Antrag, Widerspruch, Klage
Was ist ein Überprüfungsantrag?
Stand: 31.07.2024
Ein Antrag wurde gestellt und abgelehnt, aus deiner Sicht zu Unrecht. Nun gilt es zeitnah innerhalb der Frist Widerspruch einzureichen. Wenn diese Zeit verstrichen ist, dann ist die Ablehnung bestandskräftig. Mit einem Überprüfungsantrag kann die Ablehnung jedoch noch einmal erneut überprüft werden. Was genau der Überprüfungsantrag ist, wie er gestellt werden kann und was noch zu beachten ist, erfährst Du in folgendem Fachbeitrag.
Bildquelle: pexels.com/pixabay
Was ist ein Überprüfungsantrag?
Grundsätzlich bietet der Überprüfungsantrag die Möglichkeit bestandskräftige Bescheide in einem neuen Verwaltungsverfahren noch einmal überprüfen zu lassen. Der Behörde wird dadurch auch ermöglicht, Fehler zu berichtigen.
Durch einen Überprüfungsantrag kann eine erneute Überprüfung eines Verwaltungsaktes, also beispielsweise eines Antrags und dessen Ablehnung, angestoßen werden. Der Überprüfungsantrag wird dabei selbst nicht namentlich im SGB X erwähnt. Im SGB X sind hauptsächlich die Sozialverwaltungsverfahren geregelt. Anhaltspunkte für den Überprüfungsantrag finden sich jedoch in den §§ 39 ff SGB X. Ein Überprüfungsantrag kann bei einem bestandskräftigen Bescheid gestellt werden, also einem Bescheid gegen den kein Widerspruch oder zwar ein Widerspruch aber keine Klage erfolgt ist oder wieder zurückgenommen wurde. Es soll durch den Antrag bewirkt werden, dass der Bescheid abgeändert, beziehungsweise zurückgenommen wird,beispielsweise weil ein Antrag abgelehnt wurde oder weil in einem Bewilligungsbescheid falsche Beträge festgesetzt wurden.
Wie stelle ich einen Überprüfungsantrag?
Grundvoraussetzung für den Überprüfungsantrag ist, dass beim Erlass des Bescheids das Recht unrichtig angewandt oder von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen wurde und dadurch dann Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder erbracht worden sind.
Ob nun „das Recht unrichtig angewandt“ wurde oder die Behörde „von einem Sachverhalt ausgegangen ist, der sich als unrichtig erweist“ solltest Du nicht selbst entscheiden, sondern die Einordnung der Behörde überlassen. Das kannst Du, indem Du im Antrag „das Recht unrichtig angewandt bzw. von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen worden ist“ schreibst und durch das „bzw.“ die Entscheidung offen lässt.
Zudem ist es wichtig, dass Du im Überprüfungsantrag möglichst konkret wirst, also sowohl die Bescheide genau bezeichnest als auch maßgebliche Gründe schilderst, also Rechtsfehler oder eine falsche Sachverhaltsgrundlage aufzeigst. Ein Rechtsfehler liegt beispielsweise dann vor, wenn die Behörde Angaben beim Antrag nicht berücksichtigt. Eine falsche Sachverhaltsgrundlage ist es dann, wenn Du beispielsweise Angaben vergessen hast, die für den Antrag wichtig gewesen wären und möglicherweise die Entscheidung der Behörde hätten beeinflussen können. Es ist auch sehr wichtig, dass Du das Bescheiddatum und gegebenenfalls auch den Bewilligungszeitraum angibst. Der Grund dafür ist, dass sehr hohe inhaltliche Anforderungen an den Überprüfungsantrag gestellt werden und die Behörde diesen auch einfach ablehnen kann, wenn er nicht konkret genug ist. Die Behörde ist nicht verpflichtet „ins Blaue hinein“ zu prüfen (Urteil v. 13.2.14, Aktenzeichen B 4 AS 22/13 R). Ein Musterschreiben findest Du in unserem Fachbeitrag „Musterschreiben“. Dieses kannst Du als Grundgerüst für deinen Antrag verwenden. Den Überprüfungsantrag schickst Du dann, am besten per Einschreiben mit Rückschein, an die Behörde, bei der Du eine Überprüfung anstoßen möchtest.
Wie geht es nach der Antragstellung weiter?
Im Anschluss an deinen Überprüfungsantrag erhältst Du einen Überprüfungsbescheid. In diesem Bescheid steht dann, ob dein Antrag erfolgreich war oder abgelehnt wurde.
Wenn dein Antrag erfolgreich war, dann wird der Verwaltungsakt, dessen Überprüfung Du beauftragt hast, zurückgenommen. Das führt beispielsweise zu einer Nachzahlung von zu Unrecht nicht erbrachten Sozialleistungen, beziehungsweise zur Erstattung von Beiträgen, die zu Unrecht erhoben wurden. Je nachdem worauf sich dein Überprüfungsantrag bezieht. Die Rücknahme des Bescheides erfolgt jedoch nicht nur rückwirkend für die Vergangenheit sondern, auch für die Zukunft, indem beispielsweise die zukünftigen Beträge angepasst werden.
Solltest Du einen ablehnenden Überprüfungsbescheid erhalten, dann kannst Du dagegen Widerspruch einlegen. Das solltest Du auch, wenn Du der Meinung bist, dass der Bescheid deinen Umständen nicht gerecht wird. Insbesondere solltest Du dann Widerspruch einlegen, wenn im ablehnenden Überprüfungsbescheid keine konkrete Begründung für die Ablehnung seitens der Behörde gegeben wird. Achte beim ablehnenden Bescheid auch darauf, ob eine Rechtsbehelfsbelehrung beiliegt. Mehr zum Thema Widerspruch und was passiert, wenn keine oder eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung beiliegt, erfährst Du in unserem Fachbeitrag „Widerspruch einlegen“.
Wenn der Widerspruch ebenfalls abgelehnt wird, dann kannst Du vor dem Sozialgericht Klage erheben. Wichtig ist auch zu beachten, dass der Widerspruch, beziehungsweise die Klage, sich auf den ablehnenden Überprüfungsbescheid beziehen und nicht auf den ursprünglichen Bescheid, der überprüft werden soll. Es wird ein komplett neues Widerspruchs-, beziehungsweise Klageverfahren eröffnet. Auf den ursprünglichen Bescheid gehst Du dann nur kurz in der Begründung ein, warum die Überprüfungsentscheidung fehlerhaft ist und weißt darauf hin, dass die Behörde „das Recht unrichtig angewandt hat bzw. von einem falschen Sachverhalt ausgegangen worden ist“.
Welche Fristen gibt es beim Überprüfungsantrag?
Wenn es in deinem Überprüfungsantrag darum geht einen Bescheid abzuändern, bei dem es um Zahlungen oder Nachzahlungen von Sozialleistungen geht, dann gibt es eine Frist von 4 Jahren (§ 44 Abs. 4 SGB X). Dabei wird der Zeitpunkt der Rücknahme von Beginn des Jahres an gerechnet, in dem der Verwaltungsakt zurückgenommen wird. Das bedeutet, dass Du beispielsweise ab dem 01. Januar vor vier Jahren Rückzahlungen oder Nachzahlungen von Sozialleistungen erhalten würdest, wenn Du einen erfolgreichen Überprüfungsantrag im Juni gestellt hast. Diese Frist bezieht sich jedoch nur auf Bescheide die eine rückwirkende Auszahlung von Sozialleistungen umfassen. Für Aufhebungs- und Erstattungsbescheide (§ 48 u. § 50 SGB X) gilt diese Frist nicht, denn diese sind auch länger als 4 Jahre rückwirkend zu überprüfen. Eine Ausnahme stellen die Leistungen des SGB II, also das Bürgergeld und die Grundsicherung für Arbeitssuchende, die Sozialhilfe (SGB XII) und die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dar. Hier können die Leistungen rückwirkend nur für 1 Jahr gezahlt werden.
Was gibt es noch zu beachten?
Je nachdem wie komplex dein Fall ist, kann es sinnvoll sein, dass Du dich an eine Rechtsberatung oder an einen Anwalt für Sozialrecht wendest. Diese können dich beim Überprüfungsantrag und darüber hinaus im Verfahren unterstützen.
Schaue auch gerne mal in unserem Fachbeitrag zum Thema „Antrag, Widerspruch, Klage - Ein Überblick“ vorbei. Dort erhältst Du erste Informationen und einen Überblick zum allgemeinen Sozialrechtsweg. Für Menschen mit einem geringen Einkommen gibt es darüber hinaus auch die Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis
- Geiß, B. (2023). Den Überprüfungsantrag gewinnbringend richtig stellen [1-60]. https://akademie-recht.de/.
- https://www.anwalt.de/rechtstipps/ueberpruefungsantraege-hinreichend-begruenden_102815.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/BJNR114690980.html#BJNR114690980BJNG001001308
- https://www.hartziv.org/ueberpruefungsantrag-nach-%C2%A7-44-sgb-x/
- https://media.frag-den-staat.de/files/foi/77113/AH_berpfungsantrge_nach___44_SGB_X.pdf