Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

Recht auf Teilhabe

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

Stand: 14.03.2024

In EUTB-Beratungsstellen erhält man Beratung und Unterstützung zu allen möglichen Fragen rund um das Thema Teilhabe und Rehabilitation. Das Besondere ist, dass die Beratung von Betroffenen für Betroffene gedacht ist. Dort kannst Du zum Beispiel erfahren, welche Voraussetzungen für eine Rehamaßnahme notwendig sind oder Unterstützung beim Ausfüllen eines Pflegegeldantrages erhalten. Du kannst dich mit deinem individuellen Anliegen an die Beratungsstellen wenden.

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Was ist die EUTB? 

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ist ein Angebot im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes und ist im § 32 SGB IX festgelegt. Dieses wird vom Bundesministerium Arbeit und Soziales gefördert und kann seit Januar 2018 von allen Menschen mit Behinderung, von Behinderung bedrohten Menschen sowie deren Angehörigen bundesweit in Anspruch genommen werden.

Die Beratung soll Ratsuchenden inmitten der vielen Angebote, Gesetze, Anforderungen und Ansprechpartner Wegweisung und Hilfestellungen geben, um sie in einem selbstbestimmten Leben zu unterstützen. Die Beratung kann unabhängig vom Wohnort in Anspruch genommen werden. 

Zu welchen Bereichen wird beraten?

In den Beratungsstellen erhältst Du Beratung zu allen Bereichen, die mit den Themen Teilhabe, Selbstbestimmung, Gleichberechtigung und Rehabilitation in Verbindung stehen.

Das kann zum Beispiel sein:

  • Beantragen von Leistungen (z. B. für medizinische Rehabilitation oder Hilfsmittel
     
  • Fragen zu und Vermittlung von Assistenz
     
  • Maßnahmen, die zu einem selbstbestimmten Leben beitragen können (z. B. barrierefreier Umbau der Wohnung
     
  • Alle Fragen zur Teilhabe (z. B. Teilhabe am Arbeitsleben oder in der Freizeit, Persönliches Budget
     
  • Oder Fragen wie: Welcher Rehabilitationsträger ist für dein Anliegen zuständig? An wen musst Du welche Anträge schicken?

Wichtig: Beratung zu Widerspruchsverfahren oder Rechtsberatung leisten die EUTB-Stellen nicht.

Wie berät die EUTB? 

Das Besondere an der EUTB ist, dass hier meistens eine Beratung von Betroffenen für Betroffene durchgeführt wird. Ein Grundprinzip ist dabei, dass die Klienten eine Beratung auf Augenhöhe im sogenannten „Peer-Counseling“ erhalten. Das bedeutet, dass sie (falls möglich) die nötige Hilfe und Unterstützung von einer Person bekommen, die in einer ähnlichen Situation war und sich deshalb gut in das Anliegen des Ratsuchenden einfühlen kann. Darüber hinaus können Dolmetscher über die EUTB-Beratungsstelle für eine Beratung herangezogen werden.

Die EUTB-Beratungsstellen sind kein Ersatz für andere beratende Stellen, sondern ergänzen weitere Beratungsangebote. Die EUTB-Beratungsstellen arbeiten unabhängig von Trägern. Dadurch können Hilfesuchende eine objektive Beratung in Anspruch nehmen. 

Eine Beratung ist auch per Video über die App „Teilhabeberatung“ der Fachstelle Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung möglich.

Kostet die Beratung etwas? 

Nein, die Beratung ist für die Ratsuchenden komplett kostenlos.

Wo finde ich die nächste Beratungsstelle? 

Inzwischen gibt es in Deutschland sehr viele verschiedene EUTB-Beratungsstellen. 

Auf der Seite teilhabeberatung.de gibt es ein Suchformular, mit dem Du innerhalb Deutschlands eine passende Beratungsstelle finden kannst. Du kannst die Suche eingrenzen, indem Du ein bestimmtes Bundesland angibst oder nach bestimmten Trägern oder Beratungsangeboten suchst, die Erfahrungen mit spezifischen Teilhabebeeinträchtigungen haben. Falls Du nach einer Beratung in Deutscher Gebärdensprache suchst, kannst Du dies ebenfalls angeben. 

Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis
Bildquellen