Krankenversicherung
Was ist außerklinische Intensivpflege?
Stand: 10.07.2024
Bei einigen Erkrankungen, die auch mit schwerer Behinderung einhergehen, kann es bei der betroffenen Person täglich zu unvorhersehbaren lebensbedrohlichen Situationen kommen. Es ist eine ständige medizinisch-pflegerische Überwachung lebensnotwendig. Eine solche intensive Überwachung und Pflege kann in stationären Einrichtungen, wie beispielsweise Pflege-WGs oder Pflegeheimen durchgeführt werden. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit die Pflege zuhause bei der Familie durchzuführen. Diese Art der medizinisch-pflegerischen Betreuung wird auch außerklinische Intensivpflege genannt. Was genau die außerklinische Intensivpflege ist, erfährst Du in folgendem Fachbeitrag.
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Was ist die Außerklinische Intensivpflege?
Die außerklinische Intensivpflege (AKI) ist ein Teil der häuslichen Krankenpflege, für Versicherte, die eine medizinische Überwachung von bis zu 24 Stunden täglich benötigen. Die außerklinische Intensivpflege ermöglicht es Betroffenen in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige Versorgung zu erhalten. Sie kann dabei zu Hause, in speziellen Pflegeeinrichtungen oder in anderen geeigneten Umgebungen, wie beispielsweise der Schule oder Werkstatt, durchgeführt werden und umfasst neben der medizinischen Behandlungspflege auch eine Beratung für Betroffene und deren Angehörige. Die gesetzlichen Regelungen zur außerklinischen Intensivpflege befinden sich im § 37c SGB V.
Was sind die Voraussetzungen für außerklinische Intensivpflege?
Es müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, damit die außerklinische Intensivpflege in Anspruch genommen werden kann. In erster Linie ist bei der betroffenen Person, beispielsweise aufgrund ihrer Behinderung, eine allgemeine und punktuelle Krankenbeobachtung nicht mehr ausreichend. Eine Krankenbeobachtung ist, vereinfacht gesagt, das aufmerksame Beobachten und Dokumentieren von Krankheitszeichen bei einem Patienten.
Ein Tracheostoma ist alleine nicht ausschlaggebend, um die Voraussetzungen für eine außerklinische Intensivpflege zu begründen. Eine Voraussetzung ist auch, dass die betroffene Person sich nicht selbst versorgen kann.
Bei einem Tracheostoma handelt es ich um eine künstliche Öffnung der Luftröhre, durch die ein spezieller Tracheostoma-Schlauch oder eine Kanüle eingeführt wird. Dadurch kann der Luftstrom reguliert und dem Betroffenen das atmen ermöglicht werden.
Darüber hinaus muss die außerklinische Intensivpflege von einem zugelassenen Arzt verordnet und vom Medizinischen Dienst überprüft werden. Bei tracheotomierten und beatmeten Personen muss darüber hinaus die ersten zwei Jahre geprüft werden, ob die Versicherten von der Beatmung oder dem Tracheostoma entwöhnt (also schrittweise verringert) werden können.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten der außerklinischen Intensivpflege übernimmt die Krankenkasse. Wenn mit dem Pflegedienst vereinbart wird, dass dieser auch die Grundpflege übernehmen soll, dann zahlt die Pflegekasse die Grundpflege. Wenn die Grundpflege von nahen Angehörigen übernommen wird und nicht vom Pflegedienst, dann besteht weiterhin Anspruch auf das Pflegegeld. Erwachsene müssen sich bis zur jährlichen, individuellen Belastungsgrenze an den Kosten beteiligen (§ 62 SGB V). Für Kinder und Jugendliche ist sie kostenfrei. Es macht auch einen Unterschied, ob die betroffene Person die außerklinische Intensivpflege in einer stationären Einrichtung oder zu Hause in Anspruch nimmt.
Bei der außerklinischen Intensivpflege in einer vollstationären Einrichtung muss kein Eigenanteil zu Investitionskosten, Unterkunft und Verpflegung gezahlt werden. Es muss jedoch eine Zuzahlung geleistet werden, die sich auf 10 € pro Tag, für längstens 28 Tage pro Jahr beläuft.
Bei der außerklinischen Intensivpflege zuhause müssen sowohl Unterkunfts- als auch Verpflegungskosten selbst getragen werden. Das bedeutet, dass die Kranken- bzw. Pflegekasse nicht die Kosten für beispielsweise die Miete und das Essen übernimmt. Zudem müssen Betroffene sich an 10 % der Kosten pro Tag, für längstens 28 Tage pro Jahr, beteiligen. Zusätzlich fallen noch Kosten in Höhe von 10 € pro Verordnung an. Die Regelungen hierzu finden sich im § 61 SGB V. Da bei der außerklinischen Intensivpflege zuhause die Kosten und dadurch auch die Zuzahlungen recht hoch sein können, ist es wichtig zu prüfen, ob eine geringere Zuzahlungsgrenze für chronisch Kranke in Betracht kommt (§ 62 SGB V).
Weitere Informationen zu Zuzahlungen findest Du auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.
Die Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet für die betroffene Person eine Pflegefachkraft stellen. Dies macht sie, indem sie einen Pflegedienst beauftragt. Es kann jedoch auch sein, dass das nicht klappt und die Krankenkasse keinen geeigneten Pflegedienst findet. In diesem Fall kann in Rücksprache mit der Krankenkasse selbst eine qualifizierte Pflegefachkraft eingestellt werden. Die Krankenkasse übernimmt dann die Kosten in angemessener Höhe (§ 37c Abs. 4 SGB V).
Diese Sachleistung kann auch in Form eines Persönlichen Budgets, also als eine Geldleistung, erbracht werden. Dadurch können Betroffene oder Angehörige eine qualifizierte Pflegefachkraft eigenständig suchen und anstellen oder sie können die Leistung eigenständig bei einem Dienstleister einkaufen.
Was ist die Potenzialerhebung innerhalb der außerklinischen Intensivpflege?
Eine Potenzialerhebung wird vor der Verordnung der außerklinischen Intensivpflege durchgeführt. Bei der Potenzialerhebung wird geprüft, ob bei der beatmeten oder trachealkanülierten Person die Möglichkeit besteht, durch geeignete Therapiemaßnahmen die Beatmungszeit zunächst zu reduzieren und letztlich eine vollständige Beatmunsgentwöhnung herbeizuführen, beziehungsweise die Trachealkanüle zu entfernen.
Die Potenzialerhebung muss dokumentiert werden. Die Potenzialerhebung kann auch telemedizinisch (also aus der Ferne) erfolgen, muss jedoch mindestens einmal jährlich persönlich, am Leistungsort durchgeführt werden. Ausnahmen sind hierbei möglich. Die Potenzialerhebung wird von besonders qualifizierten Ärzten durchgeführt. Besonders qualifizierte Ärzte kannst Du über die Arztsuche des Bundesministeriums für Gesundheit suchen. der Gemeinsame Bundesausschuss hat festgelegt, dass bis zum 31.12.2024 die Potenzialerhebung nicht vor der Verordnung durchgeführt werden muss, wenn kein qualifizierter Arzt rechtzeitig zur Verfügung steht. Sie muss jedoch bis zum 31.12.2024 nachgeholt werden und ist ab 2025 vor Verordnung verpflichtend. Es ist dennoch empfehlenswert eine Potenzialerhebung durchführen zu lassen. Weitere Informationen zur Potenzialerhebung und Beatmungsentwöhnung findest Du im § 37c Abs.1 SGB V.
Außerklinische Intensivpflege lieber zuhause oder in einer stationären Einrichtung?
Die außerklinische Intensivpflege zuhause hat zweifellos einige Vorteile im Vergleich zur Intensivpflege in stationären Einrichtungen, allerdings gibt es auch einige kritische Punkte, die man mitbedenken sollte. Einer der herausragenden Vorteile besteht darin, dass Betroffene zuhause bleiben können, was potenziell zu einer Steigerung der Lebensqualität führt. Zusätzlich wird ein Familienleben ermöglicht, wodurch ein besseres psychisches Wohlbefinden auf beiden Seiten entstehen kann. Die außerklinische Intensivpflege zeichnet sich zudem durch eine größere Flexibilität in der Planung und Umsetzung der Pflege aus, um den Bedürfnissen und Wünschen der Betroffenen und ihrer Familien gerechter zu werden.
Dass die außerklinische Intensivpflege zuhause nicht immer in der Praxis umsetzbar ist, wie der Blogbeitrag "Zwölf Stunden Dienst belastet die Familien der außerklinischen Intensivpflege" auf der Seite pflegezirkus.de verdeutlicht. In der häuslichen außerklinischen Intensivpflege kann es beispielsweise vorkommen, dass die Pflegefachkraft ausfällt, was dazu führt, dass die Angehörigen die komplette Schicht übernehmen müssen. Diese Situation kann langfristig sehr kräftezehrend sein und letztendlich zu einer Überlastung der Angehörigen führen. Auf intensivkinder.de finden sich auch Berichte von pflegenden Eltern, die über ihre Erfahrungen berichten. Es ist somit wichtig, sowohl die positiven Aspekte als auch die Herausforderungen der außerklinischen Intensivpflege angemessen zu berücksichtigen.
Wo finde ich Unterstützung?
Wenn Du auf der Suche nach Beratung und Unterstützung zur außerklinischen Intensivpflege bist, kannst Du dich unter anderem an Pflegestützpunkte, Sozialdienste in Kliniken, ambulante Pflegedienste mit Intensivpflegedienste oder Kinderkrankenpflegedienste wenden. Ambulante Pflegedienste mit Intensivpflegedienst oder Kinderkrankenpflegedienste findest Du zum Beispiel über die Seite des BKK Dachverbandes. Darüber hinaus findest Du noch viele weitere Informationen auf der Seite intensivkinder.de und auf der Seite aki-hkp.de.
Weiterführende Informationen
- Beratung und weitere Informationen auf der Seite intensivkinder.de und auf der Seite intensivleben-kassel.de
- Informationen auf der Seite der Deutschen Interdisziplinäre Gesellschaft für außerklinische Beatmung (DIGAB) e.V.
- Über Beratung in unserem Fachbeitrag „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)“
- Informationen zur Gestaltung von außerklinischer Intensivpflege mit allem was dazu gehört, kannst Du im Blog von Dirk Strecker auf der Seite pflegezirkus.de nachlesen.
- Unser Interview mit Dirk Strecker, Vater einer Tochter mit intensiver häuslicher Pflege, zum Thema „Häusliche Intensivversorgung“ auf unserem YouTube-Kanal.
- Die AKI-RL - Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege (PDF-Download)
- Formulare und Ausfüllhinweise findest Du auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
- Das Selbsthilfeforum intensivpflege-familie.de für Eltern von Kindern und Jugendlichen mit intensiver häuslicher Pflege
Quellenverzeichnis
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/zuzahlung-krankenversicherung.html
- https://bvkm.de/ratgeber/ausserklinische-intensivpflege-richtlinie/
- https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2772/AKI-RL_2021-11-19_iK-2022-03-18.pdf
- https://www.g-ba.de/themen/veranlasste-leistungen/ausserklinische-intensivpflege/
- https://www.g-ba.de/downloads/40-268-9669/2023-07-20_AKI-RL_Qualifikationsanforderungen-potenzialerhebende-Aerzte-Uebergangsregelung_TrG.pdf
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__37c.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__61.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__62.html
- https://www.kbv.de/html/60812.php