Was ist eine Tagesförderstätte?

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Was ist eine Tagesförderstätte?

Stand: 05.04.2023

Aktuell ist es noch so, dass viele Menschen mit Behinderungen in Werkstätten arbeiten. Wenn es einem Menschen jedoch aufgrund einer Behinderung nicht möglich ist, in einer Werkstatt zu arbeiten oder einer anderen Arbeit nachzugehen, gibt es die Möglichkeit des Besuchs einer Tagesförderstätte. Im folgenden Fachbeitrag erfährst Du, was Tagesförderstätten sind, wie die Betreuung gestaltet ist und welche Voraussetzungen für die Aufnahme erfüllt sein müssen.

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Was ist eine Tagesförderstätte?

Eine Tagesförderstätte ist eine Einrichtung für erwachsene Menschen mit Behinderungen, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und in der Regel nicht in der Lage sind, eine reguläre Beschäftigung auszuüben. Das heißt, dass sie kein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen können (§ 219 Abs. 2 SGB IX). Tagesförderstätten sind oft an eine WfbM angegliedert, doch im Gegensatz zu einer WfbM erbringt die Tagesförderstätte vorrangig Leistungen zur Sozialen Teilhabe und eröffnet den Besuchern einen zweiten Lebensraum.

Tagesförderstätten bieten individuelle Aktivitäten an, die auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Besucher abgestimmt sind. Diese Aktivitäten helfen den Besuchern, ihre sozialen, emotionalen und kognitiven Fähigkeiten zu verbessern. Im Gegensatz zu Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, befinden sich die Besucher einer Tagesförderstätte nicht in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis. Das bedeutet, dass weder die Besucher noch die Einrichtung selbst Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.


Was sind die Voraussetzungen?

In Bayern gelten bestimmte Zugangsvoraussetzungen für eine Aufnahme in eine Tagesförderstätte für Menschen mit Behinderung. Eine Tagesförderstätte kann nur von Personen besucht werden, die eine Schwerbehinderung im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX haben und bei denen eine Teilhabe am Arbeitsleben nicht möglich ist.

Wie läuft die Aufnahme ab?

Um eine Aufnahme in eine Tagesförderstätte zu beantragen, muss dein Kind oder der gesetzliche Vertreter deines Kindes einen Antrag bei den zuständigen Stellen einreichen. In Bayern ist die zuständige Stelle in der Regel das zuständige Bezirksamt oder die örtliche Agentur für Arbeit. In diesem Antrag müssen Informationen über die Art der Behinderung, den Unterstützungsbedarf und die individuellen Wünsche und Bedürfnisse deines Kindes enthalten sein. Die zuständige Stelle prüft dann, ob die Voraussetzungen für einen Besuch einer Tagesförderstätte erfüllt sind und entscheidet über die Aufnahme.

Wenn dein Kind in eine Tagesförderstätte aufgenommen wird, erfolgt eine individuelle Eingliederungsplanung. Dabei werden gemeinsam mit deinem Kind und dir Ziele und Maßnahmen festgelegt, die dazu beitragen sollen, seine Selbstständigkeit und Eigenständigkeit zu fördern. Die Teilnahme an Aktivitäten und Projekten in der Tagesförderstätte wird dabei immer an den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten deines Kindes ausgerichtet.

Was sind die Ziele einer Tagesförderstätte?

Die Mitarbeiter in Tagesförderstätten sind speziell ausgebildet, um die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung zu verstehen und ihnen die notwendige Unterstützung und Anleitung zu geben. Dabei steht immer das Ziel im Vordergrund, die Selbstständigkeit und Eigenständigkeit des Menschen mit Behinderung zu fördern. Neben einer festen Tagesstruktur wird ebenso das Ziel verfolgt einen Übertritt in die WfbM zu erreichen. Die Erfüllung dieses Ziels hängt jedoch stets von den Möglichkeiten der jeweiligen Person ab.

Insgesamt bieten Tagesförderstätten für Menschen mit Schwerbehinderung eine wertvolle Unterstützung für die Betroffenen und ihre Familien. Sie ermöglichen den Menschen mit Behinderung eine sinnvolle Beschäftigung und fördern ihre sozialen und kognitiven Fähigkeiten. Gleichzeitig bieten sie den Eltern eine wichtige Entlastung und Unterstützung bei der Betreuung ihres Kindes. Sie können den Eltern eine Auszeit von der Betreuung und Pflege geben und ihnen die Möglichkeit bieten, sich um andere Dinge zu kümmern, wie z.B. die Arbeit oder die Betreuung anderer Geschwister. Außerdem können die Kinder in Tagesförderstätten neue Erfahrungen machen und soziale Kontakte außerhalb der Wohngruppe oder Familie knüpfen.


Wie läuft die Betreuung ab?

Tagesförderstätten sind in der Regel auf die Bedürfnisse von Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung ausgerichtet und bieten eine Vielzahl von Aktivitäten an, wie z. B. handwerkliche Tätigkeiten, Kunst und Musik, Bewegung und Sport, Gartenarbeit und Tierpflege. Die Teilnahme an diesen Aktivitäten ermöglicht den Besuchern nicht nur eine sinnvolle Beschäftigung, sondern auch die Möglichkeit, neue Fähigkeiten zu erlernen und das Selbstbewusstsein zu stärken.
Wie die Beschäftigungsangebote aufgebaut sind ist von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich. In manchen Tagesförderstätten werden auch Therapieangebote (wie z. B. Ergotherapie) durchgeführt. In diesem Video der Lebenshilfe Nürnberger Land auf YouTube erhältst Du einen kurzen Einblick in eine Tagesförderstätte und den Tagesablauf.

Es kann sinnvoll sein, im Vorfeld gezielt nach einem Probetermin zu fragen, um die Einrichtung und das Betreuungsangebot ausführlich kennenzulernen, offene Fragen und Bedenken zu klären und um zu sehen, ob dein Kind sich in der Einrichtung wohlfühlt. Auch die Betreuer und das Personal können sich so ein Bild von den individuellen Bedürfnissen und Interessen deines Kindes machen.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten in Bayern übernimmt in der Regel der zuständige Träger der Eingliederungshilfe. In Bayern sind das die verschiedenen Bezirke. Für die Kostenübernahme muss  ein Antrag gestellt werden und es muss eine Sozialhilfebedürftigkeit vorliegen. Sozialhilfebedürftig ist man, wenn der Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und mit dem eigenen Einkommen und Vermögen nicht bestritten werden kann. Informationen zur Antragstellung erhältst Du in unserem Fachbeitrag „Antragstellung“.

Wie lange kann eine Förderstätte besucht werden?

Die Dauer des Besuchs einer Tagesförderstätte ist individuell unterschiedlich und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art und Schwere der Behinderung sowie den persönlichen Zielen und Bedürfnissen. Es gibt, keine festgelegte zeitliche Begrenzung für den Besuch einer Tagesförderstätte, sondern es wird in der Regel regelmäßig überprüft, ob die Tagesförderstätte weiterhin den Zielen entspricht und ob eventuell andere Unterstützungsangebote besser geeignet wären.

Es ist auch zu beachten, dass durch die fehlende Sozialversicherungspflicht auch kein gesetzlicher Anspruch auf eine Altersrente besteht, wenn die Regelaltersgrenze erreicht wurde. Mehr zum Thema Rente und welche Alternativen es gibt, erfährst Du in unserem Fachbeitrag „Alter und Rente“.


Wo finde ich Förderstätten?

Um eine Tagesförderstätte für dein Kind zu finden, kannst Du dich an deine örtliche Behindertenberatungsstelle oder an Organisationen und Vereine für Menschen mit Behinderung wenden. Dort kannst Du dich über die verschiedenen Angebote in deiner Nähe informieren und auch Beratung und Unterstützung erhalten. Förderstätten kannst Du zum Beispiel auch hier finden:

Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis
Bildquellen