Wohnen in der eigenen Wohnung, bei den Eltern oder in einer WG?

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Wohnen in der eigenen Wohnung, bei den Eltern oder in einer WG?

Stand: 08.07.2024

Der Wohnort ist für jeden erwachsenen Menschen von großer Bedeutung. Es gibt die Möglichkeit in Wohneinrichtungen, zu Hause bei den Eltern, in einer WG oder aber auch alleine in einer eigenen Wohnung zu wohnen. Um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderung Zugang zu diesen verschiedenen Wohnformen haben, bietet das Gesetz verschiedene finanzielle und praktische Unterstützungsmöglichkeiten. Im Folgenden stellen wir dir wichtige Hilfen und Leistungen vor.

Bildquelle: iStock.com/martinedoucet 

Welche Hilfen gibt es?

Grundsätzlich können Menschen mit Behinderung Leistungen der Eingliederungshilfe, Pflegeleistungen und Leistungen zur Existenzsicherung beantragen. Diese Leistungen sind voneinander unabhängig und müssen beantragt werden.

Leistungen der Eingliederungshilfe  

Unter die Leistungen der Eingliederungshilfe fallen Leistungen zur sozialen Teilhabe, zur Teilhabe an Bildung, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur medizinischen Rehabilitation. Sie sind im 9. Sozialgesetzbuch (SGB IX) festgelegt. Ziel der Eingliederungshilfe ist es, dem Menschen mit Behinderung die notwendige persönliche Unterstützung zu geben, die ihm hilft, selbstbestimmt am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können.

Die Eingliederungshilfe im Bereich Wohnen soll Menschen mit Behinderungen dabei unterstützen, ihren Wohnalltag möglichst selbstständig zu bewältigen. Dies umfasst unter anderem die Hilfe bei alltäglichen Aufgaben wie Einkaufen, Arztbesuchen oder Freizeitaktivitäten. In der Regel werden diese Dienstleistungen von ambulanten Dienstleistern erbracht. Um diese Leistungen zu erhalten, muss ein Antrag beim zuständigen Eingliederungshilfeträger gestellt werden. Diese Leistungen sind in der Regel einkommens- und vermögensabhängig.

Ausführliche Informationen zu den Leistungen der Eingliederungshilfe findest Du in unserem Fachbeitrag zum Thema “Eingliederungshilfe”.

Pflegeleistungen

Menschen mit Behinderung, die aufgrund eines Pflegebedarfs Unterstützung benötigen, haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Diese Leistungen können bei der Pflegekasse beantragt werden und umfassen beispielsweise wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Verhinderungspflege, Pflegegeld oder Pflegesachleistungen sowie zusätzliche Betreuungsleistungen. Wenn diese Leistungen nicht ausreichen und auch aus eigenen Mitteln der Pflegebedarf nicht gedeckt werden kann, dann ist es möglich beim Sozialhilfeträger Leistungen der Hilfe zur Pflege zu beantragen. Da es sich bei der Hilfe zur Plfege um Sozialhilfeleistungen handelt, sind sie einkommens- und vermögensabhängig. Ausführliche Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhältst Du in unserem Fachbeitrag zur Pflegeversicherung.

Leistungen der Krankenversicherung

Auch Leistungen der Krankenversicherung können im Zusammenhang mit dem Thema Wohnen wichtig sein. Mit Hilfe der häuslichen Krankenpflege kann eine medizinische Versorgung der leistungsberechtigten Person im eigenen Haushalt sichergestellt werden.

Neben der rein medizinischen Versorgung können aber auch Leistungen in anderen Bereichen wie der Körperpflege, Ernährung und dem Haushalt erbracht werden. Der Bedarf an häuslicher Krankenpflege muss beispielsweise von deinem Hausarzt festgestellt und verschrieben werden. Nähere Informationen bekommst Du in unserem Fachbeitrag "Häusliche Krankenpflege".

Leistungen zur Existenzsicherung

Menschen mit Behinderung, deren eigenes Einkommen oder Vermögen nicht zur Deckung ihres Lebensunterhalts ausreicht, haben Recht auf sogenannte Leistungen zur Existenzsicherung. Darunter fallen beispielsweise Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Hilfe zum Lebensunterhalt und das Wohngeld. Die Leistungen dienen beispielsweise dem Kauf von Kleidung und Verpflegung. Darüber hinaus kommt das Sozialamt auch für die Kosten der Mietwohnung und für die Heizkosten auf. Die Anträge müssen beim zuständigen Sozialhilfeträger gestellt werden. Einen Überblick zu den Leistungen zur Existenzsicherung erhältst Du in unserem Fachbeitrag "Leistungen zur Existenzsicherung".
 

Hier haben wir dir nochmal die wichtigsten Fachbeiträge rund um das Thema Wohnen in der eigenen Wohnung, bei den Eltern oder in einer WG zusammengestellt:

Persönliches Budget als Möglichkeit finanzieller Selbstbestimmung & Persönliche Assistenz für eine selbstbetimmte Lebensgestaltung

Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis
Bildquellen
  • https://www.istockphoto.com/de/foto/mann-besucht-einen-tempor%C3%A4re-behinderten-freund-und-einer-tasse-kaffee-gm872845458-243786179