Pflege in besonderen Wohnformen

Pflegeversicherung

Pflege in besonderen Wohnformen

Stand: 14.03.2024

Eine Möglichkeit des Wohnens für Menschen mit Behinderung sind besondere Wohnformen. Die Kosten werden anteilig durch die Pflegeversicherung gedeckt. Im nachfolgenden Fachbeitrag informieren wir über Voraussetzungen und Höhe der Leistung.

Bildquelle: iStock.com/GaryRadler 

Im Überblick 

Voraussetzungen

  • Die pflegebedürftige Person hat mind. Pflegegrad 2.
     
  • Vorrangiges Ziel der Einrichtung ist beispielsweise die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an Bildung, sowie soziale Teilhabe, die schulische Ausbildung oder die Erziehung.

Leistung

Die Pflegeversicherung übernimmt bis zu 266 € pro Kalendermonat.

Antrag

Der Antrag wird bei der Pflegeversicherung gestellt, wenn keine anderweitigen Vereinbarungen zwischen Eingliederungshilfeträger und Pflegeversicherungsträger getroffen wurden.

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage dazu ist § 43a SGB XI

Was ist eine besondere Wohnform?

Besondere Wohnformen (ehemalig vollstationäre Einrichtungen) für Menschen mit Behinderung haben beispielsweise folgende Ziele:

  • Teilhabe von Menschen mit Behinderung an Bildung, zur sozialen Teilhabe
     
  • schulische Ausbildung oder
     
  • Erziehung


In einer besonderen Wohnform werden Leistungen des Wohnens, der Assistenz zur Alltagsbewältigung und der pädagogischen Leistung aus einer Hand angeboten und alle Leistungen können vor Ort erbracht werden. Das bedeutet, dass mehrere Menschen mit Behinderung in einer Wohngruppe zusammen leben. In der Regel hat jeder sein eigenes Zimmer, es gibt aber auch Gemeinschaftsräume, wie eine gemeinsame Küche oder ein gemeinsames Bad. In der Wohngruppe ist Personal für die Bewohner der Wohngruppe da und unterstützt diese im Alltag, beispielsweise beim Essen, bei der Tagesstrukturierung oder bei der Medikamenteneinnahme.

Als besondere Wohnform zählen Einrichtungen wie beispielsweise Wohnheime für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, Förderschulen mit angegliedertem Internat oder Wohneinrichtungen für Erwachsene Menschen mit Behinderung. Bei Werkstätten für Menschen mit Behinderung hingegen handelt es sich um teilstationäre Einrichtungen.

Besondere Wohnformen unterscheiden sich in ihren Zielsetzungen von Pflegeheimen. Sie werden daher nicht wie Pflegeeinrichtungen von der Pflegeversicherung finanziert, sondern über zwei andere Leistungen. Diese Leistungen sind die existenzsichernden Leistungen und die Fachleistungen der Eingliederungshilfe. In besonderen Wohnformen steht nicht die Pflege, sondern die Eingliederungshilfe, beziehungsweise die Leistungen zur Teilhabe im Vordergrund. In der Eingliederungshilfe sind auch die Leistungen für die Pflege enthalten.

Wer hat Anspruch auf Pflege in besonderen Wohnformen?

Pflegebedürftige Personen, die mindestens Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflege in besonderen Wohnformen, sofern sie einen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben.

In unserem Fachbeitrag „Vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung“ findest Du Informationen zur vollstationären Pflege in Pflegeheimen.

Wie hoch sind die Leistungen der vollstationären Pflege?

Die Pflegeversicherung übernimmt für die Bewohner mit den Pflegegraden 2-5 bis zu 266 € pro Monat, da die Eingliederungshilfe ebenfalls Pflegeleistungen umfasst (§ 103 SGB IX). 

Welche Leistungen der Pflegekasse können mit der vollstationären Pflege in einer besonderen Wohnform kombiniert werden?

Wenn die pflegebedürftige Person in einer besonderen Wohnform lebt, können grundsätzlich keine häuslichen bzw. ambulanten oder teilstationären Leistungen in Anspruch genommen werden. Diese Leistungen schließen sich gegenseitig aus.

Ausnahme: Verbringt die pflegebedürftige Person das Wochenende außerhalb der Einrichtung, beispielsweise bei den Eltern, dann können anteilig für diesen Zeitraum Leistungen der häuslichen Pflege (z. B. Pflegegeld) beantragt werden. An- und Abreisetage werden dabei als volle Tage gezählt.

Weiterführende Informationen
Quellenververzeichnis
Bildquellen
  • https://www.istockphoto.com/de/foto/mann-im-rollstuhl-die-unterst%C3%BCtzung-zu-wische-einem-l%C3%B6ffel-gm153267800-18941031