Kleinkindalter
Vor dem Kindergarten - welche Anlaufstellen und Betreuungsangebote gibt es?
Stand: 15.10.2024
Für Kleinkinder ist eine altersgemäße Förderung sehr wichtig. Eine frühe und gezielte Förderung kann die Entwicklung deines Kindes positiv beeinflussen. Im Folgenden möchten wir dir einige Unterstützungsmöglichkeiten und Anlaufstellen aufzeigen, die vor dem Besuch eines Kindergartens in Frage kommen.
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Wo sollte ich zuerst hingehen?
Wenn dein Kind noch sehr jung ist, also noch nicht im Kindergartenalter, ist eine altersgemäße Förderung besonders wichtig. Dadurch kann dein Kind in bestimmten Bereichen intensiver gefördert und Entwicklungsverzögerungen können teilweise wieder aufgeholt werden. Das gelingt umso besser, je früher und je gezielter eine entsprechende Förderung begonnen wird.
Um einen Bedarf frühzeitig zu erkennen, sind die Früherkennungsuntersuchungen (U1 – U9) wichtige Termine für jedes Kind! Dort stellt der Kinderarzt fest, wie sich dein Kind entwickelt und überweist dich bei Bedarf an die zuständige Stelle für genauere Untersuchungen und Angebote, die dein Kind individuell fördern.
Dies sind im Wesentlichen
- die Sozialpädiatrischen Zentren für genauere medizinische Untersuchungen und
- die Frühförderstellen für verschiedene Einzel- und Gruppenförderangebote.
Du fühlst dich überfordert?
Manche Eltern erfahren bereits vor der Geburt, einige danach und wiederum manche erst viel später in einer Facheinrichtung, dass ihr Kind eine Behinderung hat. Eine Diagnose für dein Kind zu erhalten ist niemals einfach und kann dich ganz schön aus der Bahn werfen. Hier können wir dir unseren Fachbeitrag "Dein Kind hat eine Behinderung? Erste Informationen und Anlaufstellen." oder unser Video auf YouTube zu diesem Thema empfehlen. Dort bekommst Du Informationen und Hinweise zu den ersten Schritten nach einer Diagnosemitteilung.
Vielleicht bist Du mit der Pflege und Betreuung deines Kindes sehr stark gefordert und benötigst dringend eine Verschnaufpause? Auch hier gibt es Unterstützungsmöglichkeiten und Entlastungsangebote.
Informiere dich über
- den Familienentlastenden bzw. den Familienunterstützenden Dienst,
- die Möglichkeit einer stationären Kurzzeitpflege oder über
- die Möglichkeit einer Mutter- bzw. Vater-Kind-Maßnahme.
- Außerdem erfährst Du in unseren Fachbeiträgen und vor allem in unserer Community viel über Unterstützungsangebote, die dir in herausfordernden Situationen behilflich sein können.
- Auch ein Verfahrenslotse kann dich unterstützen.
- In unserer bayernweiten Adressdatenbank findest Du Anlaufstellen, die dir ebenfalls weiterhelfen können.
Welche Betreuungsmöglichkeiten gibt es?
Wenn Du bereits vor dem eigentlichen Kindergartenalter, also in der Regel vor dem 3. Lebensjahr, Betreuung für dein Kind suchst, sind die Plätze bislang meist noch recht rar. Informiere dich aber dennoch bei den Einrichtungen in deiner Nähe, inwiefern sie für die Betreuung von Kindern mit Behinderung oder einer Entwicklungsverzögerung ausgerichtet ist. Du kannst dich bei deiner Suche auch an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, meist ist das das Jugendamt, wenden. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist verpflichtet dir bei der Suche zu helfen und dich zu den Betreuungsangeboten zu beraten (§ 24 Abs. 5 SGB VIII).
Jedes Kind ist unterschiedlich und daher sind besondere medizinische Kenntnisse nicht immer für die Betreuung von einem Kind mit Behinderung notwendig. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe müssen die Einrichtungen auch dahingehend unterstützen, dass Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam betreut werden können (§ 22a SGB VIII). Außerdem können auch immer in Absprache individuelle Lösungen gefunden werden, die eine Betreuung möglich machen.
Gängige Angebote sind
- Kinderkrippen,
- Krabbelgruppen,
- Kindergärten, die zusätzlich Betreuung für Kinder unter 3 Jahren anbieten oder auch
- Tagesmütter und -väter, die privat eine Betreuung anbieten.
- Stundenweise Betreuung speziell für Kinder mit Behinderung bieten vielerorts auch Anbieter der Offenen Hilfen an.
Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?
Kindern mit Behinderung und deren Familien stehen von staatlicher Seite Unterstützungsangebote zur Verfügung. Um diese in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Dafür sind vor allem zwei Dinge wichtig:
- der Schwerbehindertenausweis
- die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit (Feststellung eines Pflegegrads) bei der Pflegekasse
Ganz wichtig ist hierbei jedoch immer: Wenn Du einen Antrag gestellt hast und dieser abgelehnt wurde, prüfe die Begründung genau und nimm den Entscheid nicht generell als unverrückbar hin!
Ein Beispiel ist die Verweigerung des Merkzeichens “B” im Schwerbehindertenausweis, das besagt, dass das Kind ein Recht darauf hat, von einer Begleitperson kostenfrei in öffentlichen Verkehrsmitteln begleitet zu werden. Die Begründung dafür lautet dann häufig, dass dies bei gleichaltrigen Kindern ohnehin der Fall ist.
Allerdings legt die Versorgungsmedizin-Verordnung fest, dass bei der Beurteilung von Säuglingen und Kleinkindern die selben Kriterien wie bei Erwachsenen mit den gleichen Gesundheitsstörungen maßgebend sind.
Daher können auch Säuglinge und Kleinkinder einen Anspruch auf das Merkzeichen "B" im Schwerbehindertenausweis haben.
Scheue dich nie, fristgerecht (!) einen Widerspruch einzulegen, wenn Du mit dem Bescheid nicht einverstanden bist. Die wichtigsten Informationen dazu und was Du dabei beachten musst, erhältst Du in unseren Fachbeiträgen zum Thema Antrag, Widerspruch, Klage oder in unserer Community.
Weiterführende Informationen
- Video zu "Inklusion im Kindergarten Sankt Hildegard in Dachau" auf dem YouTube-Kanal des Sankt Michaelsbund
- Informationen zur Kindertagespflege U3 auf der Seite familienratgeber.de
- Informationen und weitere Angebote zur „Kinderbetreuung - Betreuung und Integration behinderter Kinder“ auf dem BayernPortal des Freistaats Bayern
Quellenverzeichnis
- https://www.familienland.bayern.de/themen/kinderbetreuung/index.php
- https://www.familienratgeber.de/lebensphasen/kindergarten-schule/kindertagespflege_u3_tagesmutter.php
- https://www.familienratgeber.de/lebensphasen/kindergarten-schule/wie_finde_ich_eine_tagesmutter.php
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/BJNR111630990.html#BJNR111630990BJNG000506140
- http://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html
- https://www.netmoms.de/magazin/familie/behinderte-kinder/betreuung-fuer-behinderte-kinder/
- https://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/paedagogik/kinder-unter-drei.php