Vor dem Kindergarten - welche Anlaufstellen und Betreuungsangebote gibt es?

Kleinkindalter

Vor dem Kindergarten - welche Anlaufstellen und Betreuungsangebote gibt es?

Stand: 10.03.2023

Gerade für Kleinkinder ist eine altersgemäße Förderung sehr wichtig. Eine frühe und gezielte Förderung kann die Entwicklung deines Kindes positiv beeinflussen. Im Folgenden möchten wir dir einige Unterstützungsmöglichkeiten und Anlaufstellen aufzeigen.


Bildquelle: iStock.com/Delpixart 

Wo sollte ich zuerst hingehen?  

Wenn dein Kind noch sehr jung ist, also noch nicht im Kindergartenalter, ist eine altersgemäße Förderung besonders wichtig.  Dadurch kann dein Kind in bestimmten Bereichen intensiver gefördert und Entwicklungsverzögerungen abgeschwächt werden. Das gelingt umso besser, je früher und je gezielter eine entsprechende Förderung begonnen wird.

Um einen Bedarf frühzeitig zu erkennen, sind die Früherkennungsuntersuchungen (U1 – U9  wichtige Termine für jedes Kind! Dort stellt der Kinderarzt fest, wie sich dein Kind entwickelt und überweist dich bei Bedarf an die zuständige Stelle für genauere Untersuchungen und Angebote, die dein Kind individuell fördern. 

Dies sind im Wesentlichen  

Du fühlst dich überfordert?  

Manche Eltern erfahren bereits vor der Geburt, einige danach und wiederum manche erst viel später in einer Facheinrichtung, dass Ihr Kind eine Behinderung hat. Eine Diagnose für dein Kind zu erhalten ist niemals einfach und kann dich ganz schön aus der Bahn werfen. Hier können wir dir unseren Fachbeitrag oder unser Video auf YouTube zum Thema Diagnose Erstmitteilung ans Herz legen. Dort bekommst Du wichtige Informationen und Hinweise zu den ersten Schritten nach einer Diagnosemitteilung.

Vielleicht bist Du mit der Pflege und Betreuung deines Kindes sehr stark belastet und benötigst dringend eine Verschnaufpause? Auch hier gibt es Unterstützungsmöglichkeiten und Entlastungsangebote.

Informiere dich über  

Welche Betreuungsmöglichkeiten gibt es?  

Wenn Du bereits vor dem eigentlichen “Kindergartenalter”, also in der Regel vor dem 3. Lebensjahr, Betreuung für dein Kind suchst, sind die Plätze bislang meist noch recht rar . Informiere dich aber dennoch bei den Einrichtungen in deiner Nähe, inwiefern sie für die Betreuung von Kindern mit Behinderung oder einer Entwicklungsverzögerung ausgerichtet ist. Du kannst dich bei deiner Suche auch an den Träger der öffentlichen Jugenhilfe, meist das Jugendamt, wenden. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist verpflichtet dir bei der Suche zu helfen und dich zu den Betreuungsangeboten zu beraten (§ 24 Abs.5 SGB VIII).

Jedes Kind ist unterschiedlich und daher sind besondere medizinische Kenntnisse nicht immer für die Betreuung von einem Kind mit Behinderung notwendig. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe müssen die Einrichtungen auch dahingehend unterstützen, dass Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam betreut werden können (§ 22a SGB VIII). Außerdem können auch immer in Absprache individuelle Lösungen gefunden werden, die eine Betreuung möglich machen. 

Gängige Angebote sind

  • Kinderkrippen,
     
  • Krabbelgruppen,
     
  • Kindergärten, die zusätzlich Betreuung für Kinder unter 3 Jahren anbieten oder auch
     
  • Tagesmütter und -väter, die privat eine Betreuung anbieten.
     
  • Stundenweise Betreuung speziell für Kinder mit Behinderung bieten vielerorts auch Anbieter der Offenen Hilfen an.

Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?  

Kindern mit Behinderung und deren Familien stehen von staatlicher Seite Unterstützungsangebote zur Verfügung. Um ein Anrecht auf diese zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

Dafür sind vor allem zwei Dinge wichtig:  


Ganz wichtig ist hierbei jedoch immer: Wenn Du einen Antrag gestellt hast und dieser abgelehnt wurde, prüfe die Begründung genau und nimm den Entscheid nicht generell als unverrückbar hin! Oft berichten Eltern in unserer Community, dass mit zweifelhaften Begründungen entsprechende Ansprüche abgewiesen wurden.

Ein Beispiel ist die Verweigerung des Merkzeichens “B” im Schwerbehindertenausweis, das besagt, dass das Kind ein Recht darauf hat, von einer Begleitperson kostenfrei in öffentlichen Verkehrsmitteln begleitet zu werden. Die Begründung dafür lautet dann häufig, dass dies bei gleichaltrigen Kindern ohnehin der Fall ist.

In den Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (AHP), welche die Grundlage für diese Entscheidung darstellen, ist jedoch festgelegt:

“Auch bei Säuglingen und Kleinkindern ist die gutachtliche Beurteilung der Notwendigkeit ständiger Begleitung erforderlich. Für die Beurteilung sind dieselben Kriterien wie bei Erwachsenen mit gleichen Gesundheitsstörungen maßgebend. Es ist nicht zu prüfen, ob tatsächlich diesbezügliche behinderungsbedingte Nachteile vorliegen oder behinderungsbedingte Mehraufwendungen entstehen.” (D, 1 c, VersMedV) .  

Scheue dich nie, fristgerecht (!) einen Widerspruch einzulegen, wenn Du mit dem Bescheid nicht einverstanden bist. Die wichtigsten Informationen dazu und was Du dabei beachten musst, erhältst Du in unseren Fachbeiträgen zum Thema Antrag, Widerspruch, Klage oder in unserer Community.  

Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis
Bildquellen