einen Angehörigen pflegst, kennst Du die Verantwortung, Verpflichtung, Zeit und oftmals den Verzicht, die eine langfristige Pflege mit sich bringt. Du bist vermutlich die Person, die ständig funktionieren muss, nicht schwächeln darf und deren Leben sich hauptsächlich um eine andere Person dreht.

In einer stationären Reha, die im Durchschnitt drei Wochen dauert, ist das anders. Du darfst dich fallen lassen, wirst rundum versorgt, trägst keine Verantwortung und stehst für ein paar Wochen mit Körper, Geist und Seele im Mittelpunkt.

Zu Beginn der Reha findest Du im Gespräch mit dem Arzt heraus, welche Beschwerden dich belasten und welche Erwartungen und Wünsche Du für diese Zeit hast. Darauf beruhend wird dir ein individuelles Programm zusammengestellt - bestehend aus Einzel- und Gruppengesprächen, Sport, Therapieeinheiten und Entspannung. So erhältst Du unter anderem fachliche Informationen zur besseren Gestaltung der Pflegesituationen, Tipps zur Selbstachtsamkeit und Methoden mit dem Stress besser umzugehen. 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?  

Hauptvoraussetzung ist, dass Du längerfristig für die Pflege und Versorgung eines Angehörigen zuständig bist. Das trifft auch dann zu, wenn Du von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt wirst. 

Außerdem muss sichergestellt werden, dass eine Rehabilitation aus medizinischen Gründen sinnvoll ist (als Behandlung oder Vorsorge) und einen positiven Einfluss auf deinen Gesundheitszustand hat.   

Wie beantrage ich eine Reha? 

Der Prozess von der Beantragung bis zum tatsächlichen Durchführen der Reha kann oft recht lange dauern. Kümmere dich deshalb am besten rechtzeitig darum und nicht erst dann, wenn Du gar nicht mehr kannst. Wenn Du gesetzlich versichert bist, solltest Du dich zuerst an deinen Hausarzt wenden. Sprich offen über gesundheitliche und psychische Probleme, welche deine Pflegesituation häufig mit sich bringt.

Daraufhin erstellt dein Hausarzt dann eine umfassende Begründung für die Notwendigkeit einer Reha-Maßnahme, die Du bei deiner Krankenkasse einreichen musst. Beim Ausfüllen des benötigten Antrages können dir gegebenenfalls auch die Mitarbeiter der Krankenkasse helfen. Falls der zuständige Träger bei dir die Rentenversicherung ist, wird der Antrag von der Krankenkasse automatisch weitergeleitet.  

Wenn die stationäre Reha genehmigt wird, erhältst Du vom Leistungsträger einen Genehmigungsbescheid. Solltest Du einen Ablehnungsbescheid bekommen, ist es wichtig, dass Du innerhalb der angegebenen Frist Widerspruch einlegst. In den meisten Fällen wird die stationäre Reha spätestens nach Einlegen eines Widerspruches genehmigt.  

Falls Du eine Wunschklinik hast, kannst Du diese bereits im Antrag angeben. Falls für dich der Ort oder die Zeit nicht passend ist, solltest Du mit deiner Versicherung in Kontakt treten, um Änderungen vorzunehmen.  

Wer ist für die Kostenübernahme zuständig?  

In der Regel werden die Kosten für medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen (einschließlich der Fahrtkosten) von der gesetzlichen Krankenversicherung oder der gesetzlichen Rentenversicherung übernommen. 

Du als Versicherter musst eine Tagespauschale von 10 € leisten. Frage jedoch bei deiner Krankenkasse nach, wie viele Tage Du diese Pauschale zahlen musst oder ob für dich eventuell eine Befreiung der Zuzahlungen in Frage kommt.  

Wer sorgt sich in dieser Zeit um den pflegebedürftigen Angehörigen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Pflege weiterzuführen, während Du in der Reha bist. 

Zum einen kannst Du eine Kurzzeitpflege beantragen. Das bedeutet, dass dein Kind für die Zeit der Reha-Maßnahme in einer Pflege- oder Kurzzeiteinrichtung versorgt werden kann. Eine Alternative dazu ist die sogenannte Verhinderungspflege. Das heißt, dass dein Kind zu Hause bleibt und von einer anderen Pflegeperson versorgt wird. Das können zum Beispiel Familienmitglieder, Nachbarn, Freunde oder auch professionelle Pflegekräfte sein.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass Du dein Kind in die Reha-Einrichtung mitnimmst. Wenn es sich um eine Reha-Maßnahme auf Kosten der Krankenkasse handelt, dann besteht ein Anspruch auf Mitaufnahme und Versorgung deines Kindes (§ 40 Abs. 3a SGB V). Wenn es sich um eine Reha-Maßnahme auf Kosten der Rentenversicherung handelt oder um eine Vorsorgemaßnahme, dann besteht ab den 01.07.2024 ein Anspruch auf Mitnahme deines Kindes (§ 42a SGB XI). Hier musst Du dich im Vorfeld informieren, in welcher Einrichtung das möglich ist, da der Anspruch nur dann besteht, wenn die Versorgung deines Kindes für die Dauer der Reha durch die Reha-Einrichtung sichergestellt werden kann.

Versuche dich rechtzeitig um eine gute Versorgung deines Kindes während deines Reha-Aufenthalts zu kümmern, damit Du die Möglichkeit auch nutzen kannst dich einmal nur ganz auf dich zu konzentrieren.

Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis
Bildquellen
1 „Gefällt mir“