Das Bayerische Blindengeld

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Das Bayerische Blindengeld

Stand: 16.04.2024

Bei einer Sehbehinderung oder Blindheit gibt es in Bayern die Möglichkeit, Unterstützung in Form von Blindengeld zu erhalten. In dem nachfolgenden Fachbeitrag bekommst Du alle wichtigen Informationen rund um das Bayerische Blindengeld. Du erfährst beispielsweise, wem das Bayerische Blindengeld zusteht, wie und wo man es beantragen kann und wie es sich von der Blindenhilfe unterscheidet.

Bildquelle: © zlikovec/ 123RF.com 

Was ist das Blindengeld?

Das Blindengeld ist eine finanzielle Hilfe für Menschen mit Blindheit bzw. Menschen mit einer hochgradigen Sehbeeinträchtigung. 

Das Blindengeld gibt es unabhängig vom Einkommen. Das Blindengeld ist ein Ausgleich für den hohen persönlichen Aufwand, der durch die Blindheit oder die Sehbehinderung entsteht. 

Das Blindengeld ist eine freiwillige Leistung des jeweiligen Bundeslandes, in dem man wohnt. Der Betrag ist je nach Bundesland unterschiedlich hoch. Zudem macht es in manchen Bundesländern einen Unterschied, ob es sich bei dem Leistungsempfänger um ein Kind oder einen Erwachsenen handelt. 
In Bayern wird das Blindengeld unabhängig vom Alter gezahlt. Die ausgezahlte Höhe des Bayerischen Blindengelds ist jedoch abhängig davon, ob die Person zuhause oder in einer besonderen Wohnform wohnt und inwiefern sie Leistungen der Pflegeversicherung bezieht.  

Die Gesetzliche Grundlage für das Blindengeld in Bayern ist das Bayerische Blindengeldgesetz (BayBlindG). Unter dem Begriff Blindengeld werden auch das Sehbehindertengeld, das Taubblindengeld und das Taubsehbehindertengeld geführt.

Hat mein Kind Anspruch auf Bayerisches Blindengeld?

Damit dein Kind Anspruch auf Bayerisches Blindengeld hat, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Dafür wird in einer medizinischen Beurteilung festgestellt, ob dein Kind als blind, taubblind, hochgradig sehbehindert oder taubsehbehindert gilt.

Steht die Beurteilung fest kannst Du für dein Kind:

  • Bayerisches Blindengeld beantragen, wenn es aufgrund der medizinischen Beurteilung als blind gilt oder
     
  • Bayerisches Sehbehindertengeld beantragen, wenn es aufgrund der medizinischen Beurteilung als hochgradig sehbehindert gilt oder
     
  • Bayerisches Taubblindengeld beantragen, wenn es aufgrund der medizinischen Beurteilung als taubblind gilt oder
     
  • Bayerisches Taubsehbehindertengeld beantragen, wenn es aufgrund der medizinischen Beurteilung als taubsehbehindert gilt und
     
  • in Bayern wohnt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern hat.

Grundsätzlich gilt:

  • Wenn das Augenlicht vollständig fehlt, die Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt, oder andere Störungen des Sehvermögens mit gleichem Schweregrad vorliegen, dann spricht man von Blindheit.
     
  • Wenn keine Blindheit vorliegt, aber die Sehschärfe auf keinem Auge und auch beidäugig nicht mehr als 1/20 beträgt oder wenn eine so schwere Störung des Sehvermögens vorliegt, dass sie einem Grad der Behinderung von 100 entspricht, dann spricht man von einer hochgradigen Sehbehinderung.
     
  • Wenn ein Hörverlust von mindestens 80 % vorliegt, spricht man im Sinne des Bayerischen Blindengeldgesetzes von Taubheit.
     
  • Wenn Seh- oder Hörstörungen weniger als 6 Monate vorhanden sind, gelten sie als vorübergehend und werden nicht berücksichtigt.

Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung entsprechen nach dem SGB IX einem Grad der Behinderung von 100. Damit stehen deinem Kind folgende Merkzeichen zu:  

  • G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr)
     
  • B (Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson)
     
  • H (Hilflosigkeit)
     
  • RF (Ermäßigung des Rundfunkbeitrags)
     

Bei Blindheit zusätzlich das Merkzeichen:

  • Bl (blind)

Bei Taubblindheit zusätzlich die Merkzeichen:

  • Bl (blind) und TBl (taubblind), gegebenenfalls Gl (gehörlos)

Falls dein Kind noch keinen Schwerbehindertenausweis besitzt, kannst Du dich in unserem Fachbeitrag zum Thema "Schwerbehindertenausweis" über den Ausweis und die Beantragung informieren. Wie die online Beantragung des Schwerbehindertenausweises in Bayern funktioniert, erfährst Du in unserer Schritt-für-Schritt Anleitung auf unserem YouTube-Kanal.

Wo und wie beantrage ich das Bayerische Blindengeld?

Die Regionalstellen des Zentrums Bayern Familie und Soziales sind für die Bearbeitung der Anträge auf Blindengeld zuständig. Diese Regionalstellen, auch bezeichnet als „Versorgungsämter“, sind Dienststellen des Zentrums Bayern Familie und Soziales, einer zentralen Landesbehörde des Freistaates Bayern.

Auf der Seite des ZBFS findest Du folgende Formulare für Anträge:

Ebenfalls werden auf der Seite weitere Informationen bereitgestellt, die dir bei der Antragstellung helfen können.

Wie hoch ist das Bayerische Blindengeld?

Die Höhe der Leistungen, die einer anspruchsberechtigten Person in Bayern zustehen, sind ebenfalls im Bayerischen Blindengeldgesetz (BayBlindG) geregelt. 

Es gilt:

  • Menschen mit Blindheit erhalten monatlich 716 €
     
  • Menschen mit Taubblindheit erhalten monatlich 1.432 €
     
  • Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung erhalten monatlich 214,80 €
     
  • Menschen mit einer Taubsehbehinderung erhalten monatlich 429,60 €
     

Das Blindengeld kann jedoch in besonderen Fällen gekürzt werden. Diese sind:

  • Wenn die berechtigte Person bereits Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung bekommt, erhält sie kein Blindengeld.
     
  • Wenn die berechtigte Person bereits Leistungen der Pflegeversicherung erhält, wird das Blindengeld gekürzt:

    • um 152,72 €, wenn die berechtigte Person Leistungen (Pflegegeld, Sachleistungen oder Kombinationsleistungen) nach Pflegegrad 2 aus der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung erhält, das heißt bei Pflegegrad 2 gibt es 563,28 € (bei Blindheit) und 62,08 € (bei hochgradiger Sehbehinderung).
       
    • um 189,09 €, wenn die berechtigte Person Leistungen nach Pflegegrad 3, 4 oder 5 erhält, das heißt bei den Pflegegraden 3 bis 5 gibt es 526,91 € (bei Blindheit) und 25,71 € (bei hochgradiger Sehbehinderung).
       
  • Gekürzt wird das Blindengeld ebenfalls, wenn die berechtigte Person in einer Einrichtung wohnt, die von Trägern der Sozialversicherung gefördert wird.

Wie lange bekommt mein Kind Blindengeld?

Grundsätzlich erhält dein Kind so lange Bayerisches Blindengeld, wie es die Voraussetzungen dafür erfüllt. Das heißt, solltest Du zum Beispiel in ein anderes Bundesland umziehen, musst Du dies umgehend deiner Regionalstelle mitteilen. Der Anspruch auf Bayerisches Blindengeld entfällt mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.  

Was ist die Blindenhilfe?

Die Blindenhilfe ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für sozialhilfeberechtigte Menschen mit Blindheit. Sie ist im Gegensatz zum Blindengeld abhängig von Einkommen und Vermögen und stellt eine Bundesleistung dar

Wie auch das Blindengeld dient sie dem Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile.

Die Blindenhilfe muss ebenfalls beantragt werden und kann im Falle einer Sozialhilfe-Berechtigung mit dem Blindengeld kombiniert werden (nähere Informationen dazu findest Du auf der Seite des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V.). Den Antrag auf Blindenhilfe stellst Du bei der Bezirksverwaltung (eine Übersicht findest Du hier auf der Seite des Freistaat Bayerns), die für deinen Wohnort zuständig ist. 

Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis
Bildquellen