Kleinkindalter
Was ist Mobile Sonderpädagogische Hilfe (MSH)?
Stand: 26.09.2024
Die Mobile Sonderpädagogische Hilfe (MSH) ist ein Unterstützungsangebot für noch nicht schulpflichtige Kinder. Mithilfe der MSH können Kinder mit einem Förderbedarf zusätzlich schon vor Beginn der Schulzeit gezielt gefördert werden. Darüber hinaus richtet sich das Angebot auch an Eltern und an die Erzieher im Kindergarten.
Bildquelle: © Katarzyna Białasiewicz/ 123RF.com
Mobile Sonderpädagogische Hilfe - was ist das eigentlich?
Die Mobile Sonderpädagogische Hilfe (MSH) ist ein vorschulisches Angebot zur Unterstützung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Art. 22 BayEUG).
Ein Kind kann unter anderem Unterstützung durch die MSH bekommen, in dem eine pädagogische Fachkraft (beispielsweise eine Lehrkraft für Sonderpädagogik) in den Kindergarten kommt, um es gezielt zu fördern und zu unterstützen.
Außerdem unterstützt und berät diese auch dich als Elternteil und die Erzieher im Kindergarten und spricht sich mit Therapeuten oder einem Sanitätshaus ab.
Wer bietet MSH an?
Mobile Sonderpädagogische Hilfe wird von den Förderschulen angeboten. Dort wird auch die Hilfe angefragt. Eltern können sich also direkt an die MSH wenden und Unterstützung für ihr Kind anfragen.
In der Regel leisten sonderpädagogische Lehrkräfte die MSH (§ 75 VSO-F). Jede Schule hat allerdings nur ein bestimmtes Kontingent dafür zur Verfügung.
Warum ist die MSH für mein Kind sinnvoll?
In den ersten Lebensjahren haben Kinder ein hohes Entwicklungspotential. Daher kann gerade ein früher Beginn von Hilfen und Förderung sehr wirksam sein und die Entwicklung deines Kindes positiv beeinflussen. Das Kind wird gezielt gefördert und eventuelle Entwicklungsrückstände können aufgeholt werden. Die MSH leistet präventive und effektive Förderung der Kinder.
Ein Ziel ist unter anderem den sonderpädagogischen Förderbedarf zu diagnostizieren und das Kind entsprechend zu fördern, um eine künftige Teilhabe am schulischen Unterricht zu erleichtern (§§ 73-76 VSO-F) und einen guten Start ins Schulleben zu ermöglichen.
Was macht die MSH?
- Sie fördert und stärkt die Entwicklung der Kinder auf spielerische Art und Weise
- Sie führt Diagnostik durch und erstellt darauf aufbauende Förderpläne
- Sie berät die Erzieher und Therapeuten vor Ort und gibt hilfreiche Tipps
- Sie berät auch Eltern bei Fragen der Förderung oder dem Umgang mit dem Kind im Alltag
- Sie arbeitet mit weiteren außerschulischen Fachdiensten zusammen
Welche Schwerpunkte berät die MSH?
- Lernen
- Sprache
- emotionale und soziale Entwicklung
- körperliche und motorische Entwicklung
- Sehen
- Hören
- kognitive Entwicklung
- Autismus-Spektrum-Störung
Wo kann MSH stattfinden?
Mobile Sonderpädagogische Hilfe kann an verschiedenen Orten stattfinden, diese sind:
- in der Familie, wenn das Kind keine Kindertageseinrichtung oder eine andere Einrichtung besucht
- in der Kindertageseinrichtung
- in der Frühförderstelle oder in einer sozialpädiatrischen Einrichtung
Welche Voraussetzungen gibt es?
Anspruch auf die MSH haben Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder.
Das Einverständnis der Eltern muss in jedem Fall vorliegen.
Findet die Förderung in einer Kindestagesstätte statt, muss zusätzlich das Einverständnis der Einrichtungsleitung eingeholt werden.
Die MSH ist für die Eltern kostenfrei und kann unter anderem von dir als Elternteil oder der Kindergartenleitung angefragt werden.
Tipp: informiere dich direkt auf der Webseite der Förderschule in deiner Nähe, die den Förderschwerpunkt deines Kindes hat. Dort findest Du in der Regel genaue Informationen über das Angebot der MSH der Schule.
Weiterführende Informationen
- Auf der Seite des Bayernportals - Informationen MSH
- Unser Fachbeitrag zum Thema "Mobiler Sonderpädagogischer Dienst" (Unterstützung im Schulalter)
Quellenverzeichnis
- http://foerderzentrum-bad-toelz.de/index.php/vorschulische-angebote/mobile-sonderpaedagogische-hilfe
- http://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/551212647206?plz=97638&behoerde=89886743462&gemeinde=257523186698
- https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVSOF-74
- https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/5/3/00351/index.html