Was sind Pflegesachleistungen?

Pflegeversicherung

Was sind Pflegesachleistungen?

Stand: 15.01.2024

Viele pflegebedürftige Menschen möchten gerne weiterhin zuhause leben. Um ihre Pflege zuhause zu ermöglichen gibt es Pflegedienste, die die Pflege übernehmen oder Angehörige dabei unterstützen. Die Kosten für einen Pflegedienst können unter bestimmen Voraussetzungen von der Pflegeversicherung übernommen werden. Wie Du diese sogenannten Pflegesachleistungen erhältst und in welcher Höhe diese dir zu stehen erfährst Du im folgenden Fachbeitrag.

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Im Überblick 

Voraussetzungen

  • Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2.
     
  • Die pflegebedürftige Person lebt nicht in einer stationären Pflegeeinrichtung oder einer besonderen Wohnform.
     
  • Die Pflege wird von einem Pflegedienst durchgeführt.

Leistungen

Die Höhe der Pflegesachleistungen beträgt bei Pflegegrad 2 max. 761 €, bei Pflegegrad 3  max. 1.432 €, bei Pflegegrad 4  max. 1.778 € und bei Pflegegrad 5  max. 2.200 € pro Monat

Antrag

Du stellst den Antrag bei der Pflegekasse.

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage dazu ist § 36 SGB XI.

Was ist eine Pflegesachleistung?

Pflegesachleistungen (auch häusliche Pflegehilfe genannt) umfassen Sachleistungen zur Pflege von pflegebedürftigen Personen zu Hause, d.h. die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst. Unter die Pflegesachleistungen fallen körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen, Hilfe für Haushaltsführung sowie die pflegerische Anleitung von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen. 

Die häusliche Pflegehilfe wird von geeigneten Pflegekräften erbracht. Diese sind bei einer Pflegekasse oder bei einer ambulanten Pflegeeinrichtung angestellt, mit der die Pflegekasse einen Versorgungsvertrag geschlossen hat. Auch Einzelpersonen, die einen solchen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse haben können häusliche Pflege durchführen. Die pflegebedürftige Person schließt dann einen eigenen Vertrag direkt mit dem Pflegedienst, der die Sachleistung erbringt. Dieser wiederum rechnet die von ihm erbrachten Leistungen mit der Pflegekasse ab. Sollten die Kosten für die häusliche Pflege die zustehenden Pflegesachleistungen übersteigen, muss der Restbetrag vom Pflegebedürftigen selbst übernommen werden.

Übernehmen Angehörige oder Ehrenamtliche die häusliche Pflege, dann können zwar keine Pflegesachleistungen bewilligt werden, jedoch kann hierfür Pflegegeld beantragt werden. Ausführliche Informationen dazu erhältst Du in unserem Fachbeitrag zum Thema „Was ist das Pflegegeld?“. Zudem ist es möglich beide Leistungen, also die Pflegesachleistung und das Pflegegeld zu kombinieren, wenn sowohl Angehörige als auch Pflegedienste die Pflege übernehmen. Über diese Kombinationsleistung (Kombination von Geldleistung und Sachleistung) kannst Du dich in unserem Fachbeitrag zum Thema „Kombinationsleistung - wie funktioniert das eigentlich?“ informieren.

Wer hat Anspruch auf Pflegesachleistungen?

Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher können Pflegesachleistungen beantragen. Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 1 stehen keine Pflegesachleistungen zu, sie können jedoch den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich für die häusliche Pflege in Anspruch nehmen. Mehr Informationen dazu findest Du in unserem Fachbeitrag zum Thema „Entlastungsbetrag - was ist das eigentlich?“.

Pflegesachleistungen dienen in erster Linie der ambulanten Pflege zu Hause. Sie können aber auch beantragt werden, wenn die pflegebedürftige Person nicht im eigenen Haushalt wohnt, sondern z. B. im Betreuten Wohnen.

Wichtig:  Lebt dein Kind in einer stationären Pflegeeinrichtung oder einer besonderen Wohnform können keine Pflegesachleistungen beantragt werden. Jedoch gibt es die Möglichkeit, für die Tage, an denen dein Kind die Einrichtung verlässt, und z. B. zu Hause gepflegt wird, Pflegegeld zu beantragen.

Wie hoch ist die Pflegesachleistung?

Die Höhe der Pflegesachleistung richtet sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. 

Aktuell erhalten Pflegebedürftige pro Kalendermonat bei

  • Pflegegrad 2 Leistungen bis zu max. 761 €
     
  • Pflegegrad 3 Leistungen bis zu max. 1.432 €
     
  • Pflegegrad 4 Leistungen bis zu max. 1.778 €
     
  • Pflegegrad 5 Leistungen bis zu max. 2.200 €
Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis
Bildquellen
  • https://stock.adobe.com/de/images/disability-a-disabled-child-being-cared-for-by-a-nurse-disability-a-disabled-child-in-a-wheelchair-being-cared-for-by-a-nurse/100571609