Persönliche Assistenz

Recht auf Teilhabe

Persönliche Assistenz

Stand: 14.03.2024

Für viele Menschen ist es selbstverständlich, dass sie ihr Leben und ihren Alltag so gestalten können, wie sie es sich vorstellen. Für Menschen mit einer Behinderung ist dies jedoch nicht immer eine Selbstverständlichkeit. Haushalt, Einkauf oder die Freizeitgestaltung ist oft mit einem Mehraufwand verbunden. Die Persönliche Assistenz unterstützt den Menschen mit Behinderung in einer möglichst selbstbestimmten Lebensführung. Im folgenden Fachbeitrag bekommst Du einige wichtige Informationen rund um das Thema Assistenz.

Bildquelle: iStock.com/portishead1

Was ist persönliche Assistenz? 

Oft wird gesagt, Assistenzkräfte seien "Hände und Füße" der Assistenznehmer. Sie übernehmen Handgriffe und Tätigkeiten, deren Ausführung für den Assistenznehmer gar nicht oder nur unter großer Anstrengung möglich wären. Oft sind Assistenzkräfte Alltagsbegleiter: Beim Einkaufen, zuhause in der eigenen Wohnung, im Kino, im Restaurant oder auf dem Weg dorthin. Manchmal unterstützen Assistenzkräfte auch beim Gang auf die Toilette, beim Anziehen, bei der Körperpflege und anderen Pflegetätigkeiten.

Der Assistenznehmer bestimmt jedoch immer, was die Assistenzkraft machen soll und wie sie es machen soll: Er leitet die Assistenzkraft an. Es ist von Assistenznehmer zu Assistenznehmer unterschiedlich, ob Assistenzkräfte eine bestimmte pflegerische oder pädagogische Ausbildung haben müssen. Der Assistenznehmer ist Experte für sich selbst, den eigenen Körper und das eigene Leben. Es ist nicht Aufgabe einer Assistenzkraft zu "betreuen" oder zu "bestimmen".

In welchem zeitlichen Umfang ein Mensch mit Behinderung Assistenz in Anspruch nehmen kann, hängt von seinem Bedarf ab und davon, ob und in welchem Umfang eine Finanzierung möglich ist. Gegebenenfalls ist bis zu 24 Stunden täglich Assistenz möglich, also "rund um die Uhr".

Alle Informationen findest Du auch noch einmal in einem Erklärvideo von uns. Das Video kannst Du dir hier auf YouTube ansehen.

Welche Formen von Assistenz gibt es und wie werden sie finanziert?

Persönliche Assistenz als Teilhabeleistung (§ 78 SGB IX)

Wird Persönliche Assistenz genutzt, um beispielsweise selbstbestimmt den eigenen Alltag zu gestalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, ist sie als Leistung der Teilhabe und Rehabilitation im Sinne des SGB IX zu betrachten. Leistungsrechtlich ist Persönliche Assistenz hier als Leistung zur Sozialen Teilhabe definiert. Zuständiger Kostenträger ist meistens der Träger der Eingliederungshilfe im Rahmen der hierfür geltenden Anspruchsvoraussetzungen.

Dazu gehört auch die sogenannte Elternassistenz – eine besondere Form der Unterstützung für Eltern mit Behinderung. Im Rahmen der Elternassistenz unterstützt eine Assistenzkraft ein Elternteil bei der Pflege, Betreuung und Versorgung des Kindes. Hilfe bei der Erziehung des Kindes ist ausdrücklich nicht Bestandteil der Elternassistenz, es geht auch hier ausschließlich um alltagspraktische Unterstützung, z. B. beim Baden, Wickeln und Füttern von Kleinkindern, aber auch bei der Essenszubereitung und dem Packen des Schulranzens für größere Kinder. Diese Leistungen fallen unter den Begriff der „klassischen oder einfachen Assistenz“

Abgrenzung zu "qualifizierter Assistenz"

Durch das Bundesteilhabegesetz wird im SGB IX nicht nur ausdrücklich "Assistenz" als Leistung benannt und definiert, sondern es wurde mit der "qualifizierten Assistenz" ein weiterer Assistenzbegriff neu hinzugefügt. Qualifizierte Assistenz wird von (in erster Linie pädagogischen) Fachkräften geleistet und beinhaltet Unterstützung beim Erlernen und Einüben von Verhaltensweisen, die eine selbstbestimmte Alltagsgestaltung und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Früher wurden solche Unterstützungsleistungen im Rahmen von "Ambulant begleitetem Wohnen" oder ähnlich benannten pädagogischen Fachleistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe erbracht - oft war die Unterstützung hier jedoch auf die Befähigung zum eigenständigen Wohnen in einem eigenen Haushalt begrenzt. 

Qualifizierte Assistenz wird auch als „Assistenz für den Kopf“ beschrieben. Bei der „einfachen Assistenz“ übernimmt die Assistenz teilweise oder vollständig bestimmte Handlungen, die der Alltagsbewältigung des Assistenznehmers dienen. Der Assistenznehmer wird dabei im Gegensatz zur „qualifizierten Assistenz“ nicht unbedingt aktiv in die Handlung mit eingebunden.


Beispiele zur Unterscheidung zwischen einfacher und qualifizierter Assistenz: 

  • Unterstützung beim Schieben des Einkaufswagens im Supermarkt, dem Herausnehmen von Waren aus dem Regal und dem Ablegen der Waren auf das Förderband an der Kasse ist "einfache Assistenz"

    Unterstützung beim Vergleichen von Preisen, dem Abwägen von Warenmengen und Packungsgrößen, dem gezielten Durchqueren des Supermarktes und dem Bezahlvorgang ist "qualifizierte Assistenz".
     
  • Begleitung ins Kino, bei Ausflügen und zu Treffen mit Freunden, um dort bei der Überwindung von Barrieren zu helfen, ist "einfache Assistenz"

    Die Unterstützung bei der Planung von Freizeitaktivitäten, der Suche nach neuen Hobbys oder neuen Freunden ist "qualifizierte Assistenz".
     
  • Die Unterstützung eines Elternteils bei der Pflege und dem Füttern eines Kleinkindes ist "einfache Assistenz"

    Die Unterstützung eines Elternteils in seiner Rolle als Mutter/Vater, bei der Organisation der Kindesbetreuung, der Bewältigung der höheren Anforderungen an die Haushaltsführung und Finanzverwaltung ist "qualifizierte Assistenz", die in diesem Kontext oft als "Begleitete Elternschaft" bezeichnet wird und leistungsrechtlich klar abzugrenzen ist von der Hilfe zur Erziehung nach SGB VIII und ebenso von der zuvor genannten Elternassistenz.
     

Mehr Informationen zur Unterscheidung von klassischer und qualifizierter Assistenz findest Du in diesem PDF der Rechtsanwaltskanzlei Carl-Wilhelm Rößler auf der Seite umsetzungsbegleitung-bthg.de (PDF-Download).

Weitere Beispiele zum Einsatz von Assistenz als Teilhabeleistung

Assistenten können überall da eingesetzt werden, wo ein bestimmter Bereich oder eine spezifische Aufgabe vom Betroffenen nicht selbstständig ausgeführt werden kann. Dies betrifft zum Beispiel auch Menschen mit einer Angststörung, die sich durch eine Begleitung sicherer fühlen und es so schaffen, ihren Alltag trotz Angst zu bewältigen. Auch Menschen mit einer Phobie, die beispielsweise Angst haben bestimmte Gegenstände zu berühren, können von einer Assistenz unterstützt werden. Für Menschen ohne verbale Lautsprache könnte zum Beispiel auch eine Assistenz zur Benutzung und Förderung von Unterstützter Kommunikation hilfreich sein. 

Die Liste der hier aufgeführten Beispiele für Assistenz ist bei Weitem nicht vollständig und kann durch viele weitere Bereiche der Assistenz erweitert werden. 

Assistenz bei der Pflege 

Diese ist nach SGB XI als Form der häuslichen Pflege, oder nach SGB XII als Form der Hilfe zur Pflege möglich. Unter Assistenz bei der Pflege versteht man die Unterstützung der Betroffenen im Bereich der pflegerisch-medizinischen Versorgung. Die Umsetzung soll stets unter Berücksichtigung der physischen, psychischen und sozialen Situation des Klienten erfolgen und eine soweit wie möglich selbstständige Bewältigung des Alltags zum Ziel haben. Der Assistent soll dabei all die Tätigkeiten ausführen, die der Betroffene nicht selbstständig erledigen kann. Je nach Situation können dies Aufgaben aus den Bereichen Hygiene, Körperpflege oder Ernährung sein. Beispielsweise leistet der Assistent Unterstützung beim Haare kämmen, beim Zähneputzen oder beim Duschen.

In der Regel wird diese Assistenz über das Pflegegeld finanziert. In Einzelfällen kann es auch als Pflegesachleistung angerechnet werden, wenn die Assistenzkraft bei einem Dienst angestellt ist, der als Pflegedienst zugelassen ist. 

Schulbegleitung

Kann ein Kind den Schulalltag nicht alleine bewältigen, besteht die Möglichkeit die Assistenz in Form einer Schulbegleitung in Anspruch zu nehmen. Du als Elternteil kannst dies für dein Kind beantragen. Generell kann diese Form von Assistenz auch für den Besuch eines Kindergartens oder einer Hochschule beantragt werden. 

Die Schulbegleitung ist meist während der kompletten Schulzeit anwesend und unterstützt das Kind in allen erforderlichen Bereichen. Dabei wird versucht alle Einschränkungen im pflegerischen, sozialen, emotionalen und kommunikativen Bereich auszugleichen. Sie sorgen dafür, dass der Schüler bestmöglich am Unterricht teilnimmt, schulische Anforderungen bewältigen kann und sich in den Klassenverband integriert. Außerdem helfen sie bei lebenspraktischen oder einfachen pflegerischen Aufgaben, wie der Hilfe beim Toilettengang oder der Unterstützung beim Essen. Ziel ist jedoch das Erreichen einer größtmöglichen Selbstständigkeit. Bestenfalls erhält der Schüler eine Assistenz, die auf die individuellen Voraussetzungen, Schwächen und Stärken des Kindes/Jugendlichen eingeht und den Schüler tatkräftig motiviert und kontinuierlich unterstützt.

Die Kostenübernahme gestaltet sich manchmal schwierig nach Abschluss der Schulpflicht und dem anschließenden Besuch einer weiterführenden Schule. Dann ist eine schriftliche Rechtfertigung über die Notwendigkeit der Begleitung wichtig. 

Arbeitsassistenz

Die Arbeitsassistenz ist nach § 49 Abs. 8 Nr. 3 SGB IX eine finanzielle Leistung des Integrationsamts für Menschen mit Schwerbehinderung und dient der Teilhabe am Arbeitsleben. Die finanzielle Leistung gibt es für Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung eine Hilfestellung bei der Arbeitsausführung benötigen, ansonsten aber in der Lage sind, ihre arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen.

Organisiert und angeleitet wird die Assistenzkraft vom Assistenznehmer selbst. 

Voraussetzung für die Arbeitsassistenz ist, dass es sich um eine notwendige arbeitsplatzbezogene Unterstützung handelt. Dies ist immer dann der Fall, wenn weder die behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung noch eine vom Arbeitgeber bereitgestellte personelle Unterstützung (z. B. Arbeitskollegen) ausreichen, sodass der Mensch mit Schwerbehinderung wettbewerbsfähige Arbeit leisten kann. 

Beispiele für eine Arbeitsassistenz sind:

  • Persönliche Assistenz für Menschen mit einer schweren Körperbehinderung,
     
  • eine Vorlesekraft für blinde Menschen und Menschen mit einer starken Sehbehinderung oder
     
  • Gebärdendolmetscher für gehörlose Menschen

Weitere Informationen findest Du auf der Seite einfach teilhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und im Fachlexikon der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BHI).

Wie kann Persönliche Assistenz organisiert werden? 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten Persönliche Assistenz zu organisieren. 

Neben verschiedenen Assistenzdiensten und Assistenzgenossenschaften gibt es generell die folgenden zwei Unterscheidungsmöglichkeiten: 

  • Arbeitgebermodell: Der Mensch mit Behinderung stellt selbst eine Assistenzkraft ein. Hier ist eine Nutzung des Persönlichen Budgets nötig. Nähere Informationen zum Persönlichen Budget findest Du in unserem Fachbeitrag.

    Wichtig: Auch Eltern können das Persönliche Budget und damit Assistenzleistungen für ihr Kind mit Behinderung beantragen. 
     
  • Dienstleistungsmodell: Der Mensch mit Behinderung beauftragt einen Anbieter von Assistenzdienstleistungen. Auch das kann über das Persönliche Budget finanziert werden.

    Natürlich muss im Vorfeld immer der Bedarf und die zur Verfügung stehenden Mittel mit den Kostenträgern geklärt werden.

Wo finde ich eine passende Assistenz? 

Auf der Internetseite assistenz.de kannst Du eine kostenlose Assistenzberatung in Anspruch nehmen. Diese berät auch über das Suchen von passender Assistenz und Beantragen der Finanzierung. 

Die Internetseite assistenzboerse.de bietet eine Stellen-Vermittlung von Assistenz an. Dort kannst Du selbst nach Assistenten suchen oder ein Stellenangebot aufgeben. Die Aufgaben der Assistenten sind vielfältig: von kleinen Botengängen über Hilfen bei der Kommunikation oder Begleitung bei Ausflügen oder Urlaub bis hin zur Betreuung "rund um die Uhr". 

Ein Tipp: Auch über Aushänge und Gemeindeblätter können Assistenten aus der näheren Umgebung gefunden werden. 

Wo liegen die Herausforderungen eines Lebens mit Persönlicher Assistenz?

Neben der vielen Chancen und Möglichkeiten, gibt es auch Herausforderungen, die eine Persönliche Assistenz für den Assistenznehmer mit sich bringt. Durch das Mehr an Selbstbestimmung ergibt sich automatisch auch eine erhöhte Selbstverantwortung.

Gerade bei dem Arbeitgebermodell, in dem der Assistenznehmer die Assistenten selbst anstellt, gibt es viel zu organisieren. Dienstpläne müssen im Voraus geplant werden, wodurch eine spontane Zeiteinteilung des Alltags oft nur eingeschränkt möglich ist. Allerdings gibt es auch hier die Möglichkeiten sich unterstützen zu lassen. Weitere Informationen dazu findest Du z. B. auf der Seite assistenzboerse.de.
Hinzu kommt, dass das Anleiten oft anstrengender ist, als zunächst vermutet. Auch die Assistenzkräfte können mal einen schlechten Tag haben oder Charaktereigenschaften besitzen, mit denen der Betroffene nur schwer umgehen kann. Immer wieder kommt es auch zu Situationen, in denen die Wünsche der Assistenznehmer den persönlichen Grenzen der Assistenten widersprechen. 

Bei erhöhtem Unterstützungsbedarf sind oft mehrere Assistenzteams für einen Menschen zuständig. Dies führt zu einem häufigen Wechsel der Assistenten und erfordert viel Flexibilität vom Assistenznehmer. Dazu kommt, dass viele Assistenten nur für einen bestimmten Zeitraum da sind, wodurch sich der Betroffene immer wieder auf neue Assistenten einlassen, diese anleiten und Vertrauen zu ihnen aufbauen muss. 

Es lohnt sich zu diesem Thema auch sehr bei ForseA, einem Forum zur selbstbestimmten Assistenz für Menschen mit Behinderung, vorbeizuschauen. 

Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis
Bildquellen
  • https://www.istockphoto.com/de/foto/frau-mit-down-syndrom-und-ihre-freundin-in-einem-park-zu-fu%C3%9F-gm1081686210-290073350