Schulvorbereitende Einrichtung in Bayern (SVE) - was ist das?

Kleinkindalter

Schulvorbereitende Einrichtung in Bayern (SVE) - was ist das?

Stand: 25.09.2024

Wenn dein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einem Regelkindergarten nicht die notwendige Unterstützung erhalten kann, können Schulvorbereitende Einrichtungen es speziell bei der Vorbereitung und beim Übergang ins Schulleben unterstützen. Im Folgenden bekommst Du weitere Informationen zu diesem Thema.

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Was ist eine SVE?

Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf können in der Regel ab einem Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt eine SVE besuchen. Der Besuch einer SVE ist möglich, wenn der Förderbedarf eines Kindes in einem Kindergarten im Rahmen der Inklusion/Integration im Kindergarten nicht gedeckt werden kann. In anderen Bundesländern gibt es Förder- beziehungsweise Sonderkindergärten. Eltern können selbst entscheiden, ob ihr Kind eine SVE besuchen soll oder nicht. Der Besuch ist freiwillig.

Schulvorbereitende Einrichtungen sind in Bayern nach Art. 22 Abs. 1 BayEUG organisatorisch an Förderschulen angegliedert. 

Zuständig ist jeweils die SVE an einer Förderschule, die den entsprechenden Förderschwerpunkt anbietet. Wenn dein Kind also eine körperliche Beeinträchtigung hat, ist die SVE an einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung zuständig, bei Sprachproblemen die SVE einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache oder ein Sonderpädagogisches Förderzentrum. 

Oft ist es möglich, dass dein Kind von zu Hause kostenfrei mit einem Bus abgeholt und auch wieder nach Hause gebracht wird. 

Welche Angebote gibt es dort?

Die Teams in SVEs setzen sich aus Fachleuten unterschiedlicher Fachbereiche (unter anderem Heilpädagoginnen, Therapeuten, Förderschullehrern) zusammen. Ziel ist es, das Kind bestmöglich in seiner Entwicklung zu fördern und auf den Schuleintritt vorzubereiten. Im Mittelpunkt steht hierbei die Entwicklung der Bereiche Wahrnehmung, Motorik, Denken, Sprache, Emotionalität, Motivation und Sozialverhalten.

Die Förderung erfolgt in spielerischen Lernformen in festen Kleingruppen normalerweise von 8 bis 12 Kindern. Einige SVEs bieten auch eine Heilpädagogische Tagesstätte (Betreuung am Nachmittag) an, da sich die Betreuungszeiten in einer SVE in der Regel an den Schulzeiten orientieren. Das bedeutet auch, dass die SVEs in den Ferienzeiten geschlossen haben. 

Da die SVEs in der Regel an einer Förderschule angebunden sind, gibt es oftmals viele Angebote, die in einem Regelkindergarten so nicht vorhanden und dadurch nicht möglich sind, wie beispielsweise ein Snoezelen-Raum, ein Schwimmbecken und anderes. Darüber hinaus werden häufig verschiedene Therapien angeboten, wie etwa Ergotherapie oder Logopädie.

Was kommt nach der SVE?

Im Anschluss an eine SVE muss ein Kind nicht automatisch eine Förderschule besuchen. Es gibt die Möglichkeit, nach der Kindergartenzeit an die (Regel-)Grundschule überzutreten oder in die erste Klasse einer Förderschule zu wechseln. Der Übergang in eine Regelschule kann von Sonderpädagogen (Mobiler Sonderpädagogischer Dienst) begleitet werden. 

Wer entscheidet, ob mein Kind in die SVE gehen kann?

Zunächst muss ein sonderpädagogisches Gutachten erstellt werden, das meistens Psychologen oder Förderschullehrer der aufnehmenden Einrichtung durchführen.

Dann reichst Du einen Antrag auf Aufnahme, samt dem Gutachten, ein. Die letztliche Entscheidung liegt beim Schulleiter (bei staatlichen Einrichtungen) bzw. beim Träger (bei privaten Einrichtungen). Aufnahmezeitpunkt ist immer der Beginn eines Schuljahres. 

Der Besuch einer SVE ist für die Eltern, abgesehen von monatlichen Unkostenbeiträgen, kostenfrei.

Was spricht für den Besuch einer SVE, was für den Besuch eines Kindergartens?

Die Entscheidung für einen Regelkindergarten oder für die SVE ist immer eine ganz individuelle und sollte sich an den Bedürfnissen des Kindes orientieren.
Im Folgenden findest Du eine Gegenüberstellung, die dir einen Überblick geben und dir bei der Entscheidung helfen kann: 

SVERegelkindergarten
  • gezielte, fachliche erfahrene Förderung
  • Förderung eher an den Bedürfnissen von Kindern ohne Behinderung orientiert
  • bessere personelle und materielle Ausstattung
  • Standardausstattung, die je nach Träger auch sehr gut sein kann
  • individuelle und differenzierte Förderung
  • keine individuelle Förderung in dem Maße möglich, aber teilweise Beantragung eines Individualbegleiters möglich
  • hohe fachspezifische Kompetenz
  • allgemeine Fachkompetenz, oft wenig behinderungsspezifisches Wissen vorhanden
  • geschützter Raum, der meist wohnortfern ist
  • viel Kontakt zu Kindern ohne Behinderung im Wohnumfeld
  • kleine Gruppen
  • meist größere Gruppen
  • Spezialisierung auf einen Förderschwerpunkt
/
  • große Homogenität hinsichtlich der Förderbedürfnisse
/

Informationen zu Förderschwerpunkten oder der Organisation der SVEs findest Du in der Regel direkt auf ihren Seiten. 

Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis
  • Kießling, C. Frühe Bildung und Erziehung. Frühkindliche Erziehung und Bildung. In Fischer, E. (Hrsg.) (2014). Heilpädagogische Handlungsfelder. Grundwissen für die Praxis. Kohlhammer.
     
  • Kießling, C. (2017). Das Selbstverständnis der Schulvorbereitenden Einrichtung in einer sich wandelnden Bildungslandschaft. In Fischer, E. & Ratz, C. (Hrsg.), Inklusion - Chancen und Herausforderungen für Menschen mit geistiger Behinderung (S. 36-54). Beltz.
      
  • http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-22
     
  • https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVSOF-G8_3
Bildquellen