Was ist die Pflegeberatung?

Pflegeversicherung

Was ist die Pflegeberatung?

Stand: 22.02.2024

Pflegebedürftige Personen haben Anspruch auf eine individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater. Gemeinsam können so wichtige Fragen rund um die Pflege besprochen und Lösungen für mögliche Probleme gefunden werden. Im Folgenden erklären wir, welchen Anspruch Du auf Beratung hast, unter welchen Bedingungen eine solche Beratung verpflichtend ist und stellen dir die Aufgaben der Pflegeberatung vor.

Bildquelle: © Drazen Zigic / freepik.com

Im Überblick 

Voraussetzungen

Du hast einen Antrag zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gestellt oder bist bereits anspruchsberechtigt und beziehst Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Leistungen

Du erhältst Pflegeberatung durch einen qualifizierten Pflegeberater.

Antrag

Die Pflegekasse weist dir nach Eingang deines Antrags zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit einen Pflegeberater zu oder verweist dich an eine geeignete Beratungsstelle.

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzlichen Grundlagen dazu sind § 7a SGB XI und § 7b SGB XI sowie § 28 Absatz 1(a) SGB XI und § 37 Absatz 3 SGB XI

Was ist eine Pflegeberatung?

Die Pflegeberatung zielt darauf ab der pflegebedürftigen Person eine umfassende Unterstützung bei der Auswahl und Inanspruchnahme notwendiger Hilfe- und Pflegeleistungen zukommen zu lassen und auf die dazu erforderlichen Maßnahmen hinzuwirken. Angehörige oder weitere Personen können auf Wunsch der pflegebedürftigen Person in die Beratung mit einbezogen werden. Zudem kann diese auf Wunsch im häuslichen Umfeld oder in der Einrichtung, in der die Person lebt, stattfinden. 

Aufgaben der Pflegeberatung:

  • Den Hilfebedarf gemäß Begutachtung des Medizinischen Diensts (MD) sowie die Ergebnisse der Beratung in der eigenen Häuslichkeit zu erfassen und zu analysieren (sofern die pflegebedürftige Person zustimmt).
     
  • Einen individuellen Versorgungsplan mit erforderlichen Leistungen (soziale, gesundheitsfördernde, präventive, kurative, rehabilitative oder sonstige medizinische und pflegerische) zu erstellen.
     
  • Auf die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen und deren Genehmigung durch den jeweiligen Leistungsträger hinzuwirken.
     
  • Die Durchführung des Versorgungsplans zu überwachen und falls erforderlich einer veränderten Bedarfslage anzupassen.
     
  • Bei besonders komplexen Fallgestaltungen den Hilfeprozess auszuwerten und zu dokumentieren.
     
  • Über Leistungen zur Entlastung der Pflegepersonen zu informieren.

Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?

Pflegebedürftige Personen haben nach § 7a SGB XI Anspruch auf kostenlose, individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin.

Die Pflegekassen sind dazu verpflichtet nach Eingang des Antrags zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit:

  1. „unter Angabe einer Kontaktperson einen konkreten Beratungstermin anzubieten, der spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang durchzuführen ist, oder
     
  2. einen Beratungsgutschein auszustellen, in dem Beratungsstellen benannt sind, bei denen er zu Lasten der Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang eingelöst werden kann; § 7a Absatz 4 Satz 5 ist entsprechend anzuwenden“ (§ 7b SGB XI).

Ist die Beratung verpflichtend?

Wenn Du Pflegegeld erhältst, bist Du nach § 37 SGB XI verpflichtet, dich regelmäßig hinsichtlich der Pflege beraten zu lassen. Dies kann von einer zugelassenen Pflegeeinrichtung oder, sofern dies vor Ort nicht gewährleistet werden kann, durch eine von der Pflegekasse beauftragte, jedoch von ihr nicht angestellte Pflegefachkraft, geschehen. Seit dem 01.07.2022 gilt zeitlich befristet bis zum 31.03.2027, dass auf Wunsch der pflegebedürftigen Person jede zweite Beratung per Videokonferenz durchgeführt werden kann (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Die erste Beratung muss in der eigenen Häuslichkeit erfolgen. Auch Du als Elternteil eines pflegebedürftigen Kindes musst die Beratung in Anspruch nehmen.


Diese Pflegeberatung muss alle 6 Monate (bei Pflegegrad 2 und 3) und alle 3 Monate (bei Pflegegrad 4 und 5) stattfinden, wobei die Kosten von der gesetzlichen oder privaten Kasse getragen werden müssen. Werden die Beratungseinsätze nicht in Anspruch genommen, kann das Pflegegeld gekürzt oder gar ganz gestrichen werden!

Im Gegensatz zu Pflegegeldbeziehern, bei denen die Beratung gesetzlich vorgeschrieben ist, haben pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1, die zwar nicht pflegegeldberechtigt sind, dennoch einen Anspruch auf eine halbjährliche Beratung in der eigenen Häuslichkeit § 37 Absatz 3 SGB XI.  

Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis
Bildquellen
  • https://de.123rf.com/photo_111553832_patient-visiting-psychotherapist-to-deal-with-consequences-of-tr.html?downloaded=1