Hallo Lili,
herzlich willkommenauf unserer Seite und in unserer Community. Schön, dass Du zu uns gefunden hast. Zuerst einmal. Dein Sohn ist 12 Jahre alt. Bis er 18 sein wird, kann sich sicher noch eniges in ihm entwickeln. Wir leben im Zeitalter der Teilhabe und der vielfältigen Möglichkeiten, das Leben individuell zu gestalten. Dazu gehört auch mehr, als nur die Meinung eines Psychologens. Um den individuellen Hilfebedarf künftig zu ermitteln, wird es ein Bedarfsermittlungsinstrument geben, welches momentan gerade noch im Entwicklungsprozeß steckt. Ob ein Wohnheim infrage kommt oder nicht, ist auch nicht immer die Entscheidung von Eltern, sondern inerster Linie von der Person, um die es geht. So kann es gut möglich sein, dass sich dein Sohn für so ein Wohnangebot entscheiden könnte. Ab 18 seid ihr in erster Linie die gesetzlichen Betreuer, solltet ihr dieses beantragen. (Bitte vor dem 18. Geburtstag in die Wege leiten und gerne dazu auch die Infos auf unserer Seite zurückgreifen.) Bitte nutze dazu gerne die Verlinkungen unten im Text.
Wenn eine Person mit Beeiträchtigung 18 wird, kann ihr ein Betreuer (oder auch bei Bedarf mehrere Personen) zur Seite gestellt werden. Das bbedeutet aber nicht, dass wie früher eine Vormundschaft besteht. Ein gesetzlicher Betreuer hat die Aufgabe, immer im Sinne der zu betreuenden Person zu handeln. Kann die Person nichts alleine ausführen, muss der Betreuer unterstützend zur Seite stehen.
Was das Pflegegeld betrifft, das steht einzig der zu pflegenden Person zu und dient zur Unterstützung seines Bedarfs. Momentan wird es an euch übertragen, weil ihr diese Pflege absichert. Zieht euer Kind mit 18 aus, ganz egal in welche Wohnform, sieht das anders aus. Denoch steht euch für die Zeit weiterhin das Pflegegeld anteilig zu, wo euer Kind dann zuhause betreut wird. Noch dazu zählen auch der Hol- und Bringtag. Zusätzlich hat euer Kind weiterhin Anspruch auf die Urlaubs- und Verhinderungspflege, wenn er sich außerhalb der Wohnform aufhält.
Kindergeld und Freibeträge laufen ebenfalls weiterhin weiter. Je nachdem wie hoch die Einschränkung eures Kindes ist, wird aber der Anspruch auf Kindergeld und Grundsicherung im Vorfeld abgeklärt werden müssen. Da klnnen dann auch regelmäßige Überprüfungen stattfinden. Also z.B. wenn euer Kind in einer Werkstatt arbeitet, oder auch auf dem 1. Arbeitsmarkt integrert werden kann, können sich dahingehend Änderungen im Anspruch ergeben. Aber soweit seid ihr ja noch gar nicht.
Sollten sich deine Ängste dahingehend begründen, dass ihr durch Umbauten etc. auf de regelmäßige Zahlung von dem Pflegegeld angewiesen seid, solltet ihr beachten, dass nichts ewig währt und eben jeder Mensch sein Leben individuell gestalten darf.
Jetzt genießt erst einmal die Zeit mit eurem noch jugendlichen Kind. Im Anschluss verlinke ich euch die wichtigsten Informationsseiten passend zum Thema, die wir im Angebot vorhalten. Bei weiteren Fragen kannst Du dich immer hier melden. Es ist gut, wenn man sich im Vorfeld Gedanken macht und auch darüber spricht.
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