Schulbegleitung

Jugend- und Erwachsenenalter

Schulbegleitung

Stand: 11.04.2023

Schulbegleiter, Individualbegleiter, Integrationsassistenten, Schulassistenten, Inklusionsassistenten – je nach Bundesland, Einrichtung und Region gibt es verschiedene Namen für diesen Beruf. Allerdings ist all diesen gemeinsam, dass durch ihre Unterstützung viele Kinder und Jugendliche mit geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung bei ihrem Schulbesuch unterstützt werden. Welche Aufgaben Schulbegleiter haben, welche Voraussetzung es gibt, um diesen Beruf auszuüben, wer die Finanzierung übernimmt und viele weitere Fragen werden in folgendem Fachbeitrag geklärt.

Bildquelle: © Oksana Kuzmina/ 123RF.com 

Welche Aufgaben haben Schulbegleiter?  

Die Aufgabe eines Schulbegleiters ist es, einen Schüler während seines Schulalltags in verschiedenen Bereichen zu unterstützen. Dafür ist es zunächst wichtig, dass der Schulbegleiter das Kind bestmöglich kennenlernt, um individuelle Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen sowie persönliche Wünsche, Bedürfnisse und Herausforderungen wahrnehmen zu können. 

Ein Schulbegleiter kann dann zum Beispiel diese Aufgaben:

  • Hilfen zur Strukturierung des Tagesablaufs
  • konkrete Hilfe bei der Aneignung bestimmter Lerninhalte
  • Unterstützung bei der Kommunikation
  • oder Erweiterung der Sozialkompetenzen

Besteht beim Schüler ein geringer pflegerischer Bedarf, wird auch diese Pflegeaufgabe in der Regel vom Schulbegleiter übernommen. Eine Ausnahme besteht, wenn dein Kind einen hohen pflegerischen Bedarf hat. Im Abschnitt „Medizinisch notwendige Schulbegleitung“ erfährst Du mehr dazu.

Daneben gibt es viele weitere Aufgaben, die dieser Beruf mit sich bringt. Schulbegleiter unterstützen dein Kind dabei, die Regeln in der Schule einzuhalten oder helfen Kontakte zu Mitschülern zu knüpfen.

Ein Schulbegleiter soll den Schüler im Schulalltag positiv stärken und ermutigen. Es gibt aber keine pauschalen Aufgaben, sondern sie sind immer von der individuellen Situation und dem zu betreuenden Kind abhängig. 

Bei aller Unterstützung gilt der Grundsatz: „So viel Hilfe wie nötig, so wenig Hilfe wie möglich“

Auf was müssen Schulbegleiter achten?  

Ein Schulbegleiter muss mit einigen Herausforderungen umgehen können. Man benötigt  ein feines Gespür und eine gute Beobachtungsgabe den richtigen Moment für Hilfe oder Unterstützung abzuwarten. Der Schüler sollte nicht das Gefühl entwickeln, abhängig vom Schulbegleiter zu werden. Deswegen ist es oft gut, auch erst mal abzuwarten und den Schüler die Aufgabe alleine bewältigen zu lassen.

Zudem muss eine gute Balance zwischen Nähe und Distanz zum Schüler gefunden werden. Der Schulbegleiter muss sich außerdem bewusst sein, dass er nur einem bestimmten Schüler und nicht der ganzen Klasse zugeordnet ist. Auch wenn er Teil der Klasse ist, darf er nicht die Rolle eines zweiten Klassenlehrers übernehmen. Im Mittelpunkt sollte stets der Schüler selbst stehen. 

Für eine gute Kommunikation kann es je nach Schüler auch von Vorteil sein, sich einige Methoden der Unterstützten Kommunikation, wie z. B. die Benutzung von lautsprachlichen Gebärden oder eines Talkers anzueignen. 

Welche Voraussetzungen gibt es, um Schulbegleiter zu werden?

Es ist keine spezielle Ausbildung nötig, um Schulbegleiter zu werden. Im besten Fall hat ein Schulbegleiter bereits eine Ausbildung zum Erzieher, Heilerziehungspfleger und Sozial-, Heil- oder auch Sonderpädagogen absolviert. Für Menschen ohne eine bestimmte Ausbildung im sozialen bzw. sonderpädagogischen Bereich gibt es in vielen Regionen spezielle Ausbildungen bzw. Weiterbildungen in diesem Bereich. Diese sind offiziell nicht notwendig, jedoch sehr zu empfehlen.

Die Problematik, dass es bundesweit keine einheitlichen Regelungen und Erwartungen an Schulbegleiter gibt, bleibt jedoch weiterhin bestehen.

Medizinisch notwendige Schulbegleitung

Benötigt dein Kind eine permanente medizinisch-pflegerische Versorgung während der Schulzeit, kannst Du eine „medizinisch notwendige Schulbegleitung“ beantragen, die von der Kranken- bzw. Pflegeversicherung übernommen wird. Diese Schulbegleiter müssen  ausgebildete Fachkräfte, wie z. B. Kinderkrankenpfleger, sein. Wenn Du für dein Kind ohnehin einen 24-Stunden-Intensiv-Pflegedienst erhältst, besteht die Möglichkeit, dass diese Pflegekräfte auch mit in die Schule gehen können.

Kann mein Kind eine Schulbegleitung in Anspruch nehmen?  

Je nach Bedarf und Beeinträchtigung haben Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung einen Anspruch auf Schulbegleitung. In Einzelfällen kann auch eine Eingliederungshilfe für Kinder mit emotional-sozialen Beeinträchtigungen beantragt werden. Die Schulbegleitung ist in § 112 SGB IX geregelt. Der Bedarf wird jedoch immer im Einzelfall geprüft. 

In Bayern lassen sich darüber hinaus folgende Regelungen finden:

   • Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Artikel BayEUG-30a 
   • Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung Artikel BayVSOF-40 

Wie funktioniert die Beantragung?  

Der Antrag muss von dir als Erziehungsberechtigter gestellt werden. Damit dieser bewilligt werden kann, braucht man neben einer Stellungnahme der Schule in der Regel auch medizinische Unterlagen, aus denen die Notwendigkeit einer Schulbegleitung hervor geht. Die Anträge können dann bei einer körperlichen und geistigen Behinderung auf Grundlage von § 112 SGB IX beim zuständigen Eingliederungshilfeträger (in Bayern beim jeweiligen Bezirk), bei (drohenden) seelischen Behinderungen oder Autismus-Spektrum-Störung auf Grundlage von § 35a SGB VIII beim Jugendamt gestellt werden.  

Wer finanziert die Schulbegleitung?  

Die Kostenübernahme wird in jedem Fall einzeln geprüft. Je nach Behinderung werden die Kosten von den Trägern der Eingliederungshilfe, den örtlichen Sozialämtern oder Jugendämtern übernommen. Bei bestimmten Behinderungen (verbunden mit einem sehr hohen Pflegeaufwand) kann es auch sein, dass die Kranken- bzw. Pflegekasse die Schulbegleitung bezahlt. 


Die Schulbegleiter sind meist von Schulträgern oder Diensten der Behindertenhilfe angestellt. Die Bezahlung findet oft auf Honorarbasis statt, was zum Beispiel bedeutet, dass in den Ferien oder während Krankheitszeiten kein Gehalt ausbezahlt wird. 

Du kannst die Schulbegleitung auch über das persönliche Budget selbst organisieren. 

Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis
Bildquellen