Was ist das Übergangsgeld?

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Was ist das Übergangsgeld?

Stand: 19.07.2024

Übergangsgeld ist eine Lohnersatzleistung und kann beispielsweise bei längerer Erkrankung vor einer Reha-Maßnahme in Anspruch genommen werden. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Leistungsträger es gibt und weitere Informationen zum Thema Übergangsgeld, erhältst Du in folgendem Fachbeitrag.

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Was ist das Übergangsgeld?


Das Übergangsgeld ist eine ergänzende Leistung und hat eine Entgeltersatzfunktion. Es ist zum Beispiel dann wichtig, wenn der Arbeitgeber aufgrund einer längeren Erkrankung des Arbeitnehmers (länger als 6 Wochen) nicht mehr verpflichtet ist das Gehalt zu zahlen und unmittelbar eine Rehabilitationsmaßnahme ansteht. Bei einem solchen Fall erhält der Arbeitnehmer dann Übergangsgeld. Zuständig für die Leistungserbringung können je nach Grund für die Zahlung des Übergangsgeldes unterschiedliche Träger sein: 

  • Die Rentenversicherung zahlt das Übergangsgeld, wenn eine medizinische oder berufliche Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt wird und diese zum Ziel hat die Erwerbsfähigkeit des Betroffenen wiederherzustellen 
     
  • Die Gesetzliche Unfallversicherung zahlt das Übergangsgeld, wenn ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit den Arbeitsausfall verursacht hat
     
  • Die Bundesagentur für Arbeit zahlt das Übergangsgeld als ergänzende Leistung zu behinderungsspezifischen Bildungsmaßnahmen
     
  • Die Träger zur sozialen Entschädigung zahlen Leistungen zur beruflichen Rehabilitation für z.B. Kriegsopfer, Opfer von Gewalttaten oder Personen die einen Impfschaden erlitten haben

Für Menschen mit Behinderung und für von Behinderung bedrohte Menschen ist es eine Leistung zur Teilhabe und gehört zu den sogenannten „unterhaltssichernden und anderen ergänzenden Leistungen“. Die rechtliche Grundlage ist §§ 64 ff SGB IX.

Wer hat Anspruch auf Übergangsgeld?

Grundsätzlich kann jeder, der die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, Übergangsgeld erhalten, wenn zuvor ein Antrag gestellt wurde. Dabei orientiert sich die Berechnung der Höhe des Übergangsgeldes am vorherigen Einkommen.

Die Anspruchsvoraussetzungen kannst Du bei den jeweiligen Leistungserbringern nachlesen:

Wenn Du dir nicht sicher bist bei welchem Leistungserbringer Du deinen Antrag stellen musst, kannst Du den Antrag einfach an einen der oben genannten Leistungserbringer stellen, bei dem Du vermutest, dass er dafür zuständig ist. Sollte er es nicht sein, ist er verpflichtet deinen Antrag umgehend an die richtige Stelle weiterzuleiten. 

Wie hoch ist das Übergangsgeld?

Das Übergangsgeld richtet sich nach den vorherigen Einkommensverhältnissen. 

Die Berechnungsgrundlage beträgt in der Regel 80 % des regelmäßigen Arbeitsentgelts (§ 66 SGB IX).

75 % der Berechnungsgrundlage erhalten Leistungsempfänger

  • die mindestens ein Kind haben, nach § 32 EStG Abs. 1 und 3 bis 5
     
  • oder die ein Stiefkind im Haushalt aufgenommen haben
     
  • deren Ehe- oder Lebenspartner, der mit in der häuslichen Gemeinschaft lebt, eine Erwerbstätigkeit nicht ausführen können, da sie den Leistungsempfänger pflegen oder selbst pflegebedürftig sind und keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben.


Alle übrigen Leistungsempfänger erhalten 68 % der Berechnungsgrundlage.

Bei der Zahlung von Anschlussübergangsgeld unterscheiden sich die Beträge erneut. Wenn man vorher 75 % der Berechnungsgrundlage als Übergangsgeld erhalten hat, so erhält man als Anschlussübergangsgeld nun 67 % der Berechnungsgrundlage. Für alle übrigen entspricht das Anschlussübergangsgeld 60 % der Berechnungsgrundlage. Das Anschlussübergangsgeld ist demnach geringer als das Übergangsgeld. 

Wichtig: Das Übergangsgeld wird jährlich an das allgemeine Lohnniveau angepasst (§ 70 SGB IX). 

Welche Besonderheiten gibt es beim Bezug von Übergangsgeld?

  • Man hat keinen Anspruch auf Übergangsgeld, wenn Mutterschaftsgeld bezogen wird. Bei der Unfallversicherung wird jedoch das Mutterschaftsgeld angerechnet.
     
  • Bei einer stufenweisen Wiedereingliederung im unmittelbaren Anschluss (innerhalb von 4 Wochen) an eine medizinische Rehabilitation wird das Übergangsgeld bis zum Ende der Wiedereingliederung gezahlt.
     
  • Das Übergangsgeld ist steuerfrei, muss aber trotzdem in der Steuerklärung angegeben werden.

Wann und wie lange wird das Übergangsgeld gezahlt?

Der jeweilige Träger zahlt das Übergangsgeld unter anderem

  • für den Zeitraum der medizinischen bzw. beruflichen Rehabilitation. Übergangsgeld wird nur für die Tage gezahlt, an denen aktiv an der Rehabilitationsmaßnahme teilgenommen wird. Ein Fehlen muss entschuldigt werden!
     
  • bei einer gesundheitsbedingten Unterbrechung während einer beruflichen Rehabilitation (maximal 6 Wochen)
     
  • in Anschluss an eine berufliche Reha-Leistung, wenn eine Arbeitslosigkeit vorliegt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Es handelt sich um das Anschlussübergangsgeld. Es wird maximal 3 Monate gezahlt und ist niedriger als das Übergangsgeld.
     
  • zwischen zwei Reha-Maßnahmen. Also wenn nach Abschluss einer Maßnahme eine weitere Maßnahme erforderlich ist, wird zwischen dem Ende der ersten und dem Beginn der zweiten Maßnahme Zwischenübergangsgeld gezahlt.

Wenn Bürgergeld bezogen wird, dann muss bei einer medizinischen Reha kein Übergangsgeld beantragt werden. Das Bürgergeld wird weitergezahlt.

Übergangsgeld für Menschen mit Behinderung

Welcher Rehabilitationsträger ist zuständig?


Im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation leisten die Träger der Rentenversicherung das Übergangsgeld.

Im Zusammenhang mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kann das Übergangsgeld von verschiedenen Rehabilitationsträgern erbracht werden.

Zuständige Träger nach § 65 SGB IX:

Bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation: Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation): 


Bei einer medizinischen Reha zahlt in der Regel die Rentenversicherung das Übergangsgeld. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine stationäre Reha beantragt wurde, in der die Funktionsfähigkeit der Arme verbessert werden oder eine Verschlechterung des Zustands abgewendet werden soll. Dafür ist es jedoch erforderlich, dass zuvor Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden und einer Arbeit vor der Reha nachgegangen wurde. 

Bei einer beruflichen Reha zahlt die Unfallversicherung zum Beispiel dann, wenn man sich während der Arbeit verletzt und im Anschluss an einer berufsfördernden Maßnahme teilnimmt. Während der berufsfördernden Maßnahme zahlt die Unfallversicherung das Übergangsgeld.

Auch die Agentur für Arbeit zahlt das Übergangsgeld bei einer beruflichen Reha als ergänzende Leistung zu behinderungsspezifischen Bildungsmaßnahmen. Die Maßnahmen bei denen das der Fall ist sind unter anderem eine Berufsausbildung, eine Berufsvorbereitung einschließlich einer Grundausbildung, unterstützte Beschäftigung oder Maßnahmen im Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Wenn Du eine Frage zum Thema Übergangsgeld hast, kannst Du diese in unserer Community stellen oder dich an eine EUTB-Stelle in deiner Nähe wenden. 

Du kannst dich auch bei jedem Leistungsträger über die genauen Voraussetzungen, Anspruch und Höhe des Übergangsgeldes beraten lassen. Die Leistungsträger unterstützen dich auch, wenn Du dir nicht sicher bist, welcher Leistungsträger zuständig ist.
 

Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis
Bildquellen